Strafvollzug

  • Vor allem sollte man das Image der Konzerne nicht aus den Augen verlieren.


    Unmenschliche Bestrafungen wie von Harbinger vorgeschlagen würden doch arg am Ansehen des fürsorglichen Vater/Mutterkonzerns kratzen.


    Außerdem dürften wirklich schwere Gewaltverbrechen doch eher selten unter den behüteten Konzernbürger sein.


    Wirtschaftskriminalität dürfte dominieren - auch wenn das bei den Konzernen vielleicht weit weniger gern gesehen wird, als Gewaltverbrechen. :P


    cu

    343max: Ihr werdet euch noch wünschen wir wären Politikverdrossen!

  • "Cajun" schrieb:

    Ja, du, aber was ist mit dem Rechststaat?
    Ja, es gibt Angestellte, die nicht Kon-Bürger sind, aber bei den Kons geht es um alles oder nichts. Wie soll man denn Arbeiter motivieren, nur die Hauseigenen Produkte zu konsumieren, wenn sie nicht Zuhause schlafen.


    Und was die Doppelte angeht, das muß nicht sein. Warum sollte man UCASler sein wollen, wenn man zur Evo-Familie gehört?
    Schließlich mußte man auch nicht Renralu-Bürger sein, um in der Ark-Mall einkaufen zu gehen.


    Rechtsstaat? In der 6. Welt?! Wo bitteschön? :P


    Motivation? ZB durch:
    -Werbung inkl. unterschwelliger Manipulation
    -Bezahlung in Konzernwährung, die nur in konzerneigenen Läden akzeptiert wird (uraltes Konzept)
    -Psychologischer Druck


    Gut, die Beschränkung auf Führungsebene und Spezialisten ist vielleicht etwas eng. Je nach Sichtweise wird das wohl auch den "Mittelbau" umfassen.


    Eine mögliche doppelte Staatsbürgerschaft wird wohl wie gesagt vom konkreten Konzern abhängig sein. Wenn man zu den Evo-Transhumanisten gehören will, hält man vielleicht nationale Zugehörigkeit für ein überholtes Konzept. Die sind aber wohl das eine Extrem. Bei Ares, einem Konzern, der sich ausdrücklich betont amerikanisch gibt, sieht man das sicher anders. Ebenso wohl bei traditionellen Japanokons. Die ganzen Konzerne der "zweiten Reihe" wären dabei auch nicht zu vergessen.


    Ich weiche dabei sicher von der strengen Settinginterpretation ab, aber ich bevorzuge eigentlich ein weniger monolithisches Konzernbild. Und Nationalität ist ein Wirtschaftsfaktor, siehe zB Boeing vs Airbus.

  • "Stonewall" schrieb:

    Rechtsstaat? In der 6. Welt?! Wo bitteschön? :P


    Der Rechtsstaat beginnt, sobald Du eine SIN hast.

    343max: Ihr werdet euch noch wünschen wir wären Politikverdrossen!

  • "Serrax" schrieb:


    Der Rechtsstaat beginnt, sobald Du eine SIN hast.


    Das bezweifle ich, zumindest im hergebrachten bundesdeutschen Rechtsstaatsverständnis. Wobei ich zugebe, daß ich da bewußt überspitzt formuliert habe.


    Aber in der 6. Welt gibt es zu viele Akteure, die mMn nicht das Rechtsstaatsprinzip erfüllen. Gerade innerhalb der Megakons wird man mMn kaum solche Prinzipien wie Gewalttenteilung, Transparenzprinzip oder Appellationsrecht antreffen.


    Bei manchen Staaten, zB UCAS, CAS, Teile der ADL, kann man sicher von einer mindestens formellen Weitergeltung ausgehen, auch da würde ich im Zweifel aber sagen: Der Rechtsstaat beginnt, sobald Du eine SIN und das Geld für einen gescheiten Anwalt hast.

  • Der Rechtsstaat beginnt, sobald Du eine SIN und das Geld für einen gescheiten Anwalt hast.
    sobald Du erstmal im Knast/U-Haft registriert bist, hast Du eine SIN (eine Criminal SIN)und in den UCAs gilt immer noch:"Jeder hat das Recht auf einen Anwalt,wenn man kein Geld für einen Anwalt hat,etc".


