Spruchwiderstandsprobe Kampfzauber

  • bissl nubi-style die frage... verzeiht ;)
    wenn ich meinen manablitz mit tödlichem Schaden und Kraft 6 gegen jemanden mit willenskraft 6 haue, und bei einem mindestwurf von 6 nur einen erfolg bei der probe mache (kann ja auch mit pool und totemmodis mal gut sein) und der andere kerl mit seiner spruchwiderstandsprobe auch einen erfolg macht... ist der zauber dann völlig unwirksam?


    allgemein: wenn jemand mit einer spruchwiderstandsprobe bei kampfzaubern mehr erfolge macht als der zaubernde mit seiner hexereiprobe, ist der zauber dann für die katz oder wird standartmäßig pro 2 erfolge das schadensniveau gesenkt?


    danke schonmal :)

  • Hi.
    Ohne jetzt die Regelbücher zu studieren.
    Wenn es keinen Nettoerfolg gibt so kommt der Grundschaden durch , in deinen Beispiel 6T


    Nun , ist das die reine Schadenwiderstandsprobe , so geht der Schade pro 2 Erfolge ein Schadensniveau runter.


    Alle Angaben ohne Gewehr...hab das Buch nicht zur Hand

  • Danke...
    Ich hatte mich nur gewundert, weil im SR3 Seite 183 unter Spruchwirkung folgendes steht: "Sollte das Ziel mehr Erfolge haben als der Zauberer, zeigt der Spruch keine Wirkung."
    Ist da so ganz allgemein geschrieben, obs bei Kampfzaubern anders ist, wollt ich ja hier eben erfragen ;)

  • Dieses Thema gehört zu den umstritteneres Themen in SR, da es hier im deutschen GRW einen "Übersetzungs"fehler gab - inwiefern gewollt oder ungewollt ist unklar.


    Eigentlich reicht der eine Erfolg um die Spruchwirkung zu canceln. Es gibt bei Kampfzaubern keine Schadenswiderstandsprobe, insofern gibt es auch keinen Grundschaden.

  • Hm, ist es dann im Englischen so dass "normal" pro 2 Nettoerfolge gesenkt wird? Wär zumindest Magierfreundlicher ;)


    Andre frage... Gegen was für einen Mindestwurf gehen Flächenkampfzauber?

  • Ähm, es gibt bei Kampfzaubern keine tatsächliche Schadenssenkung, lediglich einen Spruchwiderstand.


    Gehen wir von einem Kraftstufe-6-Manablitz aus, der auf S gesprochen wird. Der Zauberer hat 3 Erfolge gegen die Willenskraft des Opfers. Das Opfer würfelt nun mit seiner Willenkraft gegen die Kraftstufe des Zaubers, ergo 6.


    Beispiel 1:
    Er hat 1 Erfolg. Damit bleiben dem Zauberer 2 Nettoerfolge mit denen er das Schadensniveau auf T heben kann. Das Ziel erhält umgehend diesen Schaden, und hat keine weitere Widerstandsprobe.


    Beispiel 2:
    Er hat 2 Erfolge. Dem Magier bleibt 1 Nettoerfolg, mit dem er den Schaden jedoch nicht weiter anheben kann. Das Ziel erhält S Schaden.


    Beispiel 3:
    Er hat 3 Erfolge. Damit sind sämtliche Erfolge des Zauberers negiert und der Zauber verpufft wirkungslos.

  • Danke :)
    Und wie sieht der Mindestwurf für Flächenzauber aus? Da können die Ziele ja verschiedene Konstitution oder Willenskraft haben... Werden die Würfel für jeden einzeln gezählt? Würde allerdings dem Beispiel im Hauptbuch nen bisschen widersprechen...

