Frage ist Programm:
Muss man die Verletzungsmodifikatoren auch beim Entzug einbeziehen?!
Unter Verletzungsmodifikatoren steht ja explizit, Sie finden immer Anwendung ausser bei Schadenswiderstandsproben.
Da man ja bei einer Entzugs-Probe versucht Schaden zu widerstehen, würde ich dazu tendieren, hier ebenfalls keine Verletzungsmodifikatoren einzubeziehen.
Aber vielleicht muss man ja "Schadenwiderstandsproben" wörtlich nehmen. Dann würde "Entzug" da nicht drunter fallen.