    Hough!
    Medizinmann

  • "Medizinmann" schrieb:

    Der Rechtsstaat beginnt, sobald Du eine SIN und das Geld für einen gescheiten Anwalt hast.
    sobald Du erstmal im Knast/U-Haft registriert bist, hast Du eine SIN (eine Criminal SIN)und in den UCAs gilt immer noch:"Jeder hat das Recht auf einen Anwalt,wenn man kein Geld für einen Anwalt hat,etc".


    Hough!
    Medizinmann


    Stimmt, das entspricht zB den Aussagen im SprÜH.


    Die Frage ist nur: Wieviel nützt so ein Pflichtverteidiger wirklich für die Wahrung der Rechte des Mandanten? Laut SprÜH-Shadowtalk ist es ja zB durchaus verbreitet, daß freiberufliche Anwälte von "interessierten Parteien" motiviert werden, nicht allzu vehement zu verteidigen.


    Aber ich glaube wir sind hier nicht so weit auseinander, und ich neige nur dazu, Rechtsstaat nur sehr eng zu interpretieren.

  • "Medizinmann" schrieb:

    Der Rechtsstaat beginnt, sobald Du eine SIN und das Geld für einen gescheiten Anwalt hast.
    sobald Du erstmal im Knast/U-Haft registriert bist, hast Du eine SIN (eine Criminal SIN)und in den UCAs gilt immer noch:"Jeder hat das Recht auf einen Anwalt,wenn man kein Geld für einen Anwalt hat,etc".


    Ich glaube nicht, Tim. Scherz beiseite, das fände ich reichlich sinnlos, wenn jeder Ausländer nur mal ne Handtasche klauen muß um zum UCAS-Bürger zu werden. Imho ist eine kriminelle SIN lediglich eine Möglichkeit, deine Daten zu speichern, aber man bekommt keine Bürgerrechte, darf nicht wählen gehen, etc. - und für Nicht-Bürger (für die auch keine internationalen Verträge gelten, wie bei Ausländern mit eigener SIN des Heimatlandes) kann ich mir gut vorstellen, dass es "beschleunigte" Strafprozesse gibt, wo nicht die gleichen Maßstäbe wie für Bürger gelten.

  • geb mal Irian recht wäre auch ziemlich dumm. Desweiteren haben Bürger der USA schon jetzt keine Möglichkeit zu wählen wenn sie vorbestraft sind ( siehe Präsidenten Wahl Bush)

    " Nichts gegen den Pudel des Todes" Der Tod
    "It must be mine, Huzzah" Igor Olmann
    "Chummer heißt Freund, es ist keine Bezeichnung für einen Haihappen" unbekannter Runner

  • wenn jeder Ausländer nur mal ne Handtasche klauen muß um zum UCAS-Bürger zu werden.
    Du zäumst das Pferd doppelt Falsch auf
    1) wenns ein Ausländer ist,ist er ja bereits als Ausländer registriert und braucht keine UCAS-SIN.Die bekommt man nur wenn manin Untersuchungshaft ist und dem Richter vorgeführt wird.Ab Da muss es seinen geregelten Prozess gehen und der zu verurteilende muss eine SIN haben(entweder eine UCAS oder Ausländer oder halt eine Kriminal-SIN)
    2) deshalb werden einige Kräfte versuchen es gar nicht erst soweit kommen zu lassen(Es ist immerhin eine dystopische Zukunft :wink: ) denn SINlose sind gutes Biomaterial oder werden gegen Bestechungsgeld wieder laufen gelassen,etc,etc


    mit Tanz richtigrum
    Medizinmann

  • Mit "Ausländer" meinte ich "unbekannte Person". Und ich bleibe dabei, es wäre doch doof, wenn jeder Squatter einfach ne Handtasche klauen muß, nur um plötzlich zum Bürger zu werden.


    Meines Erachtens nach ist eine kriminelle SIN lediglich eine Möglichkeit, Daten über eine ansonsten unidentifizierte Person zu speichern. Man legt eine kriminelle SIN an, speichert die Daten (Fingerabdrücke, Retina, DNA) drunter und in Zukunft kriegt man bei ner Abfrage (z.B. bei einer Routinekontrolle der Polizei) genau diese Information und kann auch z.B. eine Verurteilung o.ä. speichern.


