[SR5] rückstoßkompensation Unterschied in Dt. & US Regeln

  • [strike]interessant...
    Seite 167 :
    Wenn Ich mit 2 Pistolen Schiesse (Freie Handlung Mehrfachangriffe und falsche Hand Mod)
    zählt das als einfache Handlung als 3 Schuss Burst (auf 1 Gegner) oder als komplexe Handlung als Longburst (auf 2 Gegner
    Hmmmm,
    das ist ein gutes Äquivalent zu 4x schiessen mit jeweils gesplittetem Pool aus SR4A.[/strike]


    vergeßt das , Ich hab das falsch gelesen/interpretiert :oops:
    das einzige was mich jetzt noch wirklich stört ist das man nicht Rechts-Links schiessen kann
    (was ja eigentlich das größte Problem war, das man nicht mehr 4x Akimbo schiessen kann ist nur ein geringeres Problem)



    @QA

    Zitat

    Richtig, warum kann ich nicht mit den insgesamt 12 Kugeln au vier verschiedene Gegner schießen?


    Doch ,das müßte auch gehen....
    rein nach RAW kannst Du ja bestimmen wen du mit den Kugeln triffst, und das mußt du (so hab Ich die Regeln erstanden) nicht nochmal splitten
    Du splittest Den Pool einmal, weil du 2 Waffen hast, und sagst mit der linken MP Ziel 1 & 2 (jedes Ziel bekommt 3 Kugeln, hat -2 auf den Verteidigungswurf und bekommt den Schaden einer Kugel +2 + Netto Erfolge)
    und das gleiche machst Du mit der anderen MP und Ziel 3 & 4



    HokaHey
    Medizinmann


  • Mh, da komme ich nicht mit. Ich verstehe Mehrfachangriff so, dass du den Pool splitten musst, sofern du zwei Waffen verwendest oder mehrere Gegner angreifst.


    In dem von dir vorgerechnten Beispiel teile ich den Pool wegen zwei Waffen. Dann schieße ich mit einer Waffe auf zwei Gegner ohne den Pool nochmal zu splitten? Das würde umgekehrt bedeuten, dass ich den Pool auch nicht splitten muss wenn ich ganz normal mit einer Waffe auf zwei Gegner schieße.


    Gruß,
    -- QA.

  • Zitat

    Dann schieße ich mit einer Waffe auf zwei Gegner ohne den Pool nochmal zu splitten?


    Nein, du hast recht auch das muß man nochmal splitten

    Du mußt den Pool 4x aufteilen.
    nur bei einer Schrotflinte brauchst Du das nicht


    mit Korrekturtanz
    Medizinmann

  • "Quantum-Adept" schrieb:


    Im Regelbuch steht doch aber, dass nur eine HANDLUNG pro Initiativdurchgang eine Angriffshandlung sein darf ("Ein Charakter darf während seiner Handlungsphase zwei Einfache Handlungen durchführen, von denen aber nur eine Handlung [sic!] eine Angriffshandlung sein darf." Seite 166: "Einfache Handlungen")
    und Mehrfachzauber fasst explizit mehrere Zauber zu EINER Handlung zusammen ("Ein Charakter kann versuchen, mehrere Zauber mit derselben [sic!] Handlung zu wirken, sogar gegen verschiedene Ziele." Seite 279, "Schritt 1: Auswahl des Zaubers").


    Mehrere Angriffszauber auf verschiedene Ziele schnellzuzaubern verstößt also nicht gegen das Angriffshandlungslimit, sondern folgt explizit dem Wortlaut der Regeln und kostet mich streng genommen nichtmal die freie Handlung "Mehrfachangriff", weil ich als Magier das eben einfach darf. Sicher, Sinn macht das InGame nicht, aber ich verstehe nicht genau, was denn OffGame gegen meine Regelauslegung spricht.

    Wer sagt "Hier herrscht Freiheit" lügt,
    dann Freiheit herrscht nicht.
    - Erich Fried

  • "Thorsten Kerensky" schrieb:


    Mehrere Angriffszauber auf verschiedene Ziele schnellzuzaubern verstößt also nicht gegen das Angriffshandlungslimit, sondern folgt explizit dem Wortlaut der Regeln und kostet mich streng genommen nichtmal die freie Handlung "Mehrfachangriff", weil ich als Magier das eben einfach darf. Sicher, Sinn macht das InGame nicht, aber ich verstehe nicht genau, was denn OffGame gegen meine Regelauslegung spricht.


