Schattige Gruesse!
Zwei Fragen zur Regelung von gebundenen Geistern:
1.)
Nehmen wir an, ich binde zwei Geister an mich und alle Voraussetzungen dafuer sind erfuellt . Beide besitzen die Stufe 5.
Ist es nun moeglich anhand der magischen Dienste gebundener Geister diese zu benutzen, um meinen Spruchzauber der Stufe 5 zu unterstuetzen (alle Voraussetzungen der Tradition, etc. pp. sind gegeben) ?
Generell sollte es nicht notwendig sein, die Geister nutzen zu muessen, da man idR einen Stufe 5 Zauber eigenstaendig schaffen sollte. Wenn ich aber arg in der Klemme stecke, einen +2 Malus durch das Aufrechterhalten eines anderen Zaubers und eventuell noch +1 durch Schadenmodi habe, HGS aktiv ist, was auch immer, kann man demnach die Geister gut nutzen, um diesen negativen Pool mit 2x5 (Stufe der jeweiligen Geister) auszugleichen. Ich haette also demnach:
Magie + Spruchzauberei + Stufe 5 Geist 1 + Stufe 5 Geist 2 - Modi ?
2.)
Wenn oberes moeglich, wie schaut es dann bei mehrfachen Zaubern aus?
Ist es dann in der komplexen Handlung moeglich, den Dienst der zwei Geister der Stufe 5 fuer beide Ziele zu nutzen, sprich:
Schadenszauber Stufe 5 auf 2 Ziel gleichzeitig (Wuerfel werden fuer jedes Ziel zur Haelfte augeteilt):
Ziel A ) Magie/2 + Spruchzauberei/2 + Stufe 5 Geist 1 -/+ Modi
Ziel B) Magie/2 + Spruchzauberei/2 + Stufe 5 Geist 2 -/+ Modi
Da beides gleichzeitig abgewickelt wird, beide Geister gebunden und aktiv sind, waere diese Form der Unterstuetzung moeglich, oder muss man beim zu Nutze machen des magischen Dienstes noch irgendwelche anderen Einschraenkungen beachten?
Danke schonmal im Voraus
Gruß
rbs!