Konzerne und Exterritorialität

  • Jopp stimmt schon, der XYÖ wurde ja auch geklaut meinte aber den XYZ xD


    Neee ^^, also da hast du schon recht, Konzerne haben ja exterritorialität, also habena uf ihrem Gelende das Sagen. Bein uns wirds halt so gehandelt, entweder der Konzernmann, ist wirklich Konzernmann aus einer Konzernfamillie, aus einem Konzernhaushalt, auf einem Konzerngrundstück, oder jemand der angeheuert wurde und halt teil des öffentlich Lebens ist, was den Konzern nich unbedingt davon abhält mit ihm so zu verfahren wie mit jedem anderen.


    Die Möglichkeit, das die Polizei den toten Wachman Peter Siegler untersucht ist zwar gering und in der Piroritätenliste bestimmt irgendwo unter Brugerreste mit Zahnstocher aus den Zähnen kratzen, aber sie ist gegeben.


    Immerhin gibt es selbst beim Star, oder sonst wem auch noch Leute die an die Gerechtigkeit glauben, oder einfach an ihre Arbeit. Kann sich vielleicht manch einer kaum vorstellen, aber es gibt solche Leute.


    Und wenn es ein Cop im Stile von Tom Ludlow (street kings) ist, dann wirds happig xD





    @William F Drake:



    Zitat

    QFT



    ????

    "Geschichte ist nicht die Wahrheit, die der Menscheit wiederfahren ist, sondern die Gesamtheit des Willens derer, die gesiegt haben"

  • Ja das stimmt schon, und ich bin mir auch dessen bewusst das ein Kon auch seine eigenen Leute hat die ermittlungen anstellen, und ich bin mir sehr sicher das die genauer arbeiten als die Cops weil sie mehr Druck von oben bekommen, aber eben aus diesem Grund denke ich auch das der Kon mehr Interesse an seinem Projekt hat als an "Statist 123" um es mal so auszudrücken. ;-)


    QFT ... in Physik lehrte man mich das es die Abkürzung für Quantenfeldtheorie ist ... aber hier im forum steht es wohl für Quoted for Truth ... also zitiert um die Wahrheit festzuhalten oder so.
    Soll heissen er stimmt zu denke ich.

    "Man sollte niemals unterschätzen, wie berechenbar Beschränktheit ist."
    (Bullet-Tooth Tony)

  • Ahhhh ok xD


    Jo da bin ich deiner Meinung, meinte ja nur, die Möglichkeit besteht ^^

    "Geschichte ist nicht die Wahrheit, die der Menscheit wiederfahren ist, sondern die Gesamtheit des Willens derer, die gesiegt haben"

  • also da hast du schon recht, Konzerne haben ja exterritorialität, also habena uf ihrem Gelende das Sagen
    nur die Größten und Dicksten und die auch nicht überall
    wer aber genau,ausser den 12 Megas,kann Ich dir nicht sagen (aber unsere Spezies in dem Bereich wie Grey Ice z.B. bestimmt)


    mit exterritorialem Tanz
    Medizinmann

  • Exterritorialität betrifft mWn allein AAA- und AA-Konzerne. Das ist sogar das definierende Merkmal nach Corporate Download:


    AAA: exterritorialer multinationaler Konzern mit Sitz am Konzerngerichtshof
    AA: exterritorialer multinationaler Konzern mit ohne am Konzerngerichtshof
    A: einfacher multinationaler Konzern
    ohne Rating: Konzern ohne multinationale Aktivität


    Das ist aber auch vom einzelnen Staat abhängig. Nach SoNA müssen exterritoriale Zonen in den CAS registriert werden und können auch widerrufen werden, wenn der Konzern das Land nur gepachtet hat. Eine eigene Behörde, die ERLA, muß dabei Landtransaktionen mit exterritorialen Konzernen genehmigen. Quebec erlaubt mWn Exterritorialität nur in bestimmten Sonderwirtschaftszonen.


    Wie sich das unter SR4 darstellt, weiß ich aber nicht.

  • Na dann warten wir mal gespannt auf Aufschlussreiche Infos diesbezüglich. :)
    Was ich aber dabei auch immer noch im Kopf habe ist das die Kons ihre Dinge selber regeln wollen weil sie ja auch nicht wollen das dann die Cops Beweismittel erstmal aubewahren weil das ja dann auch zu einem Verfahren kommen muss etc. pp.
    Ich hab das auch so verstanden das in den Wohngebieten der Kons die Cops nur begrenzt was zusagen haben, also nur so lange bis die eigene Sicherheit angerückt ist und im Normalfall ist die schneller da als die Jungs von der Polizei.

