[SR 4]Freie Handlungen

  • Wie oft pro Kampfrunde darf man eigentlich eine freie Handlung ausführen? Pro KR eine oder pro Initiativedurchgang eine?


    Wir hatte es bin jetzt so gehalten, dass man je Initiativedurchgang eine freie Handlung hat, aber ich befürchte, dass es viele so spielen, dass man nur eine freie Handlung hat, die man "aufbraucht".

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    Ich spiele Shadowrun, nicht Verwaltungsrun.

  • Ich war immer der Auffassung, dass man in jeder Ini-Phase zwei einfache Handlungen und eine freie hat.


    SR3er MbW und sota 2064 Adeptenfertigkeiten geben also in meiner Spielewelt einen konsekutiven Bonus.

  • Pro Initiative Phase bekommt man 1 Komplexe Handlung oder 2 Einfache UND eine Freie Handlung. Und so spielen das alle Runden die ich kenne.


    Es gibt noch den Zusatz bei der Adeptenkraft Multi-Tasking hier bekommt der Adept eine zweite Freie Handlung pro Phase, aber nur für nicht kampfbezogene Aktionen.

  • Das ist so nicht richtig, UV. Siehe mein Post in Ki-Ads, neue coole Klasse...
    Außerdem ist das nicht die einzige Möglichkeit mehr zu bekommen. Material Arts Manöver aus dem Arsenal, Schnellziehen aus dem Straßenmagie, um nur einige zu nennen.

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  • Ich hab die Schnelziehen etc. Regeln so aufgefaßt, dass eine andernfalls einfache Handlung zur freien verkürzt werden kann...


    Damit zB MA die Komplexe für den Angriff erhalten bleibt.


    Gegenbeispiel bitte.

  • "Cajun" schrieb:

    Das ist so nicht richtig, UV. Siehe mein Post in Ki-Ads, neue coole Klasse...


    Ich bezieh mich auf den Text im SM (eng.) und nicht auf ein Thread, es wäre bei so einem Kommentar auch hilfreich genaue Stellen zu zitieren und nicht auf ein zich seitenlangen Thread zu verweisen.


    Zitat

    Außerdem ist das nicht die einzige Möglichkeit mehr zu bekommen. Material Arts Manöver aus dem Arsenal, Schnellziehen aus dem Straßenmagie, um nur einige zu nennen.


    Und auch hier bekommt man nur eine Handlung durch ein Manöver welches wieder eine Handlung verbrauchte, d.h. man hat keine echte zweite Handlung.
    Die andere MA Technik erlaubt auch nur das Vorziehen seiner Handlung gibt aber keine Zusätzliche.

  • "Cajun" schrieb:

    RAW


    Genau das ist der Knackpunkt. Der Wortlaut ist doch "in this initative phase or any subsequent one", oder? (Nur aus dem Gedächtnis zitiert.)


    Wie liest man dieses "or"? Als entweder-oder oder als logisches oder?

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    Einmal editiert, zuletzt von karl_k0ch ()

  • "Harbinger" schrieb:

    Ich hab die Schnelziehen etc. Regeln so aufgefaßt, dass eine andernfalls einfache Handlung zur freien verkürzt werden kann...


    Damit zB MA die Komplexe für den Angriff erhalten bleibt.


    Gegenbeispiel bitte.


    mit einem Schnellziehholster kann man in einer einfachen Handlung die Waffe gleichzeitig ziehen und abfeuern(bei erfolgreichem REA Wurf), man bekommt also die Waffen ziehen Handlung geschenkt.
    Eine freie Handlung pro Ini Durchgang ! (machts net komplizierter als Notwendig ) :wink: :)


    Hough!
    Medizinmann

  • hätts genauso aufgefasst wie der medizinmann. nix mit einfache zur freien handlung machen.

    manchmal muss ich mich für meine stadtsleute schämen :-(


    women, huh? can't live with them, can't successfully refute their hypotheses.

  • "karl_k0ch" schrieb:


    Genau das ist der Knackpunkt. Der Wortlaut ist doch "in this iniitative phase or any subsequent one", oder?


    Wie liest man dieses "or"? Als entweder-oder oder als logisches oder?



    Seite 60:
    Freie Handlungen
    Zusätzlich zu komplexen oder einfachen Handlungen darf ein Charakter in jedem Initiativedurchgang in dem er agieren darf eine Freie Handlung ausführen.
    Diese freie Handlung kann er nur in der Kampfphase des Charakters oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt des zugehörigen Initiativedurchgang erfolgen.


