Völkerrecht und Megakons

  • Hi!
    Wie ist es eigentlich mit dem Völkerrecht? Das wird es ja 2060 immer noch geben. Da die Megas ja nun de jure Staaten sind und ja dann auch mit in UN Insitutionen sitzen, oder wie bei der NEEC dann Mitglieder sind, gilt dann für sie auch das Völkerrecht unabhängig davon, wie das Völkerrecht faktisch einen Einfluß hat.

  • Das Völkerrecht ist immer schon de Fakto eine Sammlung unverbindlicher Empfehlungen... also wenn du auf die Anwendung in militärischen Konflikten hinauswillst.


    Es geht ja u.a. um so Dinge wie fragmentierende Munition, Bio- und Chemiewaffen, und natürlich Schutz der Zivilbevölkerung. Da läuft es im Wesentlichen auf den Grundsatz raus, "Was du nicht willst, das man dir tu".


    Natürlich zoffen sich Kons die ganze Zeit, aber wie wir wissen, heuern sie dafür lieber Runner am, um sich mit Nadelstichen zu piesacken, anstatt mit ihren Konzernarmeen ihre Enklaven plattzubomben. Schließlich will kein Kon es provozieren, sich selber eine Biobombe einzufangen, und tausende Konzernbürger zu verlieren.

  • Ähmmm Hawthorne ?
    Netter Post,aber..... Irgendwie sehe Ich jetzt nicht wie der zur Frage von Japan 001 passt(Also Ich mein das jetzt nicht Böse oder so ,aber Häh? :wirr: )


    Back to Topic
    sind Megacons wirklich De Jure Staaten?
    Sie haben doch nur Extraterritoriales Recht.Damit sind Sie de Jure noch keine Staaten.Dafür braucht es Staatsbürger ! Ein Konsklave der in Seattle bei Renraku arbeitet ist immer noch Bürger der Ucas. Wenn er dann in der
    Renraku Arcologie ein Verbrechen begeht kann er nach Renraku-Recht abgeurteilt werden ,ohne das die UCAs was dagegen machen kann. Er wird aber in den meisten Fällen an die Ucas überliefert ,damit er dort verurteilt wird(Spart Renraku ne Menge Kosten !)
    Ich habe Die Konzerne nie als Staaten gesehen(So Mächtig ja, aber trotzdem keine Staaten)



    mit Staatstanz
    Medizinmann

  • Ich meinte das wie gesagt in Bezug auf militärische Konflikte. Also, ob Kons auch völkerrechtswidrige Waffen und Taktiken einsetzen würden. Im Prinzip könnte sie ja niemand daran hindern. Im Großen und Ganzen (!) meine ich aber, werden sie sich auch daran halten, weil einfach jedem klar ist, daß dann ein entsprechendes Echo käme. Natürlich versucht wohl auch (fast) jeder, so ein klein wenig zu "schummeln", aber nur in einem so kleinen Maßstab, daß es nicht groß "auffällt".


    Konzerne sind de jure keine Staaten, aber de fakto irgendwie schon. Also daß sie UNO-Sitze haben, glaube ich jetzt irgendwie nicht. ^^ Die höchste Instanz für Kons ist der Konzerngerichtshof. Bei dem ich auch nicht so wirklich schnall, wie er funzen soll.


    Was nichtmilitärische Fragen des Völkerrechts angeht, sind Kons wohl weniger zimperlich als die meisten (?) Staaten. Wir haben ja andernorts das Thema Verhöre, Folter und Haftbedingungen. Da richtet sich das Niveau der Behandlung wohl nicht zuletzt nach der Legalität des Delinquenten.

  • "Hawthorne" schrieb:


    Die höchste Instanz für Kons ist der Konzerngerichtshof. Bei dem ich auch nicht so wirklich schnall, wie er funzen soll.


    Der "funzt" ganz einfach: Wenn ein Konzern "aus der Reihe tanzt", und damit zuviele andere verärgert, wird er "zur Ordnung gerufen" notfalls mit Gewalt.


    Und gewalt kann sehr weit gehen siehe Aztechnology. Das Militär der einzelnen Kons sollte man nicht unterschätzen ... Und wenn der Gerichtshof sagt, "Kon XYZ bekommt einen 'Denkzettel'", dann bekommt er ihn. Ist euch eigendlich die Unstimmigkeit bei schweren Flugzeugträgern im Rigger 3.01D aufgefallen? Nur Japan und die UCAS besitzen schwere Flugzeugträger(laut text zu dem Rumpf). Bei den Fahrzeugtypen stehen aber 3 schwere Flugzeugträger .... ein Japanischer, ein UCAS und ..... richtig! "SKS Seemacht-Klasse" :twisted: die ist sicher nicht nur als Rastplantz für Transatlantikflüge von Lofwyr konzipiert worden :twisted:


