Geht das? Und wenn ja, oder nein, wo steht das?
Außerdem, wo steht das mit den Zustandmonitoren im Astralraum? Ich habe die Konvertierung der Attribute im GRW gefunden, aber nicht die der Monitore. Es ist doch noch so, daß man nur einen hat im Astralraum?
Betäubungsblitz würde im Astralraum dann den Schaden eines Manablitzes machen, mit einem geringeren Entzug.
Schon mal danke für eure Hilfe
[SR4] Extremzaubern im Astralraum
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sämtlicher entzugsschaden im astralraum ist so oder so körperlicher schaden für den zaubernden, soweit ich weiss
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ich glaub du verwechselst mal wieder 3e und 4e edition.
@ topic. mir fällt nix ein, was das ganze verhindern sollte. sämtlicher schaden wird vom körper auf die astralgestalt übertragen und umgekehrt und als astrale gestalt kann man, was zaubersprüche angeht, nur von manazaubern beeinflusst werden. mehr hab ich momentan nicht im kopf. (ja ich weiß das ist wenig :-p )
achja und was meinst du mit den schadensmonitoren? gesonderten astralen schadensmonitor gibts nicht mehr, schaden wird, wie gesagt, übertragen. (ist mMn auch viel übersichtlicher) -
jop. dem kann ich mich nur anschließen.
zum einen: Nekekami würfelt mal wieder SR3 und SR4 durcheinander (bei SR4 entscheidet auch im astralraum lediglich die kraftstufe im vergleich zum magieattribut über geistigen oder körperlichen wntzug.
und der geistesblitz hat dort den nachteil, dass er den gegner ebend "nur" betäubt. der andere mage/geist kann also wiederkommen und rahce nehmen ... :wink:
was die monitore angeht: siehe Wizzbit.
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achja und noch als addendum: im astralkampf kann sich der angreifer aussuchen, ob er geistigen oder körperlichen schaden verursacht.
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"SCARed" schrieb:
und der geistesblitz hat dort den nachteil, dass er den gegner ebend "nur" betäubt. der andere mage/geist kann also wiederkommen und rahce nehmen ... :wink:
Geister nicht. Die werden auch verdrängt, wenn sie geistig K.O. gehen, da sie nach RAW nur einen einzigen Zustandsmonitor haben.
Gruß, Saratek
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Ehrm, meinst du das nicht ein bisschen anders? Die haben schon zwei Zustandsmonitoren, aber bei beiden werden sie verdrängt, wenn jeweils einer schon voll ist.
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Seite 272 im GRW 4.01s, "Zustandsmonitore" gilt für Schergen. Auf Seite 285 unter der Einleitung zu "Crittern" dritter Absatz werden Critter als Schergen dargestellt.
In beiden Fällen ist es kein Muss sondern ein Kann, aber wer die Richtlinie aus dem GRW benutzt, hat für Geister nur einen einzigen Zustandsmonitor.
Meine Gruppe nutzt diese Regeln allerdings nicht.
Gruß, Saratek
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Extremzaubern macht doch immer körperlichen Entzug. Warum sollte man im astralen Raum nicht extremzaubern können?
Die Zustandsmonitore bleiben die selben. Im Astralkampf kann man sich aussuchen ob man körperlichen oder geistigen Schaden austeilt. Aber ich hab jetzt keine Ahnung ob man auch entscheiden kann ob ein Zauber der eigentlich geistigen Schaden verursacht nun K-Schaden verursacht, aber ich glaube nicht.Also:
Jeder Schaden auf den Astralkörper (G oder K) sowie Entzugsschaden wird auf den physischen Körper übertragen. Keine Änderung der Zustandsmonitore.
Astraler Nahkampf verursacht K oder G Schaden.
Es funktionieren nur Manazauber (da astraler Körper ohne Verbindung zur physischen Ebene)? Da bin ich mir grad unsicher. K oder G Schaden wird vom Zauber bestimmt. -
"LeChuq" schrieb:
Cajun : Wie kommst Du darauf, dass ein Betäubungsblitz im Astralraum körperlichen Schaden verursacht? Lediglich bei Attacken mit der Astralkampffertigkeit kann man wählen, welche Sorte Schaden man machen will.
Altlasten aus der 2ten Edition, wie ich jetzt sehe. Ich hab da wohl mein Konzept zu überdenken. Ich hatte eine Leitlinie, die in etwa Nekamis entsprach. Danke für die Korrektur. -
"Alpha" schrieb:
Aber ich hab jetzt keine Ahnung ob man auch entscheiden kann ob ein Zauber der eigentlich geistigen Schaden verursacht nun K-Schaden verursacht, aber ich glaube nicht.
ein zauberspruch fällt nicht unter astralkampf, also nein: geht nicht.