Wie werde ich regulärer UCAS-Bürger?

  • Hallo alle zusammen,


    ich hoffe ich habe richtig gesucht. Ich habe keinen Eintrag zu diesem Thema gefunden. Ist vielleicht auch etwas ungewöhnlich.


    Ein Charakter in meiner Gruppe ist ein 17 jähriges Mädchen welches aus Athabaskan Council nach Seattle ausgewandert ist.
    Sie hat sich über die Grenze geschmuggelt.
    Nun will Sie aber Bürger der UCAS werden und eine echte SIN bekommen. In Athabaskan ist Sie ordnungsgemäß registriert.


    Ich hab in den Quellenbüchern nur gelesen, dass Einwanderer sehr schlecht behandelt werden und wenig Rechte haben. Es gibt wohl die Möglichkeit eingebürgert zu werden aber nur wenn man beweisen kann das man ein wertvolles Mitglied der Gesellschaft ist und ein ehrlicher Mensch.
    Also gibt es für sie Möglichkeiten eine echte SIN zu bekommen für die UCAS? Wie alnge würde das dauern? Hätte sie von Athabaskan aus eine Auffenthaltsgenehmigung für die UCAS bekommen können? Hätte Sie dann nach drei Jahren einen Antrag auf Einbürgerung stellen können?


    Ich hoffe Ihr könnt mir helden. Fragt bitte nicht warum ein Shadowrunner eine echte SIN braucht oder haben will und sie normal benutzen möchte. Ich habe selber keinen blassen Schimmer.

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  • Konzernjob annehmen/bekommne. Soweit ich weiss, können die Konzerne dir dann ne Sin ausstellen.
    MfG SirDrow

    Albert Einstein: "Es gibt zwei Dinge die unendlich sind: Das Universum und die Dummheit der Menschen. Aber beim Universum bin ich mir nicht so sicher.

  • "Die Suchfunktion" schrieb:

    Nun will Sie aber Bürger der UCAS werden und eine echte SIN bekommen. In Athabaskan ist Sie ordnungsgemäß registriert.


    Wenn sie dort ordnungsgemäß registriert ist, besitzt sie doch bereits eine SIN?


    Andernfalls: es reicht einen Bürgen zu finden, der bereits UCAS-Bürger ist.

  • Guten Morgen!


    Ja, aber das ist dann eine Konzern-Sin, natürlich nur dann, wenn der Kon auch exterritorial ist.. Die wiederum kriegen nur die besonders unersetzlichen Leute dort und nicht jede Aushilfskraft.


    Für das staatliche Procedere würde ich mir einfach die heutige USA als Vorbild nehmen. Solange sie illegal im Land ist, hat sie keine Chance. Sie müßte also zurück gehen, eine Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung bekommen (was aus Athabaskan aber gehen sollte, wenn sie einen regulären Job in Seattle vorweisen kann) und dann diverse Jahre warten. Sobald sie sich auf einem Run erwischen läßt, ist es natürlich Essig.


    Alternativ dazu würde ich, wenn es Dir und Ihr die Mühe Wert ist, eine kleine Kampagne darum stricken: Vielleicht entsprechende Daten mit langem Atem manipulieren, einen zuständigen Amtsleiter erpressen, eine "Heldentat" mit entsprechendem Medienecho organisieren oder eine andere Abkürzung durch den Ämterdschungel finden.


    Gruß


    Quichote

  • Geld öffnet alle Türen, wenn man sich vorher ein wenig schlau macht, welche Scharniere des Systems man schmieren muss...

    "Ich dachte immer, es gibt keine Draaaaaaaarrrrggggghhhh...!!!" (Letzte Worte eines Trolls vor seinem Feuertod...)

  • Erstmal Danke für die Antworten,


    Toa ja sie hat ne SIN aus Athabaskan, aber soweit ich das verstanden habe, hat man solange man kein Staatsbürger der UCAS ist kaum Rechte in eben diesen. Daher will sie Staatsbürger der UCAS werden.


    Ich weiß nicht 100%ig wie das Prozedere heutzutage in den USA aussieht, aber ich schätze mal, dass ein nicht volljähriges Mädchen, schlechte Chancen haben dürfte eingebürgert zu werden oder eine Auffenthaltsgenehmigung zu bekommen.
    Eine kleine Kampagne druck zu stricken ist eine nette Idee.
    Wie ist das denn wenn Sie eine Auffenthaltsgenehmigung hat, wird sie dann trotzdem wie ein Mensch zweiter Klasse behandelt?

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  • Bei Ämtern kann ich mir das gut vorstellen. Ansonsten kommt es darauf an, ob man merkt, dass sie nicht aus Seattle ist: Wie ist ihr Englisch? Ihre Hautfarbe? Ihr Benehmen? ....

  • Sie hat englsich glaube ich auf drei
    ist eigentlich eine Inuit. Sie hat ein großes Problem mit Authoritäten und wird schnell pampig.

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  • Wechsel der Staatsbürgerschaft hat nichts mit Wechsel der SIN zu tun - das ist eine Eintragung, aber die Nummer selbst ändert sich nicht... also wird man immer erkennen können, daß die SIN im AMC ausgestellt wurde.


    Solange sie nicht volljährig ist, braucht sie einen Vormund - das ist ihr elementares Problem.


    Dazu braucht sie, um Bürger der UCAS zu werden, einen unbescholtenen UCAS-Bürger als Leumund.



    Was den Papierkrieg angeht... Korruption ist wohl die einfachste Lösung.