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    (Bullet-Tooth Tony)

  • "Baron Boeser Biber" schrieb:

    Na dann warten wir mal gespannt auf Aufschlussreiche Infos diesbezüglich. :)
    Was ich aber dabei auch immer noch im Kopf habe ist das die Kons ihre Dinge selber regeln wollen weil sie ja auch nicht wollen das dann die Cops Beweismittel erstmal aubewahren weil das ja dann auch zu einem Verfahren kommen muss etc. pp.
    Ich hab das auch so verstanden das in den Wohngebieten der Kons die Cops nur begrenzt was zusagen haben, also nur so lange bis die eigene Sicherheit angerückt ist und im Normalfall ist die schneller da als die Jungs von der Polizei.


    Kommt darauf an, wie das Wohngebiet aussieht. Exterritoriale Zonen müssen mWn eindeutig abgegrenzt und gekennzeichnet sein (Ich persönlich verstehe das im Sinne des deutschen Rechtsbegriffs des "umfriedeten Besitztums", also nicht ohne Überwinden eines Hindernisses zu betreten). Eine Gated Community, die dem Konzern gehört, kann also je nach nationalen Bedingungen (s.o.) exterritorial sein, so daß die reguläre Polizei gar nichts zu sagen hat.
    Besitzt der Konzern dagegen Wohngebäude an einer öffentlichen Straße, beschränkt sich das nur auf die Gebäude selbst.


    So etwas kann natürlich lustige Kompetenzstreitigkeiten zur Folge haben. Sehr geschickte Runner könnten das mE unter guten Umständen ausnutzen.

  • Ist soweit richtig, Exterritoriale Gebiete müssen eindeutig abgegrenzt udn ausgewiesen sein, sind sie dies, gilt dahinter nur noch Konzern-Recht, wie z. Zt. auf dem Gebiet der britischen Botschaft die deutsche Polizei auch allerhöchstens nur als Gast drauf darf. LS hat z.B. auf exterritorialem Ares-Territorium nichts zu sagen, sie dürften noch nichtmal aufs Gelände.


    Wenn die Runner es jedoch hinter den Sicherheitszaun der Ares-Anlage schaffen, haben die Kons de jure nichts mehr zu melden - hier muß die Ares-Sicherheits von Rechts wegen eigentlich zuschauen, wie sich die Runner verpissen, bevor LS eintrifft. Da das natürlich nicht immer Sinn oder gar Spaß macht, auf LS zu warten, haben Kons diverse andere Möglichkeiten, z.B. sich auf ihr gutes Verhältnis mit LS zu verlassen und trotzdem nachzusetzen, oder einfach nachsetzen bevor LS ankommt und hoffen, das das Problem dann rechtzeitig erledigt ist, etc. pp.


    Generell gibt die u.a. Spielhilfe eines Freelancers sehr guten Überblick darüber, wie das gehandhabt wird.
    http://www.eisparadies.org/fil…orialitaet-in-der-adl.pdf

    Alle meine Postings (Fragen & Hinweise) beziehen sich im Normalfall immer auf Shadowrun 4.

    "Irian" schrieb:

    "Nur weil du auch Shadowrun spielst, spielen wir noch lange nicht das gleiche Spiel!"

  • "Grey Ice" schrieb:


    Wenn die Runner es jedoch hinter den Sicherheitszaun der Ares-Anlage schaffen, haben die Kons de jure nichts mehr zu melden - hier muß die Ares-Sicherheits von Rechts wegen eigentlich zuschauen, wie sich die Runner verpissen, bevor LS eintrifft. Da das natürlich nicht immer Sinn oder gar Spaß macht, auf LS zu warten, haben Kons diverse andere Möglichkeiten, z.B. sich auf ihr gutes Verhältnis mit LS zu verlassen und trotzdem nachzusetzen, oder einfach nachsetzen bevor LS ankommt und hoffen, das das Problem dann rechtzeitig erledigt ist, etc. pp.