    ... aber zum Topic: auch ich glaube, das Konzerne keine Staaten sind, nur weil sie exterritoriale Rechte besitzen. Ich denke mal, die Bedingungen der Konvention von Montevideo gelten auch noch 2060....
    Da sind Bedingungen für einen Staat definiert:
    :arrow: ein zumindest in Grundzügen definiertes Staatsgebiet
    hm, wenn man die Konzernenklaven so betrachtet? Ich glaube eher, dass diese noch zum Ursprungsstaat zählen, aber die Polizeigewalt an die Konzerne übergegangen ist.... Da werden die Staaten sich doch sicher abgesichert haben
    :arrow: dauerhafte Bevölkerung
    hm, gibt es definitiv
    :arrow: eine eigene Regierung (Staatsmacht)
    Hm, gibt es einen Ares-Aussenminister? (die Führungsspitze eines Kons ist keine "Regierung")
    :arrow: die Möglichkeit, in Beziehungen mit anderen Staaten einzutreten.
    Die haben sie definitiv, aber auf den traditionlellen Unternehmenswegen (=Lobbyarbeit) nicht auf "staatstypische" Weise (=Botschafter)


    Andererseits sind diese Bedingungen nicht allgemeingültig! der Malteserorden wird z.B. noch als einenständiger "Staat" akzeptiert, obwohl er seit 1798 kein eigenes Staatsgebiet mehr hat...

  • die un hat, wie schon heute, genau so ziemlich keine macht mehr. sie is ja abgesehn davon, vom konzerngerichtshof "aufgekauft" worden oda so. (muss nochmal im feind meines feindes nachschaun, da steht was über sie drin)

    manchmal muss ich mich für meine stadtsleute schämen :-(


    women, huh? can't live with them, can't successfully refute their hypotheses.

  • Nach den 3 von dir genannten Kriterien (das vierte ist nett aber nach h.M. nicht unbedingt notwendig) wären Kons Staaten.


    Durch den exterritorialen Status haben Sie ein Staatsgebiet, welches man ihnen auch nicht mehr ohne größere Konsequenzen wegnehmen kann. (Ähnlich einer Botschaft, nur wären die Reaktionen auf den Entzug der Exterritorialität ungleich größer seitens der Kons). Theoretisch haben sie kein Land, faktisch jedoch schon...
    Eine Bevölkerung haben sie, da sie Konzernsins vergeben können (-->Pässe) und die Leute auf dem Staatsgebiet leben.
    Eine Regierung kann so ziemlich jede Form annehmen. Es muss im Endeffekt nur eine "Staatsmacht" vorhanden sein. Wie diese Zustande gekommen ist und/oder sich an der Macht hält ist ziemlich egal. Vom Diktator bis zur direkten Demokratie ist da alles drin, wieso also in Zukunft nicht auch ein Vorstandsgremium, gewählt durch die Aktionäre.


    --> Interaktion mit anderen Staaten: Auslieferungen von Gefangenen Konzernbürgern, PR-Abteilung, die auch mit den Staaten kommuniziert. Im Endeffekt werden sie die gleichen Positionen besetzt haben, wie Staaten, nur heißen sie eben nicht Verteidigungsminister, sondern CEO Security/ Abteilungsleiter Sicherheit...

  • "Chephren" schrieb:

    Nach den 3 von dir genannten Kriterien (das vierte ist nett aber nach h.M. nicht unbedingt notwendig) wären Kons Staaten.


    nach h.M.? Also in meiner Quelle steht eindeutig

    Zitat

    The state as a person of international law should possess the following qualifications: (a) a permanent population; (b) a defined territory; (c) government; and (d) capacity to enter into relations with the other states.

    ("should" sagt ja auch, dass alles nicht "unbedingt notwendig" ist. Trotzdem werden diese 4 Kriterien heutzutage immer benutzt. Gerade in Amerika git ja diese Konvention.)



    "Chephren" schrieb:

    Durch den exterritorialen Status haben Sie ein Staatsgebiet, welches man ihnen auch nicht mehr ohne größere Konsequenzen wegnehmen kann. (Ähnlich einer Botschaft....


    Genau das ist es. Ähnlich einer Botschaft. Aber eine Botschaft ist kein "Staatsgebiet". Das Gelände gehört immer noch zum Gastgeberstaat, es gilt nur das Recht des Gaststaates! Und sobald die Diplomatischen Beziehungen abgebrochen werden, alles Botschftspersonal ausgewiesen ist, ists aus mit der Exterritorialität, selbst wenn die beiden Staaten nicht im Kriegszustand sind.



    "Chephren" schrieb:

    Eine Regierung kann so ziemlich jede Form annehmen. Es muss im Endeffekt nur eine "Staatsmacht" vorhanden sein. Wie diese Zustande gekommen ist und/oder sich an der Macht hält ist ziemlich egal. Vom Diktator bis zur direkten Demokratie ist da alles drin, wieso also in Zukunft nicht auch ein Vorstandsgremium, gewählt durch die Aktionäre.


    IMHO hat eben die Konzernspitze nicht alle Voraussetzungen für und Pflichten einer Regierung(also "Staatsmacht"). z.B. die Legislative. Meiner Ansicht nach exisiert kein vollständiges Konzerngesetzbuch mit allen "nötigen" Gesetzen, sondern nur ein spezielles Regelwerk. "allgemeingültige" Gesetze werden vom Gast- bzw. vom Herkunftsland übernommen. Wobei sich natürlich das vorgesehene/deliktübliche Strafmaß ändern kann.
    So ähnlich wie heute auch schon. Nur weil im Firmengelände Alkoholverbot herrscht, hat die Firma noch lange keine Regierung, nur weil sie ein "Prohibationsgesetz" hat, noch lange keine Legislative.


