hai leute,
per sufu nix gefunden, deswegen jetzt ein eigener thread.
ab wann kann mensch beim zerschlagen einer tür schaden nehmen ?
im GRW ist mir dazu nichts aufgefallen. muss ich mir selber eine hausregel basteln oder kann ich was ableiten ?
zur genaueren erklärung:
eine sicherheitstür muss weg. char kommt mit allem (erfolgen, cyberware, schaden-bonus, ...) auf ~14 erfolge. laut regel wäre die tür aus den angeln geschlagen. habe meinem spieler schon auferlegt, dass bei schlägen auf hartes die haut aufplatzt. wann würde der char sich selber mehr schädigen als die tür ?
letztens ist er dann durch die tür mit seinem kleinen zarten char und ich konnte per regel nichts dagegen sagen (nur mittels GMV - der wird aber nicht immer akzeptiert ;)).
meine motivation:
zum einen will ich nicht immer die allerfettesten bunkertüren benutzen müssen, zum anderen erscheint es mir einfach nicht passend (ausnutzen einer regellücke, so wie ein schwerstgepanzerter zentauer).