    Wobei da evtl unter Umständen so etwas wie die sog. Jedermann-Festnahme greifen könnte. Im Zweifelsfall: "Die Personen haben von außerhalb das Feuer auf das Sicherheitspersonal eröffnet, das daraufhin geeignete Gegenmaßnahmen einleitete."


    MWn wurde in irgendeinem Quellenbuch erwähnt, daß man auch Differenzen zwischen unterschiedlichen Polizeidienstleistern (zB KE vs LS) ausnutzen könnte.

  • "Stonewall" schrieb:

    MWn wurde in irgendeinem Quellenbuch erwähnt, daß man auch Differenzen zwischen unterschiedlichen Polizeidienstleistern (zB KE vs LS) ausnutzen könnte.


    Richtig.


    Allerdings gibt es bestimmt auch "Rechtshilfe-Abkommen" und "geduldete" Kompetenzübertretungen.


    Immerhin sind die extrem verteilten Besitztümer der Konzerne eigentlich kaum wirtschaftlich zu verteidigen, bzw. zu bewachen. Was dazu führen kann, daß "unkritische" Bereiche (z.B. eine reine Konzern-Wohn - und Freizeitsiedlung) ohne großen wirtschaftlichen oder strategischen Nutzen für den Konzern (wie z.B. SOTA-Labore oder Fabriken) gewissermaßen "geduldet" von LS betreten werden können - weil es sich für die Kons nicht rentiert, eigene starke Polizeikräfte dort zu unterhalten.


    cu

    343max: Ihr werdet euch noch wünschen wir wären Politikverdrossen!

  • "Stonewall" schrieb:


    Wobei da evtl unter Umständen so etwas wie die sog. Jedermann-Festnahme greifen könnte. Im Zweifelsfall: "Die Personen haben von außerhalb das Feuer auf das Sicherheitspersonal eröffnet, das daraufhin geeignete Gegenmaßnahmen einleitete."


    Klar, nur müssten hierbei die Festgenommenen an LS übergeben werden, was z.B. nicht so glücklich sein kann, wenn diese gerade aus der Anlage geheime Forschungsdaten, evt sogar über verbotene Forschungen, dabei haben. Aber wie Serrax sagte, sind auch gezielte Kompetenzübertretungen der Kons hin und wieder toleriert, weil jeder weiß, wer in der Stadt nunmal das sagen hat. Zugriffe auf öffentliches Territorium durch die Kons könnten sogar offiziell genehmigt werden. Hängt immer stark vom Vergehen, vom jeweiligen Konzern und von der Art und Weise wie das ganze vom Konzern gehandhabt wird ab.

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    "Irian" schrieb:

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  • "Grey Ice" schrieb:


    Klar, nur müssten hierbei die Festgenommenen an LS übergeben werden, was z.B. nicht so glücklich sein kann, wenn diese gerade aus der Anlage geheime Forschungsdaten, evt sogar über verbotene Forschungen, dabei haben. Aber wie Serrax sagte, sind auch gezielte Kompetenzübertretungen der Kons hin und wieder toleriert, weil jeder weiß, wer in der Stadt nunmal das sagen hat. Zugriffe auf öffentliches Territorium durch die Kons könnten sogar offiziell genehmigt werden. Hängt immer stark vom Vergehen, vom jeweiligen Konzern und von der Art und Weise wie das ganze vom Konzern gehandhabt wird ab.


    Ich sehe da keinen Widerspruch. Je nach Situation kann der Konzern brisante Dinge durchaus vor Eintreffen von LS beiseite schaffen. Im Zweifelsfall haben sich die Runner widersetzt und mussten mit Betäubungsschlagstöcken o.ä. ruhiggestellt werden, so daß man sie noch vorher durchsuchen kann. Wenn sie sich ohnehin nicht so sehr widersetzt haben, daß man "gezwungen war, tödliche Gewalt anzuwenden". Für LS gibt's dann die Spende für die Keksdose.

  • Das mit dem "umfriedeten Besitztums" muss in D auch nicht für Exterritorialität her halten (Überlandleitungen für Strom etc), bei Botschaften gilt es als Höflichkeit, wobei das Konsulta durchaus freo zugängig sein kann.


    Es reicht SR Technisch ein Namensschild an der Tür zu haben, wenn die Tochterfirma direkt als Besitz eines Großen gemeldet ist, gilt die Exterritorialität für den Laden und er fällt unter die jeweilige Konzernjurisdiktion(schweres Wort).