    "Chephren" schrieb:

    --> Interaktion mit anderen Staaten: Auslieferungen von Gefangenen Konzernbürgern

    Das ist ein netter Punkt. Meines erachtens nach gibt es keine "Konzernbürger". Sprich, jeder Konmitarbeiter hat auch noch eine "echte" Staatsbürgerschaft. Ein Konzern wäre ja auch schön blöd, wenn er sowas wie "Konzernbürger" zulässt. Die könnten ja dann zu ihm abgeschoben werden.
    Sprich: es liegt heute in meinem Briefkasten sicher keine Kündigung meiner BRD-Staatsbürgerschaft samit aufforderung, das Hoheitsgebiet bis spätestens Mitternacht zu verlassen. Einem Ares-Mitarbeiter kann sowas passieren.


    Fazit: AA(A)-Konzerne sind de fakto mächtiger als diverse Staaten, aber de jure sind es keine.

  • " Bezeichnung für ein politisches System, welches das monopol legitimer Zwangsgewalt auf einem bestimmbaren Gebiet über eine angebbare Bevölkerung ausübt. [...]"


    Patzelt, Werner J, Einführung in die Politikwissenschaft, Passau 2003, S.528.


    "[...] als einen menschlichen Verband, der sich zu einem Staatsvol zusammengefunden hat, ein best. Gebiet bewohnt und über eine auf Organisation beruhende Staatsgewalt verfügt."


    Doehring, Karl, Allgemeine Staatslehre, Heidelberg 2004, S. 21-22.


    Die Außensicht kann zwar divergieren (s. DDR) allerdings ändert das nichts daran, dass der Staat sich innenpolitisch als solcher versteht.


    Natürlich können die Staaten das Gebiet den Kons wieder wegnehmen, allerdings ist dies faktisch nicht möglich. Ebenso real wäre die Eroberung eines Nachbarstaates. Ich sagte theoretisch zu verneinen, praktisch zu bejahen.
    Außerdem stellt jedes unerlaubte Eingreifen der Regierung in die Gebiete eine Rechtsverletzung dar. Bei normalem Besitz zählt da z.B. die Gefahr im Verzug. (Tim Einbrecher flüchtet auf das Gelände von Firma A. Die Polizei wird nicht erst beim Vorstand anrufen und um Erlaubnis fragen, ob sie ihn verhaften dürfen.)


    Die Frage ist, was die nötigen Gesetze sind. Großbritannien besitzt im engeren Sinne auch kein Gesetzbuch, sondern deren Rechtsordnung leitet sich größtenteils aus Urteilen ab.
    Ein Kon kann mit Sicherheit sagen, dass auf seinem Territorium das Umweltgesetz oder das Tierschutzgesetz nicht gilt. Solange er damit den umliegenden Staat nicht beeinflusst, who cares. (Abgesehen von den Verbrauchern)


    Zitat

    So ähnlich wie heute auch schon. Nur weil im Firmengelände Alkoholverbot herrscht, hat die Firma noch lange keine Regierung, nur weil sie ein "Prohibationsgesetz" hat, noch lange keine Legislative.


    Dein Beispiel ist verständlich. Allerdings gilt es umgekehrt schon wieder nicht.
    Ich kann meinen Mitarbeitern auch heute schon verbieten Feuerzeuge auf dem Firmengelände zu tragen, allerdings kann keine Firma ihren Mitarbeitern erlauben auf ihrem Gelände Atommüll zu vergraben... Das können die Kons 2060.


    Außerdem haben sie eigene Währungen, welche imho gegen Landeswährungen getauscht werden können.
    Auf ihrem Gebiet können die Kons "Gesetze" erlassen wie sie wollen, aus PR-Gründen und der Beziehungen zum jeweiligen Land zuliebe, werden sie sich allerdings offiziell an den herrschenden Gesetzen orientieren.


    Weshalb sollten sie keine doppelte Staatsbürgerschaft haben dürfen. Würde dem Kon einiges erleichtern.
    Außerdem bindet die Staatsangehörigkeit wichtige Mitarbeiter an mich. Tipse/r XY wird wahrscheinlich die Konbürgerschaft erst später angeboten so nach 30 Jahren als "Belohnung" vielleicht.

  • "Chephren" schrieb:


    Durch den exterritorialen Status haben Sie ein Staatsgebiet, welches man ihnen auch nicht mehr ohne größere Konsequenzen wegnehmen kann. (Ähnlich einer Botschaft, nur wären die Reaktionen auf den Entzug der Exterritorialität ungleich größer seitens der Kons). Theoretisch haben sie kein Land, faktisch jedoch schon...
    Eine Bevölkerung haben sie, da sie Konzernsins vergeben können (-->Pässe) und die Leute auf dem Staatsgebiet leben.