  • "Shogun" schrieb:

    Danke :)
    Und wie sieht der Mindestwurf für Flächenzauber aus? Da können die Ziele ja verschiedene Konstitution oder Willenskraft haben... Werden die Würfel für jeden einzeln gezählt? Würde allerdings dem Beispiel im Hauptbuch nen bisschen widersprechen...


    Der Zauberer würfelt seine Hexereiprobe und das Ergebnis wird mit den einzelnen MWs verglichen und jedes gültige Ziel würfelt einen eigenen Spruchwiderstand. Bei Zaubern wie z.B. Moblaune kann ein Durchschnittswert herangezogen werden.

    aka Atargatis aka Dragondeal


    Seltsamer Plan: Sich zu träumen, diesen Traum greifbar zu machen, um dann wieder zum Traum zu werden in einem anderen Menschen. (Jean Genet)

  • Wir machen das nen bissl anders.
    Bei Flächenzaubern ist MW der höchste Wert aller Ziele. (-->Achtung Hausregel!!)


    Aber noch ne Frage:
    Wahrnehmungszauber Telepathie:
    "Sobald der Spruch gewirkt wurde, können die Betroffenen das gegenseitige Blickfeld auch verlassen, müssen aber in Reichweite des Zaubers bleiben."


    So ist ja eigentlich schon logisch, aber Reichweite des Zaubers ist was?!
    Laut Beschreibung BF (FS)
    Also Blickfeld (Flächensinne)
    Was genau ist jetzt Reichweite des Zaubers??

    Wenn du denkst, Du denkst, dann denkst Du nur, das Du denkst.

  • Soo Nuub ist die Frage gar nicht...
    Bei uns war es bisher so, daß die Erfolge bei der Hexereiprobe nur wichtig waren wegen Spruchabwehr. Der Schaden wurde ganz normal abgebaut...


    Scheint, als würde sich da eine Kleinigkeit ändern. Aber, ist für die Spruchwiderstandsprobe Kampfpool möglich? (Auch wenn ich ein Nein erwarte, Prinzipfrage)
    Und, war daß mit der SN-Erhöhung a zwei Erfolge nicht nur bei Elementaren Manipulationen so???

  • "Llando" schrieb:

    Scheint, als würde sich da eine Kleinigkeit ändern. Aber, ist für die Spruchwiderstandsprobe Kampfpool möglich? (Auch wenn ich ein Nein erwarte, Prinzipfrage)
    Und, war daß mit der SN-Erhöhung a zwei Erfolge nicht nur bei Elementaren Manipulationen so???


    Nein (bzw ja bei Elementaren Manipulationen, weil da der Spruchwiderstand gleich Ausweich- und Schadenswiderstandsprobe) und Nein.

    aka Atargatis aka Dragondeal


    Seltsamer Plan: Sich zu träumen, diesen Traum greifbar zu machen, um dann wieder zum Traum zu werden in einem anderen Menschen. (Jean Genet)

  • Ich kann also Manablitz auf M sprechen und mit genügend Erfolgen T-Schaden hervorzaubern? Sogar überzähligen Schaden?
    AAAAuuutsch...

  • Naja, Exremschaden wirst Du nur dann schaffen, wenn Deine Spruchstufe die Anforderungen für die Extremschadensregeln erfüllt.
    Interessanterweise dann streng nach Regeln mehr als das 1,5 fache der Konstitution (und nicht Willenskraft, die ja das Ziel bei [Mana-]Kampfzaubern ist). Das dürfte dann doch etwas schwerer werden, wenn Du nicht gerade "Hans Wurst" mit dem Kampfzauber zu geeken versuchst.

  • Dea Indianah:
    Die Extremschadensregelung bezieht sich jedoch lediglich auf eine verwendete Waffe, und Zaubersprüche fallen meines Erachtens nicht darunter. ;)


    Naja, nach Hausregel würde ich es auch zulassen, daß ein Manazauber mit einer Kraftsufe über dem 1,5fachen der Willenskraft des Ziels Extremschaden verursacht.