  • "Harbinger" schrieb:

    Das mit dem "umfriedeten Besitztums" muss in D auch nicht für Exterritorialität her halten (Überlandleitungen für Strom etc), bei Botschaften gilt es als Höflichkeit, wobei das Konsulta durchaus freo zugängig sein kann.


    Es reicht SR Technisch ein Namensschild an der Tür zu haben, wenn die Tochterfirma direkt als Besitz eines Großen gemeldet ist, gilt die Exterritorialität für den Laden und er fällt unter die jeweilige Konzernjurisdiktion(schweres Wort).


    Worauf stütz du denn diese Aussage, denn ich mein bisher auch, dass die Sachen irgendwie vom Umland abgegrenzt werden muss.


    cya
    Tycho

  • In D weiß ich nur das zum Beispiel ein Maisfeld auch ein umfriedetes Besitztum sein kann, weil es für die Einfriedung keine Höhenangabe gibt.

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    (Bullet-Tooth Tony)

  • im prinzip macht es auch keinen Sinn, das jetzt Supermarkt eines Megakons gleich ExTer Gebiet ist. Das ist ja nen Vorteil für die Diebe, die klauen was und rennen raus und die Polizei kann danebenstehen und mit den Schultern zucken: "Also in unserem Zuständigkeitsbereich hat er nix verbrochen"...
    klar ist jetzt übertrieben, aber ich denk nur die Großen Konzernanlagen sind ExTer nicht jeder kleiner Verkaufsladen in ner Fußgängerzone...


    cya
    Tycho

  • "Harbinger" schrieb:

    Das mit dem "umfriedeten Besitztums" muss in D auch nicht für Exterritorialität her halten (Überlandleitungen für Strom etc), bei Botschaften gilt es als Höflichkeit, wobei das Konsulta durchaus freo zugängig sein kann.


    Es reicht SR Technisch ein Namensschild an der Tür zu haben, wenn die Tochterfirma direkt als Besitz eines Großen gemeldet ist, gilt die Exterritorialität für den Laden und er fällt unter die jeweilige Konzernjurisdiktion(schweres Wort).


    Das Gebiet muß irgendwie deutlich vom Rest abgegrenzt sein. Lt. Megakons reichte es da, wenn an der Tür zu einem bestimmten Durchgang ein Hinweis auf die Exterritorialität steht.


    "Tycho" schrieb:

    im prinzip macht es auch keinen Sinn, das jetzt Supermarkt eines Megakons gleich ExTer Gebiet ist. Das ist ja nen Vorteil für die Diebe, die klauen was und rennen raus und die Polizei kann danebenstehen und mit den Schultern zucken: "Also in unserem Zuständigkeitsbereich hat er nix verbrochen"...
    klar ist jetzt übertrieben, aber ich denk nur die Großen Konzernanlagen sind ExTer nicht jeder kleiner Verkaufsladen in ner Fußgängerzone...



    Man kann natürlich nicht jeden Konzernbesitz Exterritorial sein, das muß meistens vom Staat her auch genehmigt werden, wobei die Prozesse dafür und die Entscheidungsgewalt des Staates da von Fall zu Fall unterscheiden. Es wird also nicht jeder Stuffer Shack exterritoriales Gelände von Aztech, die Mall in der Renraku-Arkologie war aber ein solches exterritoriales Einkaufszentrum, das auch recht frei zugänglich war. Es kann sein, nur muß das Gelände hier auch deutlich von dem Staatsgebiet abgetrennt sein und der exterritoriale Status jedem deutlich angezeigt werden.


    "Harbinger" schrieb:


    Tycho : SO einfach ist das nicht, ist dann sofort ein Verbrechen mit Grenzübertritt und damit ein Fall fürs FBI...


