Die Frage ist:
"Varadon" schrieb:Welche Staaten sprechen Gestaltwandlern Bürgerrechte zu, und wäre ein GW der Bürger eines Staates ist in einem anderen Staat trotzdem Freiwild oder würde er, wie ich vermute, rein rechtlich als ausländischer Staatsbürger gelten?
Somit ist die Frage zunächst einmal nach dem Rechtszustand. Und hier gilt: Er ist zuerst Bürger des anderen Landes, und dann Gestaltwandler. Danach ist die Frage der Rechtswirklichkeit: Da ist die Antwort weniger klar, es kommt auf die Beziehung der Länder und die Funktionsfähigkeit der Exekutivgewalt an. Drittens ist die Frage nach der Lebenswirklichkeit: Hier gilt, es gelten dieselben Bedrohungen wie für alle anderen Bürger oder Ausländer in diesem Land, eventuell aber noch weitere, was zu klären ist.
Nachdem wir dies also unterschieden und beantwortet haben bleibt, wie bereits oben formuliert, die interessante Frage: Setzt sich ein Gestaltwandler der in seinem Land Bürgerrechte besitzt in einem anderen Land, welches Gestaltwandlern keine Bürgerrechte zuspricht gegenüber anderen Einwohnern oder Zuwanderern zusätzlichen Gefahren aus, und wenn ja welchen.
p.s.: Shadowrunner sind quasi per definitionem ohnehin keine Staatsbürger irgenteines Landes. Aber Varadon hat ja nicht nach Runnern gefragt, sondern allgemein in der Hintergrund-Sektion, was auf ein interesse an den generellen Spielweltlichen Zusammenhängen hinweist