    .


    Jetzt nur mal die beiden Punkte Staatsgebiet und Staatsbürger
    Beides male nein.
    Die Konzerne in Seattle liegen alle auf UCAS Gebiet. die Konzerne zahlen Miete /Pacht,etc an die UCAS.Wenn Kriegsrecht ausgerufen wird ,kann der Staat das Gelände annektieren(Siehe auch Renraku Arc.Shutdown). Durch Ihr ex.Gebiet haben Sie ,wenn sie wollen eine eigene Rechtssprechung,aber es ist kein eigenes Staatsgebiet.


    Die ganzen Konzerndrohnen bleiben weiterhin Staatsbürger der Ucas
    (Realbeispiel: nur weil du einen Werksausweis von Mannesmann hast bleibst du Deutscher) auch wenn Sie in einer Arcologie geboren wurden,dort zur Schule gehen, ein Leben als Sararis führen und schlieslich sterben.
    Das die Konzerne (gerade die 10?12? Megas) soviel Macht wie Staaten haben,steht auf einem anderen Blatt


    mit Blättertanz
    Medizinmann

  • Bezgl. Staatsbürger - ein Mannesmann-Werksausweis ist keine SIN, mit der man Konto's eröffnen, Grenzen überqueren oder sich in Polizeikontrollen ausweisen kann. Mannesmann vergiebt auch keine diplomatische Immunität, AA(A)-Kons IIRC schon.
    Eine Kon-SIN ist gleichwertig mit einer Staats-SIN.


    Natürlich müsste IMHO jeder Konzern-Bürger auch noch einen Anspruch auf eine zweite Staatsbürgerschaft haben (sofern dessen/deren Eltern diesen Anspruch haben), schließlich entstammt er ja einer Nation. Ein Konzern kann jedoch ohne Probleme solche doppelte Staatsbürgerschaften verbieten, in dem er seine Bürger dazu zwingt, die andere Staatsbürgerschaft niederzulegen. Bei einigen konzernfeindlichen Staatsbürgerschaften, z.B. Schweden doer Amazonien, kann ich mir das auch gut vorstellen.


    Ein Kon dürfte mit irgendwelchen Abschiebungsfragen keine Probleme haben. Ich bezweifle irgendwie, das die wohlbehüteten und -versorgten Massen von Kon-Bürgern in riesigen Strömen die gut gesicherten Konzerne verlassen, um an der gut bewachten Grenze des Ex-Territorialgebietes von wachsamen Grenzschützern des Staates abgefangen und nach und nach ausgewiesen werden, da der Staat keine Sozialschmarotzer dulded. Auch einzelne "Terroristen" mit Konzernpaß - eine Regierung ist ja nicht für die Taten ihrer Bürger verantwortlich. Und nach der Abschiebung kann der Betreffende ja immer noch abgeurteilt werden.


    Zur Ausgangsfrage: Es gibt natürlich noch das Völkerrecht, aber wie bereits in Megakons steht, gelten sie auf Ex-territorialen Gebieten nur, wenn der Konzern sie in seinen eigenen Gesetzen festhält.


    Ich denke auch, das der Konzern eine eigene Rechtsprechung besitzt, auch wenn diese nicht im typischen Richter-Anwalt-Gerichtssaal-Szenario spielen wird, sie wird eher der Sicherheitsabteilung zugeordnet (Gewaltenteilung nach Montesqiue[oder wie der hieß] ist ne feine Sache, interessiert aber einen exterritorialen Kon genausoviel wie Demokratie).
    Im Megakons stehen Beispiele, wie die Gesetzte geändert werden können. Zur Not kann ein Kon auch im Nachhinein Gesetze erlassen, um die Taten seiner Bürger auf seinem Grund und Boden zu rechtfertigen.


    Gruß


    Micha

  • "Chephren" schrieb:


    "[...] als einen menschlichen Verband, der sich zu einem Staatsvol zusammengefunden hat, ein best. Gebiet bewohnt und über eine auf Organisation beruhende Staatsgewalt verfügt."


    Doehring, Karl, Allgemeine Staatslehre, Heidelberg 2004, S. 21-22.


    Wie gesagt, ich würde die Konsklaven nicht als "Staatsvolk" ansehen, da jeder von ihnen noch die Staatsbürgerschaft eines "echten" Staates hat.


    "Chephren" schrieb:


    Natürlich können die Staaten das Gebiet den Kons wieder wegnehmen, allerdings ist dies faktisch nicht möglich.


