Konzerne und Exterritorialität

  • Korrekt, einen Freibrief zum Weltuntergang haben die Konzerne nich, so dreist dürfen die dann auch nich sein.

    "Geschichte ist nicht die Wahrheit, die der Menscheit wiederfahren ist, sondern die Gesamtheit des Willens derer, die gesiegt haben"

  • "Grey Ice" schrieb:


    Oder kann ignoriert werden, oder der Kon zahlt Entschädigungen, oder gibt sich im Gegenzug bei anderen Sachen kooperativer.


    Grundsätzlich wird das nicht gehen, spätestens wenn die Konsicherheit Kollateralschäden in Millionenhöhe verursachen, wird die Stadt reagieren müssen.


    Auch mein reden :) ,halten die Konzerne den Ball Flach beim Runnerfangen,ists Ok


    HougH!
    Medizinmann

  • ich denk solange es keinem Auffällt und die Motivation stimmt werden die Kons ziemlich sicher auf Runnerjagd, aber offiziell dürfen sie es nicht und es gibt sicher auch keine Auslieferungsverträge, denn dann müssten die Konzerner ihr eigenen leute auch an die UCAS ausliefern, was die sicher nicht machen. Von daher ist man im Fall der Fälle halt darauf angewiesen das unter der Hand zu klären.
    Ich bin auch immernoch der Meinung in irgendeinem Buch wird erwähnt, dass die Konzerne sogar das Recht haben, eine Verfolgung bis auf Staatsgebiet fortzusetzen solange sie für den Schaden aufkommen. (ich weiß nicht mehr wo, aber ich glaub Brennpunt: ADL oder DidS 2, jedenfalls wars im Zusammenhang mit dem Tod von Nachtmeister)


    cya
    Tycho

  • "Harbinger" schrieb:

    Da die Konzerne eigenes Geld und eigene STaatsbürger haben, sollte es definitiv diplomatische Vertretungen geben, bzw Auslieferungsabkommen aushandelbar sein.


    Natürlich könnten sie, wenn sie wollten, aber sie wollen das ja garnicht. Weil ein Auslieferungsvertrag ist ja keine Einbahnstraße, die UCAS will dann auch die Konzernbürger ausgeliefert haben und das kann sich der Kon nicht leisten. Der muss seine Bürger schützen können (das ist wie mit den Amis und dem Internationalen Gerichtshof).


    cya
    Tycho

  • "Tycho" schrieb:

    (das ist wie mit den Amis und dem Internationalen Gerichtshof).


    Das hat damit nichts zu tun. Der ICJ dient dazu, daß Staaten andere Staaten vor der UN verklagen können (und da sind die Amerikaner sehr wohl dabei). Das entspricht eher dem Konzerngerichtshof.


    Was Du meinst, ist der ICC, der Internatiol Crime Court. Dessen Vertrag wurde von den Amerikanern nicht ratifiziert, weil es hier um Menschenrechtsverletzungen durch Staaten, bzw ihre Vertreter (Soldaten) geht in Fällen der UN-Sicherheitsrates. Selbiger kann nur aktiv werden, wenn die UN feststellt, daß die vorhandenen, staatlichen Sicherheitsorgane nicht in der Lage sind, Recht im international genügenden Rahmen zu sprechen (zb bei Staaten im Bürgerkrieg, deren Zivilgesellschaft zusammengebrochen ist).


    Die USA selber, im Falle eines Verbrechens, sind sehr wohl dazu verpflichtet, Rechtshilfe zu leisten und es existieren Auslieferungsverträge mit bestimmen Staaten (Deutschland zb). Amerikaner werden, im Rahmen der amerikanischen Gesetze, auch für Straftaten, die im Ausland begangen werden und nach amerikanischen Recht, vor Gericht gestellt. In der Praxis gibt es hochkomplizierte Verträge, die solche Sachen versuchen zu harmonisieren, aber je nach Sachlage manchmal enorm in beide Richtungen verzögern und erneut für Verhandlungen sorgen.