    Ich bin absolut bei dir, habe aber den Eindruck das einzige Argument dagegn ist: So ist es nicht gedacht ;)


    Edit: Wobei ich dennoch sagen würde, dass du Mehrfachangriff benötigst, wenn du beide Angriffszauber auf zwei verschiedene Ziele verteilst, denn mehr als ein Ziel fordert Mehrfachangriff. ;) Du könntest also als Zauberer legitim zwei oder mehr Angriffszauber ohne Mehrfachangriff auf 'ein' Ziel wirken ... aber es ist nun mal nicht erlaubt mehr als einen Angriffszauber zu wirken. Ende. ;)


    Gruß,
    -- QA.

  • Zitat

    aber es ist nun mal nicht erlaubt mehr als einen Angriffszauber zu wirken. Ende.


    Nein,Nein (ja, aber das wars ja nicht was du meintest)
    Nach der ersten Agriffshandlung darfst Du keine weitere machen. Wenn deine erste Angriffshandlung ein gesplitteter Zauber ist, dann ist das OK, aber du darfst danach keine weitere Angriffshandlung machen


    Mit nur einem Tanz pro Post
    abereinem Hough! dazu
    Medizinmann

  • "Medizinmann" schrieb:


    Nein,Nein (ja, aber das wars ja nicht was du meintest)
    Nach der ersten Agriffshandlung darfst Du keine weitere machen. Wenn deine erste Angriffshandlung ein gesplitteter Zauber ist, dann ist das OK, aber du darfst danach keine weitere Angriffshandlung machen


    Das ist doch kein Widerspruch zu meiner Aussage?
    Du darfst nur einen Angriffszauber machen. Punkt. Du darfst diesen Zauber auf mehrere Ziele verteilen. Check.


    Ich glaube wir müssen hier etwas aufpassen, was wir mit splitten meinen. Nach meinem Verständnis kannst du splitten, weil du a) auf mehrere Ziele verteilst b) zwei Waffen verwendest oder z.B. mehrere Zauber wirkst.


    Du darfst im Falle von b) aber nicht splitten, um zwei Angriffszauber zu wirken. Du darfst einen Angriffszauber und einen nicht-Angriffszauber wirken. Den Angriffszauber kannst du aber wieder auf mehrere Ziele verteilen ... also splitten. ;)


    Maximale Verwirrung jetzt? ;)


    Edit: So ihr Lieben, ich bin jetzt auf Rollenspieltreff und werde am Sonntag SR5 leiten, anschließend poste ich gerne meine ersten Eindrücke. Bis dahin muss ich dem Nexus leider fern bleiben, da ich nicht über ein Commlink - äh - Smartphone verfüge. ;)


    Gruß,
    -- QA.

  • "Thorsten Kerensky" schrieb:


    Mehrere Angriffszauber auf verschiedene Ziele schnellzuzaubern verstößt also nicht gegen das Angriffshandlungslimit, sondern folgt explizit dem Wortlaut der Regeln und kostet mich streng genommen nichtmal die freie Handlung "Mehrfachangriff", weil ich als Magier das eben einfach darf. Sicher, Sinn macht das InGame nicht, aber ich verstehe nicht genau, was denn OffGame gegen meine Regelauslegung spricht.



    Nein bei Multiple Attacks steht, dass die Aktion für

    Zitat

    ... Reckless Spellcasting, or Cast Spell Action.


    Zuständig ist.


    Und Mehrere Angriffe auf verschiedene Ziele zu werfen ist eine normale "Cast Spell Action".
    Also braucht man auch als Magier die freie Aktion dafür.


    Auch wenn du 2 Angriffszauber mit Rücksichtlosen Zaubern in 2 einfachen Handlungen auf 2 Gegner werfen willst, brauchst du die Mehrfachangriff freie Aktion.

  • Zitat

    Auch wenn du 2 Angriffszauber mit Rücksichtlosen Zaubern in 2 einfachen Handlungen auf 2 Gegner werfen willst, brauchst du die Mehrfachangriff freie Aktion.