    Klar ist das faktisch möglich! Ist ja schon passiert. Azlan hat alles "ausländische" Konzerneigentum verstaatlicht. Die anderen konzerne haben darauf reagiert, sicher, aber sie haben nicht den Staat Azlan angegriffen, und ihr Land zurückerobert, die haben Aztechnology angegriffen, bis Azlan zu zugeständnissen bereit war. Ok, Aztechnology=Azlan, aber genau da sieht man doch den Unterschied zwischen Kon und Staat. (sonst wäre wohl das Staatsgebilde Azlan unnötig, denn die fäden in dem Land zieht Aztech.)
    Und gäbe es eine direkte Kriegserklärung des Konzerngerichtshofs gegen den Staat Azlan, hätte das wohl gravierende folgen für die Megakons in anderen Staaten. (Heute Azlan, morgen wir? Enteignen wir sie lieber jetzt, solange sie mit Azlan beschäftigt sind .... )


    "Chephren" schrieb:


    Außerdem stellt jedes unerlaubte Eingreifen der Regierung in die Gebiete eine Rechtsverletzung dar. Bei normalem Besitz zählt da z.B. die Gefahr im Verzug. (Tim Einbrecher flüchtet auf das Gelände von Firma A. Die Polizei wird nicht erst beim Vorstand anrufen und um Erlaubnis fragen, ob sie ihn verhaften dürfen.)


    Eben das ist ja die Exterritorialität. Genauso wie mit Botschaftgelände heute. Aber das ist noch lange kein Staatsgebiet.


    "Chephren" schrieb:


    Außerdem haben sie eigene Währungen, welche imho gegen Landeswährungen getauscht werden können.


    gibt es heute auch schon .... nennt sich "Gutschein" "Bonuskonto" etc, welches gegen die "Landeswährung" getauscht werden kann.


    "Chephren" schrieb:


    Auf ihrem Gebiet können die Kons "Gesetze" erlassen wie sie wollen, aus PR-Gründen und der Beziehungen zum jeweiligen Land zuliebe, werden sie sich allerdings offiziell an den herrschenden Gesetzen orientieren.


    Ich klann sogar in meiner Wohnung Gesetze erlassen in gewissen Rahmen, solange die Auswirkungen auf meine wohnung beschränkt bleiben. z.B. kann ich ein Kleiderverbot erlassen, wer sich nicht im Korridor "entblättert", kommt nicht in die Wohnstube .... das stört niemanden. Ausserhalb der Wohnung käme da sofort eine Anzeige wegen "erregung öffentlichen Ärgernisses". Genauso können exterritoriale Konzerne auf ihrem Gelände Atommüll vergraben, sie würden nur Probleme mit den UCAS bekommen, wenn dadurch die Wasserversorgung der Grosstadt verseucht wird .... Ok, sehr schräges Beispiel, aber halbwegs passend.


    Kein Staat (ausser evtl. Marionettenstaaten, die nur aus historischen Grunden eigene Staatsgebilde sind) würde aber sagen "Bei uns gilt das aktuelle Familienrecht der USA bis auf folgende ausnahmen..." Das meine ich mit vollständiger Legislative.
    *********************************************************
    @GreyIce: zum Thema Staatsbürger: genau diesen Punkt, der ja wichtig ist, werden die Konzerne tunlichst vermeiden. sonst kommt sowas zustande: Tipse X legt ihre UCAS-Staatsbürgerschft ab. Nun wird sie von Ihrem kon gekündigt, verlässt das Kongelände und wird von der UCAS sofort wieder zurückgeschickt zum Kon .... der Kon hat also einen "Sozialfall" am Hals .... unschön, sowas, das kostet nur.


    Kann ich wirklich mit meiner ARES-SIN irgendwo in den UCAS ein Konto eröffnen, evtl. sogar bei einer Aztech-Bank? Ich glaube nicht, dazu nehm ich meine UCAS-SIN. (die ja dieselbe ist, aber es geht um die Daten .... Ares wird Aztech sicher nichts übermitteln ausser "ja den gibts bei uns")


    Wie in obrigen aufgeführt werden sich Konzerne weigern, vollständige Staatsgebilde zu werden, und die etablierten Staaten werden sich hüten, konzernen de jure den Status eines Staates zu geben.


    Imho vergeben auch AA(A)-Kons keine diplomatische Immunität, da sie keine Diplomaten haben. Ein SK-Exec, in den UCAS gegen geltende Gesetze verstösst, kann also abgeurteilt werden. Dass im Regelfall der Kon die Kaution stellt, und der Exec dann aus den UCAS verschwindet, ist eine andere Sache....
    Wenn du mit "Diplomatischer Immunität" Zollkontrollfreiheit meinst, das ist wieder was anderes ....

  • "GreyIce" schrieb:

    Bezgl. Staatsbürger - ein Mannesmann-Werksausweis ist keine SIN, mit der man Konto's eröffnen, Grenzen überqueren oder sich in Polizeikontrollen ausweisen kann. Mannesmann vergiebt auch keine diplomatische Immunität, AA(A)-Kons IIRC schon.
    Eine Kon-SIN ist gleichwertig mit einer Staats-SIN.


    Klar ist er das nicht :lol: Ich wollte damit nur sagen ,das eine Konzern SIN nicht gleich eine Staats SIN ist.
    kann man mit einer Konzern SIN über Grenzen?
    Kannst du mir sagen wo das in den Regeln oder im Hintergrund/Quellenbüchern steht ?
    Wir bewegen uns nämlich in den Bereich"Wie sieht meine SR-Welt aus" rein


    Hough!
    Medizinmann

  • Ich hoffe, das klappt mit den Zitaten. Und mit dem Login beim nächsten Mal...