    Insofern kann es je nach Recht und Vertrag durchaus passieren, daß zb ein Areskonzernbürger vor ein Aresgericht gestellt wird oder ausgeliefert wird, wenn die UCAS anklagt, zumindest in der Rechtstheorie und wenn man wirklich konsequent davon ausgeht, daß Megas wirklich eigene Staaten im Staat sind.


    Eine Pauschalaussage in SR ist da schwierig, auch weil es höchst unterschiedliche Megakonzerne gibt, und auch der Status, was ein Megakonzern in SR eigentlich ist oder nicht ist, teilweise in der offiziellen Sicht schwankt. Im Endeffekt kommt es darauf an, was der Spielleiter hintergrundtechnisch als Rechtsvertrag zwischen den einzelnen Parteinen (Staat & staatliche Polizei vs Konzern und Konzernsicherheit) als gegeben definiert. Es wird genügend Grauzonen, Vermischungen und vor allem viel Arbeit für überbezahlte Anwälte geben, die sich gegenseit Megapulse an Vertragswortfetzen (also wie eine typische Nexusdiskussion) um die Ohren schmeißen.


    Der Rest ist dann Black Ops und damit Runnerarbeit.


    SYL

  • Ich wollte damit sagen, dass die USA den ICC (wenn der so heißt) nicht anerkennt, weil sie nicht wollen das ihre Soldaten da angeklagt werden können. Wenn die Sache denn vor den UN Sicherheitsrat geht, können sie mit Vetorecht ja alles blocken, was ihnen nicht passt.


    Genausowenig wird mMn ein Konzern einen Vertrag abschließen, nach dem seine Bürger ausgeliefert werden müssen, was in meinen Augen ein Auslieferungsvertrag beinhaltet: gegenseitige Auslieferung, nicht nur von UCAS -> Ares sondern auch andersherum.
    Und da ein Konzern in wichtigen Einzelfällen den Staat sowieso überzeugen kann, oder einfach unter der Hand aktiv wird, werden sie ihren Schäfchen diesen Schutz wohl nicht nehmen.


    cya
    Tycho

  • "Tycho" schrieb:


    Genausowenig wird mMn ein Konzern einen Vertrag abschließen, nach dem seine Bürger ausgeliefert werden müssen, was in meinen Augen ein Auslieferungsvertrag beinhaltet: gegenseitige Auslieferung, nicht nur von UCAS -> Ares sondern auch andersherum.


    Wieso sollte er einen solchen Vertrag nicht abschließen? Es kommt auf den Inhalt eines solchen Vertrages an, an die spezifischen Regeln und Vereinbarungen. Warum genau sollte ein Vergewaltiger nicht ausgeliefert werden, sofern eine entsprechende Beweislage erbracht wurde? Andere Dinge, wie Black Ops, Runner, Kriegsführung etc sind alles Sachen des Vertragswerkes.


    Umgekehrt: ein solcher Vertrag ist gut für die PR ... wichtige Einzelfälle regelt man per bürokratischer Verschleppung, Black Ops oder neuer ID.


    SYL

  • Zimal die Konterne ein Bauernopfer für größeren Profit durchaus zu schätzen wissen.


    Bsp. Ares, der Seargeant Malice von Hard Corps ist wiederholt für Verbrechen im Ausland angeklagt.
    Er ist vorher wg dienstlicher Vergehen bei KE rausgeflogen/zangsversetzt worden...


    Diesen "Supersoldaten" kannst du auch im Gefängnis eines anderen Staats noch zu Geld machen, liefer ihn ans Messer und erfreu dich über den sogenannten fair play PR Bonus, du bist Ares, du bist UCAS!


    Was interessiert dich ein einzelner Bürger, der nichtmal mehr profitabel gearbeitet hat?


