Novelle des Anscheinwaffengesetzes druch die CDU

  • Was wisst ihr über die Novelle des Anscheinwaffengesetz durch die CDU den die wird vorrangig euch aus dem SR-LARP-Bereich Treffen aber leider auch uns die eine Armbust oder ein Bogen mit uns Führen


    Ich habe die debatte am 18/01/2005 mit verflogt und was ich Gehört habe hat mir nciht gefallen leider komm ich an die Ducksache 16/7717 noch nicht ran aber ich reiche sie nach wenn sie da ist

  • "Looge" schrieb:

    Was wisst ihr über die Novelle des Anscheinwaffengesetz durch die CDU den die wird vorrangig euch aus dem SR-LARP-Bereich Treffen aber leider auch uns die eine Armbust oder ein Bogen mit uns Führen


    Also das das Anscheinwaffengesetz Bögen berührt möchte ich bezweifeln. Weil Bögen sind keine Waffen, sondern nur Sportgeräte. Sie werden daher vom Waffengesetzt nicht abgedeckt.
    Das die dann in einem Anscheinwaffengesetz aufgenommen werden halte ich für absurd. (Ok... Politik und Absurd... ich weiß...)

  • Anscheinwaffengesetz:
    Darunter fiehlen Waffen, die den Anschein habe eine echte zu sein ( um es sehr grob aus zu drücken!)!
    Diese bedurften je nach Art ( Kriegswaffe, Replika etc.) best. Kennzeichnungen oder waren gänzlich verboten, nur ist dieses Gesetz abgeschafft worden und nun nach den ganzen Amokläufer kommt unsere ach so innovative CDU auf die Idee dat Gesetz wieder ein zu führen.
    Also alle HK-Imitate etc. müssen dann schön im Schrank bleiben und die alte "Holzbüchse" wieder vom Dachboden geholt! :lol:


    Bögen und Armbrüste gelten glaube ich bis zu 75 lbs. nicht als Waffen, der Sinn dieser Regel entzieht sich mir aber völlig! Wenn man einmal zum Bogenschießen geht und meinen 76 lbs. Allemannenkriegsbogen gegen einen 60 lbs. Compoundbogen vergleicht, der auf 80 m immer nur direkt auf das Ziel schießt während ich 20m "vorhalten" muss!

    Ich hatte gesagt, dass Du dass nicht anf . . . . . . . . . . . .AHHHHHHHHHH!
    I kiched Aztechs ass and I´ll do it again and again ......
    Kill all "Eckelcritters!"

  • "Archsmily" schrieb:

    Bögen und Armbrüste gelten glaube ich bis zu 75 lbs. nicht als Waffen, der Sinn dieser Regel entzieht sich mir aber völlig! Wenn man einmal zum Bogenschießen geht und meinen 76 lbs. Allemannenkriegsbogen gegen einen 60 lbs. Compoundbogen vergleicht, der auf 80 m immer nur direkt auf das Ziel schießt während ich 20m "vorhalten" muss!


    Das Waffengesetz nimmt Bögen komplett aus, da dort keinerlei Energie gespeichert werden kann. (Armbrüste sind aber Waffen!) Ist somit von der Gefährlichkeit wesentlich geringer, als eine Pistole, oder auch einer Armbrust, die man doch ein gutes Stück gespannt ohne Aufwand mitführen könnte.
    Natürlich kann ein Bogen tödlich sein, dies ist aber ein Auto in gewissen Situationen auch.


    Und das ist eben ein großer Unterschied.
    Aber da dies nicht einmal als Waffe definiert ist, wird es auch sicher nie als Anscheinwaffe definiert werden. Ein Bogen kann nie den Eindruck einer Waffe vermitteln, wenn eben genau der Bogen aus dem Waffengesetz ausgenommen wurde.
    (Allerdings habe ich schon oft bei eBay Anscheinbögen gefunden... die geben vor Bögen zu sein. Aber das ist was anderes.)