    Aber nach der ersten einfachen Aktion (erster Recklesszauber auf den ersten Gegner)
    kommt die Erklärung auf Seite 166 (einfache Handlungen ) vorbei und sagt : 'neh, darfste net'
    (Seite 166 ist so ein richtiger Spielverderber )


    der nicht mit Spielverderbern tanzt
    Medizinmann

  • Ich weiß nicht, warum Du mich nicht verstehen kannst :?: :)
    OK, Ich versuchs noch mal
    erste einfache Handlung Reckless Spellcasting (mit Freier Aktion Multiattack) Manastrahl auf 3 Gegner (Poolteilung durch 3)
    Danach , nächste Einfache handlung :
    Spieler sagt ,Will ich nochmal machen
    SL sagt : Nöhh ,weil Seite 166 ein Spielverderber ist. keine weitere Angriffshandlung nach der ersten


    (oder hab Ich Dich falsch verstanden ?? )


    JahtaHow
    Medizinmann

  • die Aktion heißt Multiple Attacks weil man damit mehrere Angriffe machen kann. Entweder mit einer Aktion mehrere Gegner, oder mit Zaubern, ah ne geht ja gar nicht, weil es ja nur multiple attacks zulässt und das ist nicht für Zauber, so ein Mist und was anderes als die Multiple Attacks SOnderregel kann man mit der freien Aktion ja nicht machen. Darum kann man auch nicht mehrere Attacken in mehreren Aktionen machen, klingt logisch. :)


    Es gibt ja auch keine andere Regel die durch andere Regeln aufgehoben wird. Darum ist die Regel auf Seite 166 die einzige unumgehbar weil sie in Stein ausgeliefert wurde. Kann ich ja nicht wissen, da ich nur das englische PDF habe.


  • Was ich aber ja gar nicht will... ich will bis zu [Magieattribut] Angriffszauber mit Schnellzaubern in EINER einfachen Handlung wirken. Laut der Regel auf S. 279 ist das erlaubt. ("...mehrere Zauber mit derselben Handlung zu wirken, sogar gegen verschiedene Ziele.") Das ist also doch nur EINE Angriffshandlung (und zwar entweder eine einfache (Schnellzaubern) oder eine komplexe (normales Zaubern).


    Also mein Schema wäre
    Ich darf EINE Angriffshandlung durchführen (S. 166) und mein Magier entscheidet sich für die Angriffshandlung Schnellzaubern mit Angriffszauber.
    Nun gehe ich die Zauberprobe Schritt für Schritt durch (S. 279) und in Schritt 1 sagt der Magier an, dass er die Zauber Feuerball und Blitzstrahl gleichzeitig wirken möchte. Das darf er nach S. 279 und verstößt nicht gegen die Begrenzung der Angriffshandlungen, weil es ja nur EINE Handlung ist. (s.o.)
    Mit der freien Handlung Mehrfachangriff entscheidet er sich, beide Zauber auf die beiden Ganger vor ihm zu wirken. (...mit einer Angriffshandlung verschiedene Ziele angreifen, darf er laut Mehrfachangriff (S. 166) und laut Zauberregeln S. 279)
    Sein Würfelpool wird jetzt pro Zauber und Ziel aufgeteilt, effektiv also durch 4, was das Zaubern extrem schwer macht und dank Schnellzauberei muss er jedes Mal einen um 3 erhöhten Entzug kompensieren (S. 280), was ihn - höchstwahrscheinlich - einfach fritieren wird.
    Einzige Schwelle in der Anzahl der Angriffe ist die Hälfte der Angriffsfertigkeit (hier Spruchzauberei, S. 196 oben), d.h. mein Magier bräuchte für diese Aktion Spruchzauberei auf Stufe 8 (*hust*)...
    Je länger ich darüber nachdenke, desto mehr komme ich zu der Einsicht, dass a) meine Regelauslegung vermutlich stimmt und sie b) schlichtweg niemals Anwendung finden wird, weil erstens eine Fertigkeit auf Stufe 8 "eher" selten zu finden sein wird und zweitens auch der Würfelpool so gestaucht wird, dass unterm Strich ein Patzer fast zwingend wird.

    Wer sagt "Hier herrscht Freiheit" lügt,
    dann Freiheit herrscht nicht.
    - Erich Fried

  • "Thorsten Kerensky" schrieb:


    Einzige Schwelle in der Anzahl der Angriffe ist die Hälfte der Angriffsfertigkeit (hier Spruchzauberei, S. 196 oben), d.h. mein Magier bräuchte für diese Aktion Spruchzauberei auf Stufe 8 (*hust*)...