    IBSN-13: 978-3-89064-773-9


    Ergo hat man in jedem Initative durchgang, den man hat eine freie Handlung, die man frühstens ausführen kann, wenn man in dem Durchgang dran ist von seinem Initiativeergebnis. Allerdings darf mein seine freie Handlung bis zum ende des durchgangs verzögern, unabhängig von den einfachen bzw. der komplexen Handlung.

  • hehe... bei SR2 hatten wir da eine schöne Handhabung. der SL hat immer vom höchsten INI-wert runtergezählt und wer dran war musste laut "hier" schreien. Zusammen mit der Regel: "In jeder angesagten Initiativephase hat man eine freie Handlung" konnte man sogar Unterhaltungen führen. Höchste INI von 28 = 28 freie Handlungen pro Runde...


    Allerdings gestehe ich meiner Gruppe zu, dass die SC pro Durchgang eine freie haben, die nicht erst frühestens in ihrer Phase angewendet werden kann. Wäre auch Blödsinn, wenn der INI-n00b bis zum Ende des ersten Durchgangs warten muss, um sich fallen zu lassen. Höchstwahrscheinlich liegt er bis dahin eh schon auf dem Boden, weil er tot ist und alle anderen SC, die vor ihm dran waren, geschossen haben, in Deckung gegangen sind und ihn als Ziel haben stehen lassen.

    Ph’nglui mglw’nafh Cthulhu R’lyeh wgah’nagl fhtagn.

  • Reaktionen kann man vorziehen. Man darf laut RAW sogar für 'volle Abwehr' seine Aktion aus der nächsten Runde hernehmen, wenn man diese Runde schon alle Handlungen aufgebraucht hat.

  • karl_k0ch : Das war aber kein Zitat. Wenn man genau liest ist es eindeutig. Es gibt nur eine Freie Aktion pro eigenem Ini-Durchgang, und man muss diese auch in dem Durchgang benutzen oder verfallen lassen.


    "SR4 engl. S. 135" schrieb:

    In addition, each character may take one Free Action at any point in the Initiative Pass (either during his own Action Phase or at any later time)


    Quick Draw als Aktion fällt raus, da es eh eine Einfache Handlung benötigt. Die Formulierung für die Adeptenkrtaft ist eigentlich auch eindeutig. Allerdings scheint sie keine Aktion zu verlangen, zumindest ist das nicht erwähnt.

    Zu Oldschool für SR5 und viel zu Oldschool für SR6 - Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich alle meine Beiträge auf SR4.

  • Vielen Dank, für's Zitat, ich hatte das GRW nicht da.
    Mich irritierte das "one", das die Anzahl der Freien Handlungen angibt. Ich finde, es ist nicht klar genug rausgearbeitet, dass es eine pro eigener Aktionsphase ist, und nicht eine pro Kampfrunde. (Der zitierte Abschnitt beschreibt ja den Ablauf einer Kampfrunde.)

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  • "Imp" schrieb:

    Reaktionen kann man vorziehen. Man darf laut RAW sogar für 'volle Abwehr' seine Aktion aus der nächsten Runde hernehmen, wenn man diese Runde schon alle Handlungen aufgebraucht hat.


    Was meines Erachtens nach auch nur Sinn macht, wenn klar ist, dass der Kampf diese Runde beendet wird, sonst steht betreffender SC nächste Runde ohne Handlung da und darf dann (laut Regeln) auch keine freie Handlung durchführen?

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  • ich denke volle Abwehr verbraucht die nächste komplexe Handlung (wg Nahkampf und gefuchtel und deshalb keine einfache und so).


    Aber die nächste freie würde ich gewähren (soll er sich doch in fight fallen lassen, oder was sagen dürfen...)


    denke nicht, dass die vorgezogene komplexe Handlung doe nächste freie ruiniert.

  • Genau, aber eine andere Frage. Wenn ein Char oft ausweicht. Z.B. dreimal. Jedesmal voll. Bleibt der dann für die nächsten drei Runden stehen? Auch wenn der Kampf vorbei ist? Wenn er zehnmal auswich, dann zehn Runden? Und bei 100...? Irgendwann kann man den armen Kerl nächsten Monat wieder ansprechen.

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  • Regeln lesen hilft manchmal.
    Volle Abwehr ist ein Zustand, der bis zur nächsten Kampfphase anhält und dort dann die komplexe Aktion verbraucht (wenn es als Reflexhandlung eingeleitet wurde. Wenn man selber dran ist und in diesen Zustand geht, verbraucht man seine aktuelle KA und nicht die von nächster Runde).
    Man kann als Reaktion auf einen Angriff in diesen Zustand gehen und dann ist es egal, wie oft man noch ausweichen muss.
    Seite 150, "Volle Abwehr", erster Satz.


    Gruß, Saratek