Hallo zusammen...
Kürzlich waren wir bei mir in meiner Runde auf eine interessante Frage gestossen.
Vorab:
Es heisst ja im GRW, das geistiger Schaden oder Entzugsschaden nicht geheilt werden darf. Die Reihenfolge und die Wertigkeit dieser Aussage, sind mir jedoch nicht 100% klar.
- Was ist jetzt, wenn ich einen Zauber auf einer höheren Stufe spreche, als mein Magieattribut. Jetzt verursacht der Zauber ja direkten körperlichen Schaden beim Entzug, ein schlechter Wurf vorausgesetzt.
Heisst das jetzt gleichzeitig, ich darf diesen Schaden magisch heilen, oder wie?
- Was wäre, wenn ich bereits körperlichen Schaden habe, bevor ich anfange, einen Zauber mit körperlichem Entzug zu wirken.
Darf ich dann nur so viele Kästchen heilen, wie vor dem Zauber bereits ausgefüllt waren, oder kann ich es komplett heilen, trotz dem Entzugsschaden, der hier ja teilweise dabei ist?
Über ein paar Tipps oder Erfahrungsberichte wäre ich sehr dankbar...