Spruchwiderstandsprobe Kampfzauber

  • Diese Zitate sind schön, aber damit beantwortest Du meine Frage zum Entzug nicht, denn:


    "ausgenommen solche zum Schadenswiderstand oder zur Schadensvermeidung." spricht von "Schaden" und nicht von "Entzug".
    Und zuvor heißt es explizit, daß dieser Mod immer zur Anwendung kommt, außer in diesen Sonderfällen.


    "Für diesen Wurf gelten keine Modifikatoren, wenn es nicht ausdrücklich angegeben ist."


    Da also Verletzungsmods explizit immer gelten, es sei denn es geht um "Schaden" im Kontrast zu "Entzug", wie beantwortest Du nun konkret diesen Aspekt des Regelwerks?
    Ist "Entzug" nun bei Dir "Schaden", um im Sinne der Verletzungsmodifikatoren nicht zur Anwendung zu kommen oder nicht?


    Zitat

    Und ja, streng nach Regeltext macht auch eine Faust keinen Extremschaden.


    Nächster Punkt: Hardliner Handschuhe oder Schlagring ... Benutzen beide den Skill "waffenloser Kampf", sind aber in der Ausrüstungstabelle als "Waffen" geführt ("unbewaffnet" IIRC übrigens auch). Wie sieht's da nun mit Deiner Definition von "Waffe" aus?

  • Entzug wird auf dem Schadensmonitor verzeichnet, denn es handelt sich um Entzugsschaden. Will man diesen nicht bekommen, muß man wohl irgendwie versuchen, diesen Schaden zu vermeiden ...

    aka Atargatis aka Dragondeal


    Seltsamer Plan: Sich zu träumen, diesen Traum greifbar zu machen, um dann wieder zum Traum zu werden in einem anderen Menschen. (Jean Genet)

  • Das prinzipiell korrekt ... Nur ist es immernoch eine Interpretation der Wirkung, die damit die Verletzungsmods beim Entzug nicht zur Anwendung bringt und nicht die "eindeutige" Begrifflichkeit "Schaden".
    Und genauso ist es dann eine ("korrekte") Interpretation, Zauber und deren Schadenswirkung als "Waffe" zu sehen ... oder eben auch die Faust, nicht wahr?!

  • "SR3.01D" schrieb:

    [...], ausgenommen solche zum Schadenswiderstand oder zur Schadensvermeidung.


    "Dea Indianah" schrieb:

    [...] spricht von "Schaden" und nicht von "Entzug".


    "SR3.01D" schrieb:

    6. Entzugswiderstandsprobe
    [...] Sofern die Kraft des Zaubers das Magieattribut des Wirkenden übersteigt, verursacht der Entzug körperlichen Schaden. Alle Zauber, die während der astralen Projektion gewirkt werden, verursachen ebenfalls körperlichen Schaden, unabhängig von ihrer Kraft. Ansonsten ist Entzugsschaden grundsätzlich Betäubungsschaden.


    "Dea Indianah" schrieb:

    Nächster Punkt: Hardliner Handschuhe oder Schlagring ... Benutzen beide den Skill "waffenloser Kampf", sind aber in der Ausrüstungstabelle als "Waffen" geführt ("unbewaffnet" IIRC übrigens auch). Wie sieht's da nun mit Deiner Definition von "Waffe" aus?


    Eine recht sinnlose Frage, denn auch hier ist die Antwort lediglich eine logische Folgerung aus dem Regeltext: Streng nach Regeltext verursachen die von dir augezählten Waffen Extremschaden. "Waffe" ist einfach das Komplementär zu "Waffenlos".
    Ich habe jedoch nicht behauptet, daß ich streng nach Regeltext spiele.

  • "Dea Indianah" schrieb:

    Das prinzipiell korrekt ... Nur ist es immernoch eine Interpretation der Wirkung, die damit die Verletzungsmods beim Entzug nicht zur Anwendung bringt und nicht die "eindeutige" Begrifflichkeit "Schaden".
    Und genauso ist es dann eine ("korrekte") Interpretation, Zauber und deren Schadenswirkung als "Waffe" zu sehen ... oder eben auch die Faust, nicht wahr?!


    Sorry, aber dafür kriegst du nur noch ein *plonk*. Wahlweise kann ich dir einen Keks reichen.

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  • Nen Lolli? :mrgreen:

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  • Nun, dann halt doch auf die "harte Tour", wenn es schon *plonks*, *Kekse* und *Lollis* hagelt:


    S. 275, SR 3.01D, Tabelle für Nahkampfwaffen:


    Ziemlich eindeutig findet sich da ganz unten die Nahkampfwaffe "Unbewaffnet" ... *Auch das Arsenal listet diese "Waffe" unter sonstige Nahkampfwaffen*


    Soviel zur eindeutigen Begriffsdefinition "Waffe" innerhalb des (dt.) SR Regelwerkes :twisted:


    Was mir jetzt noch keiner von Euch beiden beantwortet hat, ist die Frage nach Hardlinern, Schockhandschuh und Schlagring als "Waffen" im Sinne der Extremschadensregelung, da sie ja mit dem Skill "waffenloser Kampf" abgewickelt werden ...


    Da die deutsche Sprache wie so oft in hinsichtlich der Semantik sehr wohl zwiespältig ist und damit Aussagen mit "Streng nach Wortlaut" schnell in die Hose gehen können, verweise ich mal auf den Unterschied in der Begrifflichkeit des Originals "unarmed combat" vs. "waffenloser Kampