Naja, ich würde ja sagen das man es sich aussuchen kann, aber in den sicherlich sehr gut durchdachten regeln wird man nichts finden was meine aussage unterstüzt
aber da es die möglichkeit gibt mit waffen die betäubungsschaden verursachen auch körperlichen zu verursachen, sollte es in dem fall möglich sein statt körperlichen, betäubungsschaden zu machen