-"Solche "Eigenformulierungen" sind durchaus legitim. "
-"Wobei ich zugute halten muss, das "eine" Beschreibung durchaus etwas anderes bedeutet als "die" Beschreibung."
-"es ist sogar noch legal zu sagen, dass das mehr oder weniger ein magischer schlafkompensator oder wie diese bioware heisst ist . . und dazu noch eine schwächere version der chloroplasten-haut oder so . ."
-"egal ist es (soweit ich informiert bin) in eigenen Worten die Regeln wiederzugeben."
impliziert jeweils, daß ein Zitat nicht rechtens sei.
-"Kurze Zitate sind aber auch zulässig. Alles danach ist Grauzone."
impliziert, daß ein längeres Zitat und die vollständige angabe eines Regelabsatzes illegal sei.
Eigenformulierung oder Zitat, kurz oder seitenweise, das Faxen oder Mailen einer mehrseitigen Kopie, die Weitergabe des kompletten ebooks an Bekannte: Alles unstreitig legal, auch nach Novelle. Beim deutschen Buch wäre sehr wahrscheinlich sogar der Download des pdf aus einer Tauschbörse straffrei, obwohl das eine ziemlich verwickelte Kiste ist.
Klar: eine Grenze ist schwer zu ziehen. Tatsache ist aber doch, daß hier auch auf direkte Anfrage regelmäßig Regeln zitiert werden, die schon mehr als einer Person eigenständiges Lesen und Suchen erspart haben. Und bei der Anzahl von Menschen, die sich hier regelmäßig herumtreiben, fällt ein Regelnassauer doch schnell auf und kann dann immer noch gebremst werden, falls das nötig sein sollte.
Die Frage nach einer Spezialregel aus einem vergriffenen Buch halte ich außerdem für etwas anderes als "kann mir mal schnell jemand die Kampfregeln erklären?".
Gruß
Quichote