    Meines Erachtens hat jemand mit einer kriminellen SIN keinerlei andere Rechte als ein SINloser auch. Für solche Leute gibt es dann eben auch beschleunigte Strafverfahren, etc.


    Deshalb muß man imho eben auch unterscheiden zwischen "Bürger mit Vorstrafe" und "Nichtbürger mit krimineller SIN".

  • Deshalb muß man imho eben auch unterscheiden zwischen "Bürger mit Vorstrafe" und "Nichtbürger mit krimineller SIN".
    Ähmmm :?
    ein Bürger mit einer Vorstrafe ist jemand mit einer Kriminal-SIN und ein Nichtbürger hat gar keine SIN
    hat ein Nichtbürger eine Kriminal SIN ist er ein Bürger mit Vorstrafe !
    Für einen Handtaschenraub kommt wahrscheinlich keiner vor den Richter und Ich weiss nicht ob es so opportun ist,erst(sagen wir mal) einen Schnappsladen zu überfallen umd dann für wer weiss wie viele Jahre im BAu zu landen nur um eine Kriminal SIN zu bekommen.
    vielleicht sollte man sich nochmal das Sprüh zu Gemüte führen, Irian ? :)


    Hokahey
    Medizinmann

  • Wie schon im ersten entsprechenden Posting gesagt halte ich das für unlogischen Blödsinn, egal wie es in den Büchern steht. Squatter kommen für Diebstahl nicht vor den Richter, weil sie sonst Bürger würden? Was soll denn das sein? Moderne Jokes 100?

  • Dem kann ich mich nur anschließen.


    SINlose würden in meiner Interpretation der Welt vermutlich in drei Kategorien eingeteilt und auch so behandelt:


    1. "Hat sehr spezielle Talente, die wir brauchen können." - hier fällt der übliche, gefangen gesetzte Runner rein.
    Die Person wurde nie offiziell verhaftet und hat in Zukunft einen neuen Arbeitgeber und ggf. ab jetzt eine quasi echte, neue und nicht kriminelle SIN.


    2. "Ist grundsätzlich zu gebrauchen/könnte den Einbürgerungstest schaffen/kann nicht so leicht bei Seite geschafft werden"
    Die Person bekommt eine SIN und gleich eine Anzeige wegen illegalen Auffenthaltes. Sie "darf" anschließend die durch die Registrierung entstandenen Kosten im "offenen Vollzug" abarbeiten. Ist das geschafft, kann die Person dann zu einem ordentlichen und produktiven Mitglied der Gesellschaft werden.


    3. "Illegaler, um den sich vermutlich niemand scheren wird, der nichts wirklich nützliches kann (oder nur Ärger machen würde) und den vermutlich keiner Vermisst."
    Dieser Personen entledigt man sich auf die wirtschaftlichste Art und Weise. Das kann von Abschiebung bis zum Forschungsprojekt "Squatter mit vier Ärschen und null Köpfen" reichen. Wenn man sein Image achten muss (oder sogar wirklich ein guter Mensch/Staat/Konzern ist) rutschen die Leute aus dieser Kategorie eine höher.

  • Ich glaube nicht, dass es von Seiten der Regierung solche Kategorien gibt. Wenn jemand genug Talent hat, sucht er sich nen Job, etc. und kann dann auf Einbürgerung (entweder durch den Staat oder wenn der Job bei nem großen Konzern ist, dann bei diesem) hoffen. Die Polizei (in allen Formen) wird kaum bei SINlosen überprüfen, ob sie Talent haben. Wenn so jemand irgendwem mit Einfluß auffällt - toll. Aber sonst?
    Und sonstige SINlose werden kaum "entledigt", weil es einfach keine Sau interessiert. Man vertreibt sie eventuell mal aus einer Gegend und wenn welche verschwinden, stört es auch keine Sau, aber aktiv wird da keine Stelle was tun. Der Staat kann gar nicht und kleinere Institutionen haben nicht die Mittel oder auch nur die Motivation.

  • "Medizinmann" schrieb:


    [...] ein Nichtbürger hat gar keine SIN
    hat ein Nichtbürger eine Kriminal SIN ist er ein Bürger mit Vorstrafe !


