gibt nur eine Möglichkeit, wo das passiert: Wenn der Verbündete am Anfang einen von dem Meister gelernten Zauber übernimmt, dessen Kraftstufe höher ist als die Kraftstufe des Verbündeten. Und da gibt es auch körperlichen Entzug bei.
Gruß
Credstick
gibt nur eine Möglichkeit, wo das passiert: Wenn der Verbündete am Anfang einen von dem Meister gelernten Zauber übernimmt, dessen Kraftstufe höher ist als die Kraftstufe des Verbündeten. Und da gibt es auch körperlichen Entzug bei.
Gruß
Credstick
Ok, frischt mein Wissen auf, kann nicht warten bis ich wieder aus der Arbeit draussen bin...
KANN der Verbündete denn den Zauber wirken mit deiner Kraftstufe von 6 überhaupt? Oder ist wirklich der einzige Effekt, das der Entzug körperlich ist?
Sorry, hab mich erst vor kurzem von 2.01 ins 3.01 rübergerettet und bin deswegen nicht so regelfest...
<Troi>
***Ohne Bücher ohne Anspruch auf Richtigkeit, aber doch genug an die Richtigkeit glaubend, um zu schreiben***
Der Verbündete kann (egal welche Kraft der Zauber hat) ganz normal zaubern. Falls die Kraftstufe des Zaubers seine Kraftstufe übersteigt, ist der Entzug körperlich - was für den Verbündeten heißt, dass (sollte er dabei auf voll Kästchen kommen) er vollkommen vernichtet ist. Und der Zauberer kann auf einen neuen Verbündeten sparen.
Noch ne Frage zu Verbündeten,
angenommen ich möchte meinem Verbündeten eine Darstellungsform von einem 20m Seil geben, könnte man sich dann an dem Seil hochziehen auch wenn der Verbündete lediglich Stufe 2 ist (körperlich schwach)?
Verwende die Regeln für Tragkraft aus dem BB, sowie Hebekraft aus dem Kompendium.
Und bete, daß der Verbündete nie frei wird.
Laut SZ kann man im Rahmen einer initiationsprüfung einen verbündten beschwören ohne einen Magiepunkt zu verlieren.
Gewinne ich dann immer noch einen durch den neuen Initiatengrad hinzu??
Ja...allerdings verlierst der Char den Magiepunkt, wenn der Verbündete draufgeht/ihn verläßt.
Nicht ganz richtig.
Er muß auf Magieverlust würfeln.
Und da ein magier mit einem Verbündeten normalerweise einen ganzen Batzen Karma angesammelt hat hat er folglich auch mehr als einen Karmapoolwürfel.
Ich meine das ist ein großer Unterschied.
Ich schaue heute abend nochmal im SZ nach, aber ich bin mir ziemlich sicher, daß das eine der wenigen Situationen ist, wo man definitiv einen Magiepunkt verliert.
Hätte ich auch erwartet ...
habe das deutsche SZ vor mir und bin mir deshalb recht sicher.
Somit wäre einer der einen Verbündeten beschwört ohne es als Prüfung zu deklarieren recht doof.
Du sparst deinen Magiepunkt und ein paar Karmapunkte bei der Initiation.
Wo ist der Nachteil???
Der Nachteil liegt eben darin, daß der Char Magieverlust erleiden kann/ erleidet, sobald der Initiations-Verbündete fort ist. Das kann manchmal schneller geschehen als einem lieb ist. Natürlich setzt das auch voraus, daß ma seinen Char wie ein erwachsener Mensch spielt und nicht alles, was unangenehm für den Char ist, sich wegdenkt oder wegwürfelt (zumal bei Magieverlust eh kein Reroll erlaubt ist).
Das kein "reroll" erlaubt ist wußte ich nicht.
Und ich meinte mit "wo ist der Nachteil?" wo ist der Nachteil gegenüber der normalen Verbündetenbeschwöhrung?
Da verliere ich den Magiepunkt ja auf jeden Fall.
"Toosoon" schrieb:Wo ist der Nachteil???
Summa sumarum sind die "Nachteile" dieser Möglichkeit geringer. Deshalb stehen sie aber auch im Kontext einer Initiation (mit eigenen Kosten) und involvieren zwangsweise auch immer Initiatentum. Die normale Verbündetenbeschwörung steht jedem Magier offen. Wie so oft: Der Initiat hat zusätzliche Möglichkeiten ...
