Moin,
ich bin gerade ins grübeln gekommen.
Da ist ein ausländischer Schwerverbrecher (Mehrfacher Mord) der in einem Land geschnappt wurde. Keine echte ID.
Und dieser Typ hat Cyberware im Wert von ca. 500.000 Nuyen im Körper.
Ob man ihm die wohl ausbauen darf ?
Dabei gilts wohl zu unterscheiden:
- Zeug wie Reflexbooster: Ohne den kann man gut leben
- Zeug wie Cyberbein: Cyberbein ab, einfache Prothese/Holzbein ran und gut ist
- Zeug wie Cyberaugen: Fies, der Kerl ist nachher blind
- Dinge wie.. hm.. mir fällt nichts ein, angenommen es gäbe ein Cyberherz: Wenn mans rausbaut ist er tot.
Hat jemand eine Idee ? Gibts schon vergleichbare Fälle im heutigen Gefängnis (muss man teure Goldzähne abgeben ? Designerbrillen ?)
Bzw. Generell Gefängnis, wie ist das wenn ich mit 1000 Euro zum Gefängnis komme (bzw. der goldenen Uhr) hab ich ein Recht darauf das Zeug zurückzukriegen auch wenn ich nachweislich dem Staat auf der Tasche liege (keine ID)
Gibts vielleicht sogar was offizielles dazu ?
Vielen Dank schonmal fürs mitgrübeln
Markus