    Vorsicht. Nicht jeder Nichtbürger ist gleich SINLos. Ausländer oder Angehörige eines anderen Kons sind auch Nichtbürge. Aber keinesweg SINlos.

  • "Digga" schrieb:


    1. "Hat sehr spezielle Talente, die wir brauchen können." - hier fällt der übliche, gefangen gesetzte Runner rein.
    Die Person wurde nie offiziell verhaftet und hat in Zukunft einen neuen Arbeitgeber und ggf. ab jetzt eine quasi echte, neue und nicht kriminelle SIN.


    Ob nun Staat oder Kon: die sind auf gefangene Runner nicht angeweisen. Die haben bereits ihre eigenen.

  • "Eusebius" schrieb:

    Vorsicht. Nicht jeder Nichtbürger ist gleich SINLos. Ausländer oder Angehörige eines anderen Kons sind auch Nichtbürge. Aber keinesweg SINlos.


    Oder so :wink:
    Ich hab ja nur Irians Satz aufgegriffen !


    mit unschuldigem Tanz
    Medizinmann

  • Also, ums mal klarzustellen, imho sollte man - am Beispiel UCAS - folgendes unterscheiden:


    1. Bürger der UCAS mit entsprechenden Rechte - Wahlrecht, Rechtsschutz, etc.etc. (in einem gewissen dystrophischen Rahmen).


    2. Bürger eines anderen Landes/Konzerns. Sind halt wie heutige Besucher des Landes, können natürlich (in den UCAS) nicht wählen, etc. aber dank internationaler Übereinkünfte sind sie relativ abgesichert (sofern sie legal eingereist sind). Sie haben halt eine SIN des jeweiligen Heimatlandes/Konzerns.


    3. Bürger (egal ob UCAS oder anderswo) mit Vorstrafen. Sie haben halt ne Vorstrafe, genau wie heute. Das KANN den Verlust von manchen Bürgerrechten nach sich ziehen, muß aber nicht.


    4. Menschen ohne SIN. Sie sind keine Bürger und auch nicht sonstwie abgesichert, da für sie auch kein anderes Land einsteht. Es gelten höchstens gewisse allgemeine Menschenrechte (aber auch da kümmert sich keiner allzu sehr drum). Wenn so jemand ein Verbrechen begeht oder sonstwie auffällt, wird ihm eine kriminelle SIN zugewiesen, die effektiv nur aussage "Diese Person wurde bei einem Verbrechen in den UCAS registriert." Dadurch ergeben sich keinerlei Rechte für die Person, sondern nur der Nachteil, dass in Zukunft, wenn ein Cop die Personalien überprüft, eben diese kriminelle SIN auftaucht.
    Eine kriminelle SIN taugt z.B. auch nicht zum Einreisen in ein anderes Land (oder sonst für was).


    Generell kann jeder SINloser natürlich eine SIN bekommen, vermutlich indem man z.B. einen festen Arbeitgeber nachweisen kann, eine Person mit SIN heiratet, etc.etc. Wenn ein Mensch mit krimineller SIN das schafft, bekommt er halt eine richtige SIN und die Vorstrafen werden von der kriminellen SIN übernommen.


    Edit: Was mir halt wichtig ist, ist, dass es keinerlei Sinn ergibt, wenn die UCAS jeden SIN-losen Straftäter spontan zum Bürger machen. Das wäre doch völliger Blödsinn. Man will solche Straftäter registrieren, aber nicht ihnen viele Rechte geben.

  • "Irian" schrieb:

    Es gelten höchstens gewisse allgemeine Menschenrechte


    Was heisst höchstens? Natürlich gelten für die die Menschenrechte. So wei für jeden anderen Menschen auch. Sie haben eben keine Bürgerrechte. Und fallen durch's Raster. Mit allen Folgen, die das mit sich bringt. Allermeist negative.


    Zitat


    Eine kriminelle SIN taugt z.B. auch nicht zum Einreisen in ein anderes Land


    Kuba möglicherweise ;)

  • Ich bleibe bei "höchstens", denn imho sollte das bei Shadowrun nicht sooo extrem wichtig sein. Wenn jemand aus der Unterschicht etwas härter angefasst wird, kümmert das 2070 auch keine Sau mehr. Einfluß ist bei Shadowurn imho viel wichtiger als allgemeine Menschenrechte - ersteres wird respektiert :-)