    Was die Vorteile angeht... SIN ist SIN, echte können nicht auffliegen aber sind eben nicht Wunschanfertigungen wie falsche - eine Datenspur haben beide, sonst würden sie garnicht erst funktionieren...

    In a free society, diversity is not disorder. Debate is not strife. And dissent is not revolution.

    George W. Bush

    And while no one condones looting, on the other hand one can understand the pent-up feelings that may result from decades of repression and people who've had members of their family killed by that regime, for them to be taking their feelings out on that regime.

    Donald Rumsfeld

  • Also ist Ihre Sinn aus Athabaskan genauso viel wert wie ne UCAS SIN?


    Ich hab nur im Grundregelwerk gelesen, dass SINs in den UCAS 2036 eingeführt wurden. So beginnt der Text. dann steht dort das Leute ohne SIN als Bürger auf Probe gelten. Wenig bis gar keine Bürgerrechte besitzen.
    Später im Text steht dass Konzerne und andere Regierungen ebenfalls SINs eingeführt haben.
    Da aber bis zu dieser Stelle nur von den UCAS gesprochen wird, nahm ich an das Leute die in anderen Ländern registriert sind, ebenfalls schlecht behandelt werden und man Brüger der UCAS werden muss um Bürgerrechte und einen ehrlichen gut bezahlten Job zu bekommen.

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  • Jain... effektiv ist eine SIN in allen modernen Ländern Standard.


    Natürlich hätte sie als AMC-Bürgerin nicht alle Rechte eines UCAS-Bürgers (Wahl, Arbeit etc.) in den UCAS, aber sie ist trotzdem eine legal vorhandene Entität... je nach Visum darf sie auch arbeiten, das hat aber nichts direkt mit ihrer SIN an sich zu tun.

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    Donald Rumsfeld

  • NEtte Idee, aber Ihre Eltern leben noch in Athabaskan. Sie sit auch mit deren wissen nach Seattle ausgewandert.
    Ich hab mir das nicht ausgedacht, ich muss das nur meistern.

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  • Hallo!


    Wenn Du es etwas kürzer und unkomplizierter haben willst als einen echten Run: Beruf Dich auf das "Schlechtes-Gewissen-Gesetz" der USA, ein Sonderrecht für Inuit und deren Einbürgerung auf Wunsch in die UCAS. Im Zuge der Sezession und der Verträge mit den NAN kann ich mir gut vorstellen, daß das Gesetz in irgendeiner Form noch in Kraft ist.
    Allerdings muß sie dann natürlich ihre Herkunft beweisen, also Genetik, ihre Geschichte und überhaupt alles bis auf die Robbenfellunterwäsche offen legen, was eine Karriere als Runnerin natürlich nicht gerade erleichtert.


    Gruß


    Quichote

  • Meinst Du ich soll sowas erfinden oder ist das Dein Ernst?

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  • Hallo!


    Das ist mein Ernst; amerikanische Ureinwohner genießen aufgrund des schlechten Gewissens derzeit einige Sonderrechte. Nicht, daß es ihnen viel nutzen würde, aber z.B. Inuit können ohne Schwierigkeiten die Staatsbürgerschaft bekommen, wenn sie (aus welchen Gründen auch immer) bisher nicht in den Akten auftauchen. Australier halten das mit ihren Ureinwohnern ähnlich. Angesichts der Machtverhältnisse zwischen den NAN und der UCAS bei der Vertragsaushandlung würde ich vermuten, daß solche Abkommen mit hinübergerettet wurden. Nicht alle Inuit leben schließlich im Council ...


    Gruß


    Quichote

  • Ist es nicht schön, wie löchrig das Netz der Bürokratie immer noch ist?


    Einziger Haken: Ein Anwalt wäre ich glaube ich schon vonnöten, was mit Kosten verbunden ist...


    Allerdings denke ich, dass sich die Kosten noch in Grenzen halten, wenn man mal vergleicht, wieviel ein anständiger Decker kosten würde, der alle Einträge in den DB fälscht...

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  • Beispiele aus Deutschland:


    Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch anerkannten Asylbewerber: (2000) kostete ca. 500 DM und dauerte 8 Wochen


    Erlangung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung ( für 3 Jahre):(2005) 6 monatige Prüfung der Unterlagen durch Konsulate und Kosten von ca. 700 €.


    Das perverse bei solchen Dingen ist, das vieles im Ermessen der Beamten liegt.


    Auf den konkreten Fall bezogen: der zuständige Beamte hat die Auflösung der USA immer noch im Hinterkopf und bemüht sich halt diesen "Ureinwohnern" das Leben schwer zu machen. Dann kann die Sache für das kleine Inuitmädchen ganz schön schwierig werden.


    ICh würde dem Wunsch der Spielerin (?) nicht im Wege stehen, wenn sie doch unbedingt UCAS-Bürgerin werden will. Aber es spricht nichts dagegen das Ganze mit einigen perfiden bürokratischen Hindernissen zu spicken.


    Der Umgang mit manch realem Bürohengst sollte da genug Inspiration geben.




    Pepper ( der auf wieherndem Amtsschimmel in den Sonnenuntergang reitet *g*)

  • Mit dem Sport siehts bei der 17 jährigen Inuit leider mau aus. Aber die Idee mit dem Anwalt und der Bürokratie gefällt mir sehr gut.
    Da habe ich auch genügend Inspiration von den ganzen Ämtern.


    Danke für die Hilfe und willkommen in der Hölle der Bürokratie.

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