Hallo Forum,
auf Seite 148 des GRB finde ich unter "Panzerungsbehinderung" folgenden Satz: "Wenn ein Charakter mehr als eine Panzerung zugleich trägt, wird nur der höchste Wert (...)beachtet".
Wie darf ich das verstehen? Ich interpretiere hieraus, dass Panzerung bei der Schadensabwehr nicht addiert wird, bei der Ermittelung der Behinderung aber sehr wohl. Im aufgeführten Beispiel hätte HudsonTNG also eine bal. Panzerung von 6, trotz Behinderung von -4? Ausserdem, was passiert wenn Hudson mit seiner Konstitution 3 eine Panzerjacke 8/6 (als einzige Rüstung) anzieht?
Ich vermute, die Intuition der Autoren war, "Dosen"- Chars zu unterbinden, aber sehr gelungen finde ich die Regel nicht. Vielleicht hat jemand eine Hausregel, die sich bewehrt hat?