    "Alabaster" schrieb:


    Ich klann sogar in meiner Wohnung Gesetze erlassen in gewissen Rahmen, solange die Auswirkungen auf meine wohnung beschränkt bleiben. z.B. kann ich ein Kleiderverbot erlassen, wer sich nicht im Korridor "entblättert", kommt nicht in die Wohnstube .... das stört niemanden. Ausserhalb der Wohnung käme da sofort eine Anzeige wegen "erregung öffentlichen Ärgernisses". Genauso können exterritoriale Konzerne auf ihrem Gelände Atommüll vergraben, sie würden nur Probleme mit den UCAS bekommen, wenn dadurch die Wasserversorgung der Grosstadt verseucht wird .... Ok, sehr schräges Beispiel, aber halbwegs passend.


    Ich bin kein Jurist, daher weiß ich nicht, ob das nicht Nötigung o.ä. wäre. Aber mal die Idee weitergesponnen - Kannst Du bei Dir daheim das Gesetz erlassen, das jeder, der Dich nicht mit Herr und Meister anredet, erschossen wird? Und kannst Du jeden zu einer Prügelstrafe verdonnern, der das nicht macht? Ein übertriebenes Beispiel, aber trotzdem Mord bzw. Körperverletzung. Bei Konzernen ist das legal, solange es extraterritoriales Gelände ist. Steht so im Megakons, habe ich mir nicht ausgedacht.

    "Alabaster" schrieb:


    @GreyIce: zum Thema Staatsbürger: genau diesen Punkt, der ja wichtig ist, werden die Konzerne tunlichst vermeiden. sonst kommt sowas zustande: Tipse X legt ihre UCAS-Staatsbürgerschft ab. Nun wird sie von Ihrem kon gekündigt, verlässt das Kongelände und wird von der UCAS sofort wieder zurückgeschickt zum Kon .... der Kon hat also einen "Sozialfall" am Hals .... unschön, sowas, das kostet nur.


    MMn nciht, denn in Kon-Gesetzen wird asu diesem Grund mit Sicherheit festgehalten, das die SIN mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses ausläuft - Ist die Tippse raus, wäre sie sinlos, solange sie nicht wirklich noch eine UCAS-ID hätte. Ich glaube auch nicht, das die SIN an jede Tippse verliehen wird. Vermutlich sit sie nur eine Extra-Belohnung für Top-Execs oder so.


    "Alabaster" schrieb:


    Wie in obrigen aufgeführt werden sich Konzerne weigern, vollständige Staatsgebilde zu werden, und die etablierten Staaten werden sich hüten, konzernen de jure den Status eines Staates zu geben.


    Habe gerade im Feind meines Feindes nachgeschlagen - die UNO arbeitet für den Konzerngerichtshof. Die Repräsentaten der Megas sind auch bei der Generallversammlung dabei, richtige Mitglieder. Beschlossen wird dort im Regelfall sowieso nur, was der Konzerngerichtshof hören will.


    "Alabaster" schrieb:


    Imho vergeben auch AA(A)-Kons keine diplomatische Immunität, da sie keine Diplomaten haben. Ein SK-Exec, in den UCAS gegen geltende Gesetze verstösst, kann also abgeurteilt werden. Dass im Regelfall der Kon die Kaution stellt, und der Exec dann aus den UCAS verschwindet, ist eine andere Sache.....


    Der normale SK-Bürger mit Sicherheit. Der Botschafter SK's beim Konzerngerichtshof wird, genau wie der britische Botschafter immun sein. Kein Konzern wird einen so wichtigen Vertreter der Jurisdiktion eines Staates unterstellen, wenn sie es verhindern können, und wie bei der UNO beschrieben, haben Staaten nur recht wenig Kontrollmöglichkeiten den Kons gegenüber.


    "Alabaster" schrieb:


    Kann ich wirklich mit meiner ARES-SIN irgendwo in den UCAS ein Konto eröffnen, evtl. sogar bei einer Aztech-Bank? Ich glaube nicht, dazu nehm ich meine UCAS-SIN. (die ja dieselbe ist, aber es geht um die Daten .... Ares wird Aztech sicher nichts übermitteln ausser "ja den gibts bei uns")


    "Medizinmann" schrieb:


    Kannst du mir sagen wo das in den Regeln oder im Hintergrund/Quellenbüchern steht ?
    Wir bewegen uns nämlich in den Bereich"Wie sieht meine SR-Welt aus" rein


    Hough!
    Medizinmann


    Was ist mit dem SR4 GRW, S. 258 unter "Was ist eine SIN". Die Globale SIN-Registrierung ist eine Initiative des Konzerngerichtshofes, gegen den sich nichtmal ein einzelner Mega ohne weiteres stellen kann. Exteritoriale Kons (alles ab AA kann den status erlangen, glaube ich) sind dazu verpflichtet, sich an die Protokolle zu halten und KON-SIN's zu vergeben, die genau wie Staats-SIN's registriert und global zugänglich gemacht werden, auch wenn zu Kon-SIN nur Polizeiagenturen u.ä. zugänglich sind.
    Doppelte "Staats"bürgerschaften sidn möglich, oft wird jedoch eine der SIN's in solchen Fällen entzogen.

