Nachdem das ein paar Threads weiter grade Thema war, aber wenig mit dem eigentlichen Topic zu tun hatte, verfrachte ich die Diskussion mal eigenmächtig hierher.
Thema ist der gemeine Elementargeit und die Anfälligkeit gegenüber dem Gegen-, sowie die Immunität gegenüber dem Eigen-Element.
In SR3 war es definitiv noch so, dass ein Elementar die Verwundbarkeit (Gegenelement) hatte, SR4 müsste ich jetzt lügen, SM liegt bei nem andern Spieler.
Immunitäten gegenüber dem Eigenelement waren meines Wissens nach nirgends erwähnt. Stellt sich die Frage: Was sagt GMV?
Zweites Problem:
Gilt Elementarschaden als "normaler" Schaden in Bezug auf die geisteigene Immunität (Normale Waffen)?
Die Immunität bezieht sich per Definitionem auf die Waffe, nicht auf die verursachte Schadensform. Also würde eine magische Axt die Immunität ignorieren, eine mundane Sturmkanone nicht. Soweit klar. Wie siehts mit Elementarschaden aus? Vor allem, was richtet "Elementarschaden" an?
Mir fallen auf Anhieb Brandgranaten und Elementarschlag ein.
Aber wie siehts mit Steinen aus? Ziehen die bei nem Luftelementar, der nach SR3 eine Verwundbarkeit gegen Erde besitzt?
Was ist mit Wasserwerfern? Der eigentliche Schaden kommt hierbei rein vom Druck, nicht durch einen elementaren Effekt. Wie würde sich der Schadenscode berechnen, wenn man damit einen Feuergeist "löschen" will?
Wo wir gerade dabei sind: Ist ein Feuerlöscher eine "normale" Waffe?
Ist Erstickungsschaden luft-elementar?
Regeln sind keine vorhanden in vielen Dingen, also ist GMV gefragt
Legt los, schlagt Euch die Köppe ein