Soooo dann wärm ich mal die alten Kamellen wieder auf:
Für SR3 gibt/gab es NSRCG, dass einigermaßen brauchbar war. Für SR4 gibt es gute Excel-Sheets, ausfüllbare Charbögen und den Chargen von Daegann, der, wenn man ihn genau betrachtet, sehr eigenartig ist.
Nachdem wir den Daegann-Chargen quasi komplett in's Deutsche übersetzt haben (für den Eigengebrauch versteht sich; GUI sowie Datenbank), habe ich die Schnauze voll von diesem inkonsistent §$%&.
(Hinweis: wir nutzen es natürlich nicht, es war nur ein Zeitvertreib ...)
*hüstel*
Bevor ich mich rechtlich auf Glatteis begebe wäre ich jedem rechtliche versierten Benutzer dieses Forums dankbar, wenn er mir bei folgenden Fragen aushelfen könnte:
1) Warum ist es in Deutschland verboten einen Chargen zu veröffentlichen? Hier gilt das Copyright ja nicht, sondern das Urheberrecht. Dieses wiederum erlaubt sehr wohl, durch Quellenangabe, Teile zu zitieren.
2) Wäre das Programm an sich verboten oder liegt das eher an den Datenbanken? (also Listen der Fertigkeiten, deren Zusammenspiel mit Attributen usw.)
3) Wäre es als "proof-of-concept" erlaubt ein Programm oder dessen Quelltext mit leeren Datenbanken anzubieten?
Danke für eure Hilfe
EDIT: sorry, war zu faul alle 10 Seiten nochmal durchzulesen, falls dort schon die eine oder andere Frage beantwortet wurde