  • Was ist mit dem SR4 GRW, S. 258 unter "Was ist eine SIN". Die Globale SIN-Registrierung ist eine Initiative des Konzerngerichtshofes, gegen den sich nichtmal ein einzelner Mega ohne weiteres stellen kann. Exteritoriale Kons (alles ab AA kann den status erlangen, glaube ich) sind dazu verpflichtet, sich an die Protokolle zu halten und KON-SIN's zu vergeben, die genau wie Staats-SIN's registriert und global zugänglich gemacht werden, auch wenn zu Kon-SIN nur Polizeiagenturen u.ä. zugänglich sind.
    Doppelte "Staats"bürgerschaften sidn möglich, oft wird jedoch eine der SIN's in solchen Fällen entzogen.


    OK :fadein:


    HokaHey
    Medizinmann

  • "GreyIce" schrieb:


    Der normale SK-Bürger mit Sicherheit. Der Botschafter SK's beim Konzerngerichtshof wird, genau wie der britische Botschafter immun sein. Kein Konzern wird einen so wichtigen Vertreter der Jurisdiktion eines Staates unterstellen, wenn sie es verhindern können, und wie bei der UNO beschrieben, haben Staaten nur recht wenig Kontrollmöglichkeiten den Kons gegenüber.


    Ähm, die "Sitzinhaber"(also Vertreter der Kons) beim Konzerngerichtshof sind Richter, nicht Botschafter. Und: sie sind normalerweise während ihrer gesanten "Dienstzeit" da oben. Um sie vor Beeinflussung, z.B. durch Magier zu schützen. Aber bitte frag mich nicht nach der Quelle, da müsst ich suchen. Irgendein Quellenbuch wars...


    "GreyIce" schrieb:


    Was ist mit dem SR4 GRW, S. 258 unter "Was ist eine SIN". Die Globale SIN-Registrierung ist eine Initiative des Konzerngerichtshofes,


    Aha, da kommen wir der Sache schon näher, Geschichtsfälschung! :P Ich beziehe mich auf SR3 ... Da gilt noch, dass die SINs in den UCAS 2036 eingeführt wurden. Die meisten Staaten und Konzerne besitzen heutzutage SINs oder ähnliche Systeme und gleichen ihre Datenbanken regelmäßig ab .... Was da abgeglichen wird, steht nicht drin, denn die eigendliche SIN ist nur eine Nummer, aus der Geburtsdatum, Herkunftsland und initialien abgelesen werden können. (SR 3.01D GRW, S. 238)

  • "Alabaster" schrieb:


    Ähm, die "Sitzinhaber"(also Vertreter der Kons) beim Konzerngerichtshof sind Richter, nicht Botschafter. Und: sie sind normalerweise während ihrer gesanten "Dienstzeit" da oben. Um sie vor Beeinflussung, z.B. durch Magier zu schützen. Aber bitte frag mich nicht nach der Quelle, da müsst ich suchen. Irgendein Quellenbuch wars...


    Sorry, den Fehler habe ich erst nach dem Eingeben bemerkt. Du hst mit dem Konzerngerichtshof recht. Ich meinte eigentlich die SK-Botschafter in der UNO-Generalversammlung oder dem NEEC, wo sie gleichwertige Mitglieder mit statlichen Botschaftern sind - auf dem Papier, sonst meistens ein wenig wichtiger.


    Ich denke auch das Leute wie Villier, Lanier von Novatech oder Bremen von SK Prime, die einen solch gewaltigen Einfluß auf die Weltgeschichte haben, nicht von ein paar Cops mit dickem Hals in ein staatlichen, oder besser noch von Lone Star oder Ares (Knight Errant/Hard Cops Inc.) geführten Knast gehen.


    "Alabaster" schrieb:


    Aha, da kommen wir der Sache schon näher, Geschichtsfälschung! :P Ich beziehe mich auf SR3 ... Da gilt noch, dass die SINs in den UCAS 2036 eingeführt wurden. Die meisten Staaten und Konzerne besitzen heutzutage SINs oder ähnliche Systeme und gleichen ihre Datenbanken regelmäßig ab .... Was da abgeglichen wird, steht nicht drin, denn die eigendliche SIN ist nur eine Nummer, aus der Geburtsdatum, Herkunftsland und initialien abgelesen werden können. (SR 3.01D GRW, S. 238)


    Die SIN stammen aus den UCAS, steht hier genauso drinnen, auch woraus sie zusammengesetzt wird. Jetzt haben sie zumindest festgelegt, das die Systeme mehr als nur ähnlich sind.
    Ich habe das aber auch schon vor SR4 so interpretiert, das es extra Konzern-Bürger mit Konzern-SIN's gibt. Über Konzern-Bürger müsste auch in älteren Pzublikationen noch was stehen, frag mich aber bitte grad nicht, wo...