  • Ich stelle die Frage mal so: Wo in der besagten Regel steht, daß Zauber nicht gelten? Machst Du das jetzt von dem Wort "Waffe" abhängig?


    Eine längere Diskussion über die Auslegung des Wortes "Waffe" halte ich an dieser Stelle eher für unangebracht, denn wir tauchen da wohl wieder in die Bereiche ein, wo das Regelwerk in beide Richtungen "korrekt" interpretiert werden kann.
    Aus Sicht der SR-Justiz wird ein Kampfzauber wohl definitiv als ein Angriff mit einer tötlichen Waffe gewertet werden.
    Auch auf regeltechnischer Ebene ist prinzipiell alles eine Waffe, was einen entsprechenden Schadenscode besitzt und zum Angriff verwendet werden kann.


    Den einzigen wirklichen Hausregelaspekt, den ich da sehe, ist im Fall von Mana-Kampfzaubern mit Ziel Willenskraft, selbige als Vergleichswert zur Kraftstufe des Zaubers zu verwenden. shrugs~

  • "Dea Indianah" schrieb:

    Ich stelle die Frage mal so: Wo in der besagten Regel steht, daß Zauber nicht gelten? Machst Du das jetzt von dem Wort "Waffe" abhängig?


    Wo steht DASS sie es tun? ;) Und ja, ich machte es von dem Wort "Waffe" abhängig. Anhand der Regeln findet man hier keine eindeutige Lösung, und deshalb gehe ich einfach von dem Ansatz "was nicht dasteht, gilt auch nicht" aus, denn sonst könnte man bei SR überall Sachen reinlesen die nicht dastehen.


    "Dea Indianah" schrieb:

    Den einzigen wirklichen Hausregelaspekt, den ich da sehe, ist im Fall von Mana-Kampfzaubern mit Ziel Willenskraft, selbige als Vergleichswert zur Kraftstufe des Zaubers zu verwenden. shrugs~


    Das war es was ich meinte.

  • "Toa" schrieb:

    Wo steht DASS sie es tun? ;) Und ja, ich machte es von dem Wort "Waffe" abhängig. Anhand der Regeln findet man hier keine eindeutige Lösung, und deshalb gehe ich einfach von dem Ansatz "was nicht dasteht, gilt auch nicht" aus, denn sonst könnte man bei SR überall Sachen reinlesen die nicht dastehen.


    Wie gesagt, sobald der Interpretationsspielraum da ist, ist es prinzipiell auch "korrekt".


    Anderer Aspekt mit ähnlichen Konsequenzen: MW-Mods durch Verletzungen gelten explizit nicht für Schadenswiderstandsproben. Wendest Du diese Regel auf Entzug nicht an, nur weil es Entzugswiderstandsprobe und nicht Schadenswiderstandsprobe heißt?
    Entzug macht im Zweifeslfall "Schaden", genau wie ein Kampfzauber dann im Zweifelsfall ebenso eine Waffe ist, wie die bloße Faust. Oder zählt die etwa nicht, weil man mit dem Skill "waffenloser Kampf" kämpft?

  • ZUSTANDSSTUFEN
    [...] Die Tabelle Verletzungsmodifikatoren zeigt die Wirkung von Verletzungen auf die Versuche des Charakters, seine Attribute und Fertigkeiten einzusetzen, und wie sich Schäden auf sein Initiativeergebnis auswirken. Der Verltzungsmodifikator ist ein universeller Mindestwurfmodifikator, der auf nahezu alle Erfolgsproben des verletzten Charakters angerechnet wird, ausgenommen solche zum Schadenswiderstand oder zur Schadensvermeidung.


    6. Entzugswiderstandsprobe
    [...] Für diesen Wurf gelten keine Modifikatoren, wenn es nicht ausdrücklich angegeben ist.


    Und ja, streng nach Regeltext macht auch eine Faust keinen Extremschaden.