Hallo, meine schattigen Freunde.
Vorweg moechte ich darauf aufmerksam machen, dass ich gerne jede Meinung zu dem Thema hoeren moechte, jedoch es hier nicht um eine Diskussion ueber PG pro/kontra geht, die bei derartigen Ueberlegungen ja gerne einmal auftritt.
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Ich haette da mal eine Frage zum Entzug und der Minderung beim Zaubern/Beschwören/Binden.
Generell gilt bei meinem Charakter fuer das Zaubern, Binden und Beschwören : Entzug entsteht, aber er kann gut kompensiert werden, solange der Geist nicht unbedingt eine höhere Stufe als 4-5 und der Meister nicht zu viel Wuerfelglueck hat.
Was aber, wenn der Entzug durch das Zaubern, durch eventuell bereits vorhandene Schadenskaestchen oder einfach durch Pech dazu fuehrt, dass man an den Rand der Ohnmacht kommt?
Meine Idee waere in dem Fall folgende:
- man nehme den Zauber "Attribut - Entzugsleittalent" erhoehen - z.B. auf Stufe 3, sollte nicht so schwer sein
- spreche diesen in einen Zauberspeicherfokus, damit er die -2 Mali fuer einen traegt
ét Voilà, haben wir hoehere Werte fuer unsere Entzugsproben.
Bei meinem Charakter waeren dass dann, bei Entzugsattribut Wille (5) + Charisma (4) insgesamt (9) plus einem Bonus, sagen wir auf Charisma von (3), also insgesamt (12)
Mit diesem Wert, und natuerlich noch dem Bonus von (7) Charisma im Allgemeinen, koennte man schon einige Kampfrunden gut durchstehen, selbst bei Zaubern mit hoeherer Staerke, oder angeschlagenem Charakter. Sogar bei Geistherbeirufungen haette man dort noch Vorteile, die sich definitv lohnen wuerde.
Alles in Allem:
Viel Spaß, fuer recht wenig Geld und Aufwand (Heilungszauber sind nicht die teuersten, Entzugsprobe des Zaubers ist recht gering, Boni sind ueberragend)
Was meint ihr, waere das soweit regeltechnisch korrekt, oder gibt es dort einen Punkt, den ich nicht beachtet habe.
Danke im Voraus, Gruss - iche