  • Sportbögen gelten nach dem Waffengesetzt als Waffe wenn sie eine Bestimmte Schusskraft überschreiten


    Wenn das Gesetzt so geändert werden wie geplannt werden Larp Bogen unter die Categorie Anscheinwaffen fallen denn von ihnen Geht

    Zitat

    Ein erhebliches Droh Pontenzal aus.

  • "Looge" schrieb:

    Sportbögen gelten nach dem Waffengesetzt als Waffe wenn sie eine Bestimmte Schusskraft überschreiten


    Gib mir bitte mal den Paragraphen.


    "Looge" schrieb:


    Wenn das Gesetzt so geändert werden wie geplannt werden Larp Bogen unter die Categorie Anscheinwaffen fallen denn von ihnen Geht


    Hmm... schwer uz begründen. Sehr schwer zu begründen. Also nicht das unsere Politiker sich nicht herrlich verrenken können...
    aber das hieße dann, das ich mit meinem 40lbs Bogen durch die Innenstadt laufen darf, aber einen 12lbs LARP-Bogen nicht? Yeah....



    Edit:




  • Wenn man Drohpotential zugrunde legt, sollte auch der 40lbs-Bogen ausfallen, wobei er als Sportgerät immer noch in einem entsprechenden Behältnis mitgeführt werden dürfte, ähnlich der Regelung zum Transport von Schusswaffen.

  • "Sleipnir4650" schrieb:

    Wenn man Drohpotential zugrunde legt, sollte auch der 40lbs-Bogen ausfallen, wobei er als Sportgerät immer noch in einem entsprechenden Behältnis mitgeführt werden dürfte, ähnlich der Regelung zum Transport von Schusswaffen.


    Dann sollten Sie aber das Gesetz umnennen in AntiDrohGesetz.
    Davon betroffen wären dann auch die meisten 40-Tonner auf der Autobahn etc. etc. *g*

  • Das könnte dauern denn da muss ich mal unser Schiessportleiterrin fragen.
    Aber das sollte nicht tehma sein ich finde nur mann musste mal was tun damit Unsere Hobby LARP noch nach kömmen können. Den nach der Forumulirungs des neunen Gesetzts könnten sogar Schaumstoff Schwerter fallen wenn sie echt genug aussehen. und eine Verletzung zuführen können.
    Der auschitte den du gepostet hast betrifft einen bestimmten Schusswaffen bereich, aber nicht alle Waffen. Die Gesetzes änderrung betrifft aber alle Waffen.

  • "Papillon" schrieb:


    Dann sollten Sie aber das Gesetz umnennen in AntiDrohGesetz.
    Davon betroffen wären dann auch die meisten 40-Tonner auf der Autobahn etc. etc. *g*


    Ganz zu schweigen von einigen Gestalten in der Fußgängerzone, Schwiegermüttern, diversen T-Shirts, Killernieten usw^^


    Naja, wieder ein spaßiges Gesetz, dass nichts bewirkt, außer Spaß zu nehmen. Nur mit LARPern als Gegenstimmen wird man das kaum abwenden können.

  • Ich kam neulich in den Genuss des langen Arms des Waffengesetzes. Nachdem wir die Nacht durchgezockt hatten, habe ich bei einem Kumpel aus der Gruppe geschlafen und wir wurden dann von der Polizei mit einem Hausdurchsuchungsbefehl geweckt.


    Ganz kurz der Hintergrund:
    Er sammelt Airsoft Waffen und hat 2005 über ebay eine Airsoftspielzeugpistole gekauft, die mittlerweile aber kaputt gegangen ist und von ihm weggeschmissen wurde. Denjenigen, der ihm die Pistole verkauft hat, hat die Polizei wohl hochgenommen und auf einer Rechnung den Namen meines Kumpels gefunden. Obwohl sie die Waffe, um die es ging bei der ebay Transaktion, nicht gefunden haben, wurden erstmal alle anderen Softairs eingesackt. Gegen Ihn läuft im Moment ein Verfahren wegen Waffenhandels.


