"rainmaker" schrieb:Und was ist da in einem Club anders?
Bzgl. Meines Arguments: Nichts. Drum werden Waffen ja auch am Eingang abgegeben.
"rainmaker" schrieb:Die Frage ist ob Alkohol (und Drogen) an der Waffe verboten ist. Ich gehe mal stark davon aus, dass das Waffenrecht (egal wie lax es sonst ist) beim Mitführen einer Waffe und Drogenkonsum mind. so streng ist wie beim Führen von Fahrzeugen. Und einem offensichtlich Angetrunkenen fahren zu lassen ist IMHO heute strafbar, gleiches gilt dann auch für Waffen.
Na in dem Fall wird die Waffe eben im Zweifelsfall einbehalten und kann später wieder abgeholt werden (So wie es heutzutage mit Autoschlüsseln auch der Fall ist). Oder es wird ein noch hinreichend zurechnungsfähiger, befugter Freund des Angetrunkenen mit der Aufbewahrung beauftragt, falls man die zeit hat, einen zu suchen und das Glück, einen zu finden. Das alles natürlich im Idealfall. In der Praxis sieht das Ganze wahrscheinlich weniger streng aus, wie heutzutage auch. (betrunkene Unfallfahrer nach Besuch in der Disse ... kommt einem bekannt vor, oder?)