"Dea Indianah" schrieb:
[list=1][*]In der Notwendigkeit, nicht nur das Karma für den Geist bereitstellen zu müssen, sondern auch das Karma für die Initiation selbst
dann habe ich glaub ein anderes SZ als du
Als ich das letzte Mal nachgeschaut habe zählt das karma für den verbündeten auch gleichzeitig als das karma für die initiation
sprich der beschwört einen verbündeten der 50 karma kostet und seine initiation kostet 29 (nur ein beispiel)
er zahlt für die initiation mit prüfung 50 karma keine 79
müsste beim verbündeten stehen
wenn nicht wärs ja blödsinn und man nimmt keine prüfung kommt man vermutlich eh billiger weg
Nein da hat dea recht. Auch wenn die Kosten sowieso meist über denen der Initiation liegen. Wäre wohl auch ein bisschen viel Vorteil erst verbilligt zu intiieren und dann auch noch die KOsten des Initiation von den Beschwörungskosten absetzen zu können.
Vor allem ist es dann auch egal ob ich die Prüfung mache. Denn ob 20 oder 30 Punkte von der Initiation in den Kosten von 50 stecken wäre relativ Wurst.
"Dawnkeeper" schrieb:dann habe ich glaub ein anderes SZ als du
Ich denke nicht ...
ZitatAls ich das letzte Mal nachgeschaut habe zählt das karma für den verbündeten auch gleichzeitig als das karma für die initiation
Dann schau nochmal nach und belege es gegebenenfalls mit einem Zitat ...
Zitatsprich der beschwört einen verbündeten der 50 karma kostet und seine initiation kostet 29 (nur ein beispiel)
er zahlt für die initiation mit prüfung 50 karma keine 79
müsste beim verbündeten stehen
Nun, abgesehen davon, dass 29 als Beispielkosten für Initiationen verflucht unpassend ist: Falsch ... Wenn die Initiation inklusive Dienst "Verbündeten beschwören" tatsächlich 29 Karma kosten würde, dann kämen auf den Initiaten sehr wohl 29 Karma für die Initiation zu und der Verbündete müsste dann mindestens 29 weitere Karmapunkte kosten. Da er in Deinem Beispiel aber sogar mit 50 Karma erschaffen werden soll, käme man in der Tat auf 79 Karma für diese Aktion ...
Zitatwenn nicht wärs ja blödsinn
Nun, dann ist es halt "Bödsinn", aber in den Regeln steht's trotzdem so drin ...
Zitatund man nimmt keine prüfung kommt man vermutlich eh billiger weg
Ist ja nicht so, dass man dadurch Initiationskostenmulti von 1,5 bzw. 2,5 bekommt, statt 2 oder 3 ... und die bereits erwähnte Sache mit dem Magieattribut kommt auch noch dazu ...
[ironie]Nein, es gibt überhaupt keinen Ansporn, einen Verbündeten während einer Initiation zu erschaffen[/ironie]
Auch wenn die Frage im moment vielleicht nicht ganz rein passt ich würde sie gern stellen:
Wie sieht es mit der Verbündetenformel aus? Wenn ich ein Ritual der Wandlung vollziehe, brauche ich das Original. Muss ich das Original denn "umschreiben" bei diesem Ritual, oder bleibt es Intakt und ich brauche nur das Original als "gedankliche Skizze" um es ändern zu können? Ich würde mir die Formel nämlich gern eintatoowieren lassen und frage mich ob ich mich ständig umtatoowieren und "nachbessern" lassen muss. Ist nur eine Idee würde aber gern wissen ob sie möglich ist.
Vielen Dank für die Antworten schonmal
Reaver
Rein gefühlsmäßig würde ich die Tätowierung immer etwas erweitern.
(sagt meine Barbie)
Hallo!
Da die Verbündetenformel alle Spezifikationen des Geistes enthält und sich diese bei einem Änderungsritual ändern, sollte sich m.E. auch die Formel selber ändern.
Ich habe allerdings Zweifel, ob eine solche Formel nicht zu umfangreich ist, eintätowiert zu werden, angesichts der langen Zeit, die es dauert, sie zu entwickeln ...
Gruß
Quichote
Naja wie die Formel aussieht hängt immer schon vom Zauberer ab. Ich kannte da mal einen Chaosmagier der hat es als Programmcode geschrieben und ausgedruckt gehabt, das fand ich auch recht lässig.
Gibts irgendwo Spezifikationen wie "umfangreich" so eine Formel sein >muss<?