    Nein, das FBI hat da schonmal gar nichts zu melden. Das ist bei Bundesstaaten Zuständig, d.h. z.B. bei Verbrechen eines Täters, die gleichermaßen New Jersey und New York betreffen. Wenn der Täter auf das Gelände der chinesischen Botschaft flüchtet, hat das FBI nichts mehr zu sagen. Es ist, wie oben beschrieben, ein Fall, indem die staatlichen Gesetzesvollstreckungsorgane mit denen der Botschaft/des Konzern zusammenarbeiten müssen und nur hoffen dürfen, das der Konzern ihnen Amtshilfe zukommen lässst.
    Wenn ein Satz Teenies aus der Ex-Terr-Konzernanlage mal häufiger in die Stadt fährt, dort die Sau rauslässt und einige Leute zusammenschlägt, und mit Lone Star im Schlepptau auf das Ex-Ter-Gebiet des Konzerns flüchtet, dürfen die jugendlichen Gewaltverbrecher nicht mehr von Lone Star aufgegriffen werden. Aber natürlich darf Lone Star mit dem Kon sprechen und freundlich anfragen, ob diese jugendlichen Straftäter denn nicht ergriffen und sich vor dem staatlichen Gericht verantworten müssen, wenn im Gegensatz dazu die 2 Runner, die nach dem Datenklau in der Exter-Forschungsanlage mitten in Bellevue von LS aufgegriffen worden sind, an diese überstellt werden.

    Alle meine Postings (Fragen & Hinweise) beziehen sich im Normalfall immer auf Shadowrun 4.

    "Irian" schrieb:

    "Nur weil du auch Shadowrun spielst, spielen wir noch lange nicht das gleiche Spiel!"

  • Laut Sota 2064 ist das FBI bei Verbrechen mit Grenzübertritt zuständig und eben nicht nur Nebraska und New Jersey sondern auch Seattle-Kon-Seattle, das ist für Runner interessant, weil sie häufig und gerne auch illegal Grenzen übertreten, in Stadtgebiet kann das Lufttaxi da schon Probleme kriegen.


    Edit: Verbrechen mit Grenzübertritt werden in den UCAS auch empfindlich härter bestraft, als das selbe Vergehen ohne Flucht in anderen Staat o.Ä.


    Ja Konzerngelände muss deklariert werden (AAA Logo genügt aber), es muss jedoch nicht zwingend abgegrenzt werden.
    ZB die alte Renraku Arc: Hier waren nicht LS aus Streife, sondern Renraku Sicherheit und im Zweifel sogar die Red Sams.


    Lofwyr geht damit sogar soweit, dass er Gebiete nachträglich aufkauft (Nachtmeister Kampf) und den Behörden anschließend die Mittelklaue entgegenstreckt.

  • Das FBI hat aber in einem Konzern gebiet nix zu sagen.


    klar wenn man eine Grenze übertritt, bei der auf beiden Seiten das FBI zuständig ist, werden die den Fall übernehmen, aber der Konzern würde die einfach mal achtkantig rauswerfen sollten die irgendwas auf ExTer Gebiet bestimmen wollen.


    Wenn jemand in einem ExTer gebiet etwas klaut und dann in die UCAS flüchtet hat er in den UCAS kein Verbrechen begangen und somit auch kein Verbrechen mit Grenzübertritt. Von daher kann da niemand was sagen, außer die Haben einen Auslieferungsvertrag mit dem Kon, wovon ich nicht ausgehn würde, weil dann müsste der Kon ja auch seine die Leute an die UCAS ausliefern.


    Dasselbe ist bei den Konzernteenies die etwas ausgelassen feiern, da kann Lonestar dann hingehn und beim Konzern anfragen: "Wir haben da Beweise, dass die Konzernbürger blabla sich folgender Verbrechen auf dem Hoheitsgebiet der UCAS schuldig gemacht haben und würden es gutheißen, im Sinne einer guten Zusammenarbeit das diese sich dafür zu verantworten haben" und wenn dann der Kon Anwalt sagt: "Seien sie sicher wir werden uns der Angelegenheit annehmen und eine angemessene Bestrafung vornehmen." dann muss Lonestar schön gehen und den Kiddies passiert halt je nach Position der Eltern nix oder sie werden hart bestraft.


    und die Renraku Arc lässt sich auch recht deutlich vom Rest drumrum abgrenzen und da stehen mit Sicherheit auch lustige Schilder, dass man Konzernbesitz betritt.


    edit: im SotA 64 stehts ja auch ziemlich genau so drinn:


    A policing contract grants the force control over areas of the city not specifically protected by the Business Recognition Accords. Take this data to heart folks. It means that the cops can't touch you once you step onto property owned by an AA rated or higher corporation. It doesn't even have to be a significant piece of property so lang as its borders are clearly marked and a sign of some sort on the property gives notice of the company ownership.



    cya
    Tycho