    Wo kommt denn der Unsinn her? Du darfst in höhe deines Magieattributes Sprüche Simultan zaubern.


    Oh sehe schon S. 196 Das gilt ausschließlich für

    Zitat

    single melee weapon
    and attacking with two different weapons (firearms
    or melee).


    Hat für Magier also nichts zu bedeuten.


    Du musst für die Magiervariante bei Spruchzauberei unter Schritt eins schauen. da sind die Regeln für "multiple Spell Casting" zu finden.

  • "Saalko" schrieb:

    Darum kann man auch nicht mehrere Attacken in mehreren Aktionen machen, klingt logisch.


    Man kann keine mehreren Angriffe mit mehreren Aktionen machen, da hat Medizinmann recht. Weder bei Multiple Attacks noch bei Multiple Spellcasting wird die Beschränkung von 1 Angriffshandlung pro Phase aufgehoben.


    Da steht:


    "SR5 p.164" schrieb:


    Multiple Attacks:
    A character may use a Free Action to attack multiple targets in a single action (see Multiple Attacks, p. 196) by splitting their dice pool.


    Also ich sehe nicht woher du deine Annahme, hast dass es irgendwo eine Ausnahme für die Beschränkung auf eine Angriffsaktion gibt. Es gibt sie nämlich nicht!

  • Ganz einfach, mit der Regl von S. 196 kann man es auch nicht, GENAUSO STEHT ES DA UND NICHT ANDERS.


    Aber schon allein die Tatsache, dass man für Spellcasting die Free Action Multiple Attacks nutzen kann sagt schon aus, das es andere Möglichkeiten gibt als die auf S. 196 beschrieben. Weil diese Regel funktioniert für magie nicht.


    Man kann mit der freien Aktion einfach mehrere Attacken machen. So sagt es der name.

  • Ok, also es gibt keine Stelle im Regelwerk, wo irgendwas davon steht, dass Multipe Attack die bergenzung von 1 Angriffsandlung pro Handlungsphase aufhebt oder sonst irgendwie erwähnt wird, dass man mehrere Handlungen zum Angriff durchführen kann.


    Wir haben eine Regelstelle, die besagt, dass man die Freie Handlung in Kombination mit EINER bestimmten Handlung (namentlich Fire Weapon Action, Throw Weapon Action, Melee
    Attack Action, Reckless Spellcasting, or Cast Spell Action) dazu benutzen kann, um mehrere Angriffe durchzuführen, in dem man seinen Dicepool teilt.


    Und deine Argumentation ist:


    Die handlung heißt ja Multiple Attacks, also kann man damit so viele Attacken durchführen wie mal will?


    Das steht aber auf sehr wackligen Beinen...


    und zu Magie befindet sich die Regel auf Seite 281 und da steht: *Überraschung* mehrere Zauber mit selben oder verschiedenen Zielen = Dicepool Teilen...

  • Nun gut, dann sage mir mal bitte die Stelle wo für Rekless Spellcasting die Stelle steht, dass man damit mehrere Gegner angreifen kann.
    JEDE Poolaufteilung geschieht mit Multiple Spells, Rekless Spellcasting beschleunigt es nur (bei erhöhtem Drain).


    Nenne mir die Regelstelle bei der steht, dass man mit Rekless Spellcasting mehrere Gegner angreifen kann in einer Aktion (gerne auch mit Poolaufteilen) und ich bin zufrieden.


    Wobei zu beachten ist, dass Multiple Spells Aktion nicht die stelle ist, da sie ja auch bei der free action steht.

  • Du machst Reckless Spellcasting mit Casting Multiple Spells.


    Die beiden sind komplett komplatibel und somit kann man eben "Multiple Attacks" auch mit Reckless Spellcasting kombinieren. Ist jetzt sicherlich nicht besondern förderlich für den Gesundheitszustand des Magiers, aber es geht...

  • Casting Multible Spells ist mit Cast a Spell Action abgedeckt. Das ist in etwa so, als hätten die da "Fire Full Auto Wepon" und Fire Burst Weapon aufgenommen. Wäre unsinnig, da es ja schon mit Waffen abgehandelt ist.


    Also nochmal warum steht denn da Rekless Spell Casting, wenn man damit nicht mehrmals angreifen darf?