Schleierchips oder ähnliches für Waffe

  • Aloa,


    angenommen ich habe eine SIN, verknüpft mit folgenden Lizenzen:


    -Führerschein
    -Fahrzeugpapiere für Jackrabbit
    -Privatdetectiv
    -Smartlink
    -Smartgun
    -Gelgeschosse
    -Holdoutpistole: Morrissey Élan


    Bei meinem Jackrabbit kann ich ja, dank Schleierchip und Smartschild, je nach Bedarf zwischen verschiedenen "Nummernschildern" umschalten - je nach dem was ich gerade brauche und ob ich möchte, dass eine bestimmte SIN an einem bestimmten Ort registriert wird.


    Bei der Waffe hab ich natürlich das Problem dass, wenn jemand damit an- oder erschossen wird, meine darauf registrierte SIN natürlich ein Problem hat. Ok, es sind zwar gefälschte SINS/Lizenzen, aber auch dazu gehören entsprechende einträge in Datenbanken etc..


    Könnte ich so einen Schleierchip oder etwas ähnliches auch in eine Waffe einbauen um zwischen SINS hin und her zu schalten?


    mfg
    Irvine


    edit1:
    Kann es nicht vllt. sogar sein das; da ja falsche Lizenz; falsche Profildaten der Projektile gespeichert wurden und man von gefundenen Beweisen garnicht auf die eigentliche Waffe schließen kann?
    Was wird 2070 überhaupt zu Waffen gespeichert?
    Und kann man anhand der Überreste von Gelgeschossen überhaupt auf die Waffe schließen, von der sie abgefeuert wurden?

  • Bei der Waffe hab ich natürlich das Problem dass, wenn jemand damit an- oder erschossen wird, meine darauf registrierte SIN natürlich ein Problem hat.
    erst wenn die Cops die Waffe finden :wink:
    Wenn Du so hartes CSI-Shadowrun spielst,dann brauchst du auch einen Spoofchip (Schleierchip) für deine Waffe.
    bei Hülsenloser Mun und Gelmun ist mMn keinerlei Rückschlüsse auf deine Waffe zu ziehen


    HokaHey
    Medizinmann

  • Die frage ist ob das wirklich so unwarscheinlich ist...


    Wenn man von verschossenen Projektilen auf die entsprechende Waffe schließen kann, steht eine solche Information sicher irgendwo in den Datenbanken der Polizeit.
    Wenn sie jetzt die Kugel untersuchen die sie gerade aus einer Leiche gezogen haben, fragen sie kurz ihre Datenbank ab und bekommen die entsprechende SIN geliefert auf die diese Waffe registriert ist.
    Auch wenn die Anschrift in der SIN vllt. nicht existiert, bei der nächsten kontrolle entsprechender SIN bekommt der Inhaber dann natürlich ein Problem.


    Wobei jetzt halt die Frage ist ob zu einer falschen Lizenz echte Waffenprofile gespeichert werden.
    Das mit den Gelgeschossen hilft natürlich weiter.


    Warum sollte man von Hülsenloser Munition nicht auf die Waffe schließen können? Das was der Kugel die "ID" der waffe einprägt, ist doch das einzigartige Profil des Laufes. Und das was durch den Lauf verschossen wird ist die Kugel, die Hülse wird doch einfach nur ausgeworfen nachdem sie die Kugel beschleunigt hat oder verstehe ich das Prinzip falsch?

  • Wir haben doch ein paar Cracks hier...
    Aber bei der Hülsenloesn, da denke ich, würde man auch auf die Waffe zurückführen können. Das Prinzip, so wie ich es kenne bei Hülsenlos ist so, daß die Hülse beim Abfeuern verbrannt wird. Aber, da auch bei regulärer Muni nicht die Hülse verglichen wird, könnte es wohl zum Rückschluß führen. Na, bei Gelmuni legt man ja alles schön brav auf die Straße. Die Frage ist eigentlich nur, hat man bereits einmal mit dieser Waffe den Speicher der Cops besucht?

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    - J.N.M. -

  • Also Hülsenlose Munition hat gar keine Hülse da es nur die Treibladung mit Klebstoff zusammengehalten wird. Dazu kommt dann auch noch das sich dieses Laufprofil nicht immer Nachweisen lässt. Vor allem wenn Kugeln etwas hartes Treffen (Panzerung, Wände, etc) sind die Kugeln meistens so verformt das sie nicht mehr zu Identifizieren sind.


    MfG Jackhammer

  • "Angier" schrieb:

    Trugschluss. Es wird nicht von jeder verkauften Waffe das Schussprofil gespeichert. Anders herum, wird bei einer verdächtigten Waffe das Profil verglichen und darüber dann Rückschlüsse gezogen auf den Schützen.


    Vor allem liegt der Trugschluss noch viel grundlegender:


    Lizenzen in Shadowrun 4 sind abstrakt.


