Hallo Chummers,
ich habe (mal wieder) ein paar Grundsatz-Fragen zur Magie.
1. Manifestation:
Ein astral projizierender Magier leidet unter gewissen Einschränkungen im Astralraum, er kann z.B. keine Schrift lesen, er kann Zauber nur auf Astralgestalten wirken, er kann nur Manazauber wirken, er bekommt körperlichen Entzug.
Wie verhalten sich die erwähnten Punkte, wenn er sich einfach manifestiert, also als durchsichtige Geistgesalt auf der realen Ebene existiert. Wenn ich das Regelwerk richtig interpretiere, lassen sich dadurch einige Nachteile umgehen. Er kann Schrift lesen, er kann auf jede Gestalt einen Zauber wirken, aber der Entzug ist weiterhin körperlich und die Zauber dürfen weiterhin nur Mana-basierend sein.
Was ist eure Meinung dazu?
2. Entzug Heilzauber
Beim Entzug des Heilzaubers bin ich immer davon ausgegangen, dass er sich aus dem vorhandenen Grundschaden des Ziels errechnet.
z.B. ein Mensch hat 8 Kästchen körperlichen Schaden und wird um 4 Kästchen geheilt. Nach meiner Meinung wäre das ein Entzug in Höhe von 6 (8 Grundschaden – 2).
Jetzt habe ich im Straßenmagie gelesen, dass der Zauber sich nur auf die geheilten Kästchen bezieht. Bei gerade erwähnten Beispiel wäre der Entzug nur 2 (4 geheilter Schaden -2).
Was stimmt?
3. Bewegung bei Geistern
Ist es möglich, dass mein Magier einen Luftgeist herbeiruft und dieser Ihn „fliegen“ lässt? Genauer gesagt, der Luftgeist trägt den Magier körperlich und wirkt dann auf sich selbst die Kraft „Bewegung“ um seine Geschwindigkeit zu erhöhen.
Die Luftgeist-Bewegungsrate beträgt 75 Meter pro Kampfrunde (3 Sekunden) und das dann multipliziert mit der Kraft des Geistes. Ein Kraft 3 Luftgeist könnte sich so mit 270 Stundenkilometer fliegend bewegen.
25 Meter (1 Sekunde) * 3600 (1 Stunde) * 3 (Kraftstufe Geist) / 1000
Oder wie soll ich mir sonst die Kraft „Bewegung“ vorstellen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß,
Pendrac