    So wie ich es verstanden habe, sind alle Airsoftwaffen, die kein Spielzeug mehr sind (also über 0,08J, bis 7,5J) mit einem "F" gekennzeichnet. Angeblich steht das F für "Freie Waffe". Lakonischer Kommentar des Polizsten dazu: "Das glauben Sie, dass das freie Waffen sind."

    Ph’nglui mglw’nafh Cthulhu R’lyeh wgah’nagl fhtagn.

  • Warum soll ich mir als Bürger sorgen machen über "Spielzeug"? - damit wird man vom Amokläufer nicht erschossen und selbst wenn die von ihm benutzte Waffe rechtswidrig ist.. das ist dann doch auch absolut egal - bedenklich ist eher das er sie* hat


    Die Ursache liegt woanders.. in den Umständen womit man an eine Waffe kommen kann und dann auch die Umstände die Menschen dazu treiben so sehr die Kontrolle zu verlieren


    .. aber das könnte man endlos zerreden


    Edit: * (natürlich meine ich eine echte Schusswaffe)

  • Mal ehrlich, wenn eine Waffe wie eine echte aussieht und dann jemand, der eine Waffe, die wie eine echte aussieht in der Hand hat, wenn es zu einer Szene kommt, in der ein Polizist seine Dienstwaffe zieht und der diese dann auch einsetzt, weil er sich in echter Gefahr wähnt, ist das Geschrei auch wieder große, dass ein Polizist einen unbewaffneten erschossen habe.


    Ich finde es insofern gut, wenn zu echt aussehende Waffen nicht mehr einfach so mitgeführt werden können.

    Da sieht man nun die Trümmer rauchen, der Rest war nicht mehr zu gebrauchen. (Wilhelm Busch)

  • Die soll man auch jetzt schon in der Öffentlichkeit nicht offen ziehen und rumtragen -
    das sagt eigentlich einem (normalerweise!) schon der gesunde Menschenverstand,
    dass sowas falsch wahrgenommen werden könnte


    und die Spielzeugpifte auf den Polizisten richten ist schon mal gänzlich blöd..
    so jemand Dummes hat es sich wohl verdient erschossen zu werden
    ( Bei aller Philanthropie... auch diese hat Grenzen)


    braucht man den wirklich jetzt ein Gesetz für etwas das einfach mal klar sein sollte ?...
    kann doch nicht jeder so gehirnunterversorgt sein.. :roll:

  • "Spell Vandyke" schrieb:

    kann doch nicht jeder so gehirnunterversorgt sein.. :roll:


    Oh, täusch dich mal nicht. Menschen sind leider dumm. Warum auch immer über Konsequenzen nachdenken, wo es doch so viel einfacher ist einfach zu handeln :roll:

  • das "führen" der Dinger ist ja auch verboten (außer du hast einen Waffenschein)


    also offen tragen darfst du sie nicht und du darfst sie ja auch nur in einem nicht einsehbaren, abgeschlossenen Gelände abfeuern usw usw.


    cya
    Tycho

  • Dann allerdings mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit mit der Zustimmung des Besitzers dieses Schießstandes
    und zu Sportzwecken -
    das macht dann schon einen erheblichen Unterschied zwischen Schießstand und einem öffentlichen Platz

  • "Spell Vandyke" schrieb:

    Dann allerdings mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit mit der Zustimmung des Besitzers dieses Schießstandes
    und zu Sportzwecken -
    das macht dann schon einen erheblichen Unterschied zwischen Schießstand und einem öffentlichen Platz


    Was man leicht am Gegenbeispiel belegen kann.
    Feuert man eine echte Wffe auf einem Schiesstand, juckt das kaum einen.
    Aber feuer diese mal auf dem Marktplatz ab. Da nützt dir dein Waffenschein nur wenn du Intelligent handelst noch etwas.


    MfG SirDrow

    Albert Einstein: "Es gibt zwei Dinge die unendlich sind: Das Universum und die Dummheit der Menschen. Aber beim Universum bin ich mir nicht so sicher.