    Man hat keine Lizenz für 'ein Gegenstand' - man hat eine Lizenz für 'Besitz von Gegenstandskategorie' und meist auch 'verdecktes Führen' - und dass Waffen überhaupt registiert werden ist nichtmal gegeben.


    Das ändert natürlich nichts daran, dass man darauf achten sollte dass die Access ID von wichtiger Ausrüstung regelmäßig geändert wird (von hat oder per Spoof Chip) - und natürlich illegale Dinge nicht wild in der Gegend rumfunken, sondern bestenfalls per Skinlink kommunizieren.

    In a free society, diversity is not disorder. Debate is not strife. And dissent is not revolution.

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    And while no one condones looting, on the other hand one can understand the pent-up feelings that may result from decades of repression and people who've had members of their family killed by that regime, for them to be taking their feelings out on that regime.

    Donald Rumsfeld

  • Ich bin bis jetzt immer davon ausgegangen das eine Waffenlizenz immer für eine bestimmte Waffe erworben werden muss. Wird in einer Waffenbesitzkarte nicht auch jede Waffe eingetragen?

  • "Irvine" schrieb:

    Ich bin bis jetzt immer davon ausgegangen das eine Waffenlizenz immer für eine bestimmte Waffe erworben werden muss.


    Nicht in Shadowrun 4, das Beispiel ist ausdrücklich eine 'firearms licence'.

    "Irvine" schrieb:

    Wird in einer Waffenbesitzkarte nicht auch jede Waffe eingetragen?


    Deutschland ist eben Bürokratie-Weltmeister.

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  • Na, auch in den USA dürfen nur Jagdberechtigte eine vollautomatische Waffe besitzen. Also, nach SR4 Regeln ist damit die Feuerwaffen-Gruppe mit einer Lizenz abgefrühstückt?

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    - J.N.M. -

  • Verbotene Waffen oder Gegenstände generell würd ich Lizenztechnisch garnicht erlauben. Verboten = Verboten.
    Lizenzen sind, für mich, bei allem nötig und Gesetzlich vorgeschrieben was ein E hat.

  • Jo, aber verbotene Sachen sind für den Normalsterblichen verboten, sonst würden sie nur eingeschränkt sein - und dann auch nur mit Lizenz.


    Ein Runner kann dem Cop ja gerne erklären das er gerade für einen Konzern in geheimer Mission unterwegs ist oder für den Geheimdienst arbeitet.
    Dann sollte er aber auch genügend Lizenzen, die passende SIN und ein Offizielles Papier, das seine Mission genehmigt, vorlegen welches dann ausgiebig auf Echtheit geprüft werden sollte.
    Wenn der Runner dann Glück hat, bzw. das Kontrollgerät schlecht würfelt, klappts vielleicht.


    Ansonsten würd ich verbotene gegenstände als ebend solche handhaben: verboten

  • "Irvine" schrieb:

    Ein Runner kann dem Cop ja gerne erklären das er gerade für einen Konzern in geheimer Mission unterwegs ist oder für den Geheimdienst arbeitet.


    Das klappt nur bei wirklich dummen Leuten, da genau die Leute, die das wirklich wären, sowas ganz sicher nicht sagen werden.


    Und verbotene Gegenstände sind ausdrücklich einfach verboten für Personen.
    Wenn man erwischt wird zahlt man... so oder so.

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  • Auch verbotene Sachen kann man mit einer Lizenz tragen. Deswegen heißen sie auch Lizenzen. Oder ich verklage einfach alle Polizisten hier. Und nein, auch ein Runner muß dem Cops nichts, einfach nix erklären, wenn er eine Lizenz hat. Das dann der Cop besonders akkurat arbeitet, das liegt in der Natur der Sache...

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  • "Cajun" schrieb:

    Auch verbotene Sachen kann man mit einer Lizenz tragen.


    Nicht als Person.

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  • Die meisten Feuerwaffen sind in SR eindeutig eingeschränkt, also mit Lizenz tragbar.


    Wenn du echte Polizisten meinst, auch deren Waffen sind nicht für jeden verboten gewisses Zubehört ist für den normalen Bürger selbst mit Waffenschein nicht kaufbar (Laserpointer, Taclights etc.).


    Ein Polizist darf sowas natürlich tragen. Wenn er aber in seiner Freizeit damit erwischt wird, muss er natürlich erstmal ausweisen das er Polizist ist und sowas besitzen darf. Und da wird natürlich genau geprüft gerade weil diese sachen für normale Bürger ebend einfach verboten sind.


    Lizenzen sind für mich sachen die man erwerben muss um zu beweisen das man gewisse sachen führen/benutzen darf.
    Wie die prüfungen beim Waffenschein/Führerschein. Wenn ich das bewiesen habe darf ich natürlich eine Waffe besitzen und ein Auto fahren, Verboten sind diese gegenstände noch nicht, nur halt eingeschränkt.


    Aber welche Prüfung muss ich ablegen/Lizenz erwerben um eine, auf mein Auto montierte, Gattlingun spazieren fahren zu dürfen?