  • Der grundlegende Unterschied zwischen einem Konzern und einem Staatengebilde ist wohl die Motivation, die hinter dem ganzen steht:


    - Ein Staat hat zuerst einmal als Ziel zu funktionieren, seiner Bevölkerung ein halbwegs stabiles zu Hause zu bieten und deren Bedürfnisse dauerhaft zu regeln. Daneben spielen eventuell noch moralische oder traditionelle Dinge wie überlieferte Wertvorstellungen, frühere Satzungen oder Cartas bei der Gestaltung und der "Verwaltung" eines Staates, etc. eine Rolle. Idealerweise macht man noch etwas Gewinn nebenher, aber wenn die Leute unzufrieden sind, werden Politiker u. U. einfach nicht mehr gewählt, was dafür sorgt, dass man wenigstens vordergründig so tut, als wären das Wohl der Bürger stets das Wichtigste.


    Zitat

    Das Ökonomische Prinzip beschreibt den Koordinationsmechanismus, nach dem in der Volkswirtschaftslehre versucht wird, möglichst viele der unbegrenzten Bedürfnisse trotz der begrenzten Mitteln (knappe Güter) zu befriedigen.


    - Ein Konzern ist ein Gebilde, das nach dem betriebswirtschaftlichem Prinzip funktioniert. In diesem heisst es, dass ein Betrieb das zielen haben muß, im Rahmen seiner Möglichkeiten Gewinn zu erwirtschaften. Ein Konzern ist kein wohltätiger oder gemeinnütziger Verein, d. h. zuerst sieht man in die Kasse, und dann auf die Bewohner. (Natürlich ist es in der Realität nicht ganz so einfach, aber vom Prinzip her...)


    Aber die Einwohner eines "Konzernbienenstocks" haben nicht die Möglichkeit ihren CEO abzuwählen, sollte der ihnen mal den Lohn um ein paar Euro kürzen. Man stelle sich nur vor, Lowfyr müsse jedes zweite Jahr um seinen italienischen Designerchefsessel kandidieren. (In diesem Fall würde ich nicht sein Herausforderer sein wollen :twisted: )

    "Ich dachte immer, es gibt keine Draaaaaaaarrrrggggghhhh...!!!" (Letzte Worte eines Trolls vor seinem Feuertod...)

  • "GreyIce" schrieb:

    Ok, da hast du recht. Wie die UN in SR "funktioniert" wusste ic hbisher nicht konkret.



    Eher nicht, aber das muss nicht unbedingt mit Diplomatischer Immunität begründet werden, das kann auch mit "Was, ich binn doch nicht so verrückt und leg mich mit SK/Ares/Aztech an!" begründet werden. Für mich ist immer noch der beste Beweis dass es einen unterschied zwischen Staat und Konzern gibt, die Existenz von Atlan/Aztech. Wenn Aztech ein Staat im herkömmlichen sinne wäre, bräuchte man Azlan nicht, da ja da eh Aztech voll das sagen hat. die könnten also "Fusionieren" :D


    Ja, Konzern-SINs gibt es sicher. Ich habe eine Konzern-SIN aber eher als eine Art Betriebsausweis interpretiert. Also innerhalb der konterns kann man sich damit identifizieren, Konten eröffnen etc.... Ausserhalb ist es nur eine eine Bestätigung, dass man zu Kon X gehört, und der gerade kontrollierende Beamte sollte sich überlegen, ob er ärger mit dem Kon haben möchte. Natürlich auch als eine Art Reisepass. also bei flughafenkontrollen liest der SIN-Checker die SIN, erfährt dadurch grundlegende Daten und wohl auch den "Herausgeber" ... dann fragt der bei Atztech nach, ob Person X mit SIN Y korrekt registriert ist, und ok. (Evtl. noch Biometriedatenabgleich etc.... je nach schärfe der kontrolle...)


    DARKWATER : wie du einen kon beschreibst, kann es auch ein Staat sein, nur halt keine Demokratie sondern eine art Diktatur.


    Die echte Frage ist doch, werden Konzerne in SR de jure als Staaten anerkannt oder nicht. (UN-Sitz ist ein Hinweis drauf, aber kein Beweis.) Es gab auch noch keinen Krieg z.B. ADL gegen Ares oder Aztechnology gegen Russland. Und in Kalifornien haben sich die Japanischen Megas auch einen kleinen Diktator gesucht, anstatt direkt die Macht zu übernehmen.
    Darum gehe ich davon aus, dass die Konzerne gar nicht Staaten im juristischen Sinn sein wollen, die Branche ist nicht profitabel genug.
    Solange die Staaten den Kons nicht reinreden, wollen Kons eigendlich keine Staaten sein. Also die Macht von Staaten besitzen, aber nicht deren "Verantwortung".

  • Ja, Konzern-SINs gibt es sicher. Ich habe eine Konzern-SIN aber eher als eine Art Betriebsausweis interpretiert. Also innerhalb der konterns kann man sich damit identifizieren, Konten eröffnen etc.... Ausserhalb ist es nur eine eine Bestätigung, dass man zu Kon X gehört, und der gerade kontrollierende Beamte sollte sich überlegen, ob er ärger mit dem Kon haben möchte.


    Ich auch ,aber Anscheinend Ist's in SR4 anders.
    Man lernt nie aus


    Hough!
    Medizinmann