    Wenn dieser natürlich strenggeheime Dokumente für dich geschmuggelt hat, müssen ihm diese in deiner Obhut erst abgenommen und die Erinnerung daran gelöscht werden.


    Win:Win Ares

  • Das ist wieder ein Einzelfall.


    Wenn aber ein Vorstandmitglied ausgeliefert werden muss, weil er sich am WE in Seattle Downtown mit kleinen Mädchen vergnügt hat, oder ein der ein Konzernmann wegen Mordes, dann wirds für den Kon halt schlecht und auch die PR ist dann scheiße.


    Lieber liefert man hin und wieder "freiwillig" leute aus, die man nicht mehr braucht, als sich zu verpflichten jeden Straftäter auszuliefern. Da verliert man ja Kontrolle und Flexibilität und das würd ich als Kon nicht machen.


    Jemanden den ich nicht mehr brauche liefer ich natürlich aus, veranstalte ein großen PR Specktakel über die gute Zusammenarbeit mit der Polizei und wie wichtig mir die Sicherheit des Landes ja ist blablabla. Da hab ich dieselbe, wenn nicht noch bessere PR, weil ich ja nicht dazu verpflichtet bin sondern es aus reinem Ehrgefühl mache. Wenn ich aber einen Vertrag habe und mich weigere jemanden auszuliefern, dann gibts viel schlechte PR usw. von daher ist so ein Vertrag ganz sicher keine Win:Win Situation.


    cya
    Tycho

  • "Tycho" schrieb:


    Natürlich könnten sie, wenn sie wollten, aber sie wollen das ja garnicht. Weil ein Auslieferungsvertrag ist ja keine Einbahnstraße, die UCAS will dann auch die Konzernbürger ausgeliefert haben und das kann sich der Kon nicht leisten. Der muss seine Bürger schützen können


    Ich halte die Verhandlungsmacht zwischen Staaten und Konzernen für durchaus ungleichmäßig verteilt - imho kann da recht schnell ne Einbahnstraße draus werden. Natürlich wird offiziell der Kon zur Auslieferung verpflichtet sein, nur halt mit ein paar dutzend schriftlich nicht ganz eindeutig definierter Ausnahmen, die im Endeffekt nur besagen, das der Kon es sich aussuchen darf, wen er ausliefert und wen nicht. Viel wird imho vom Einzelfall und von der Beziehung des Kons zu den örtlichen Polizeidienstleistern und der Obrigkeit abhängen - man opfert vielleicht schonmal eher einen Kon-Bürger, damit LS sich als Held feiern kann, wenn im Gegenzug der Star nicht mehr so genau draufschaut, wenn der Kon mehr oder weniger diskret einige Runner in den Schatten jagt.


    "Apple" schrieb:

    Insofern kann es je nach Recht und Vertrag durchaus passieren, daß zb ein Areskonzernbürger vor ein Aresgericht gestellt wird oder ausgeliefert wird, wenn die UCAS anklagt, zumindest in der Rechtstheorie und wenn man wirklich konsequent davon ausgeht, daß Megas wirklich eigene Staaten im Staat sind.

    Dank Exterritorialität haben Konzerne tatsächlich staatsähnliche Befugnisse auf ihrem Gebiet, inkl. eigener Rechtssprechung, die lt. Megakons aber verdammt flexibel gehalten ist und teilweise auch rückgreifend wirken kann.

    "Apple" schrieb:


    Der Rest ist dann Black Ops und damit Runnerarbeit.


    Zustimmung, in Black Ops und den üblichen Erpressungen/Bestechungen etc wird das ganze im Zweifelsfall enden.

    Alle meine Postings (Fragen & Hinweise) beziehen sich im Normalfall immer auf Shadowrun 4.

    "Irian" schrieb:

    "Nur weil du auch Shadowrun spielst, spielen wir noch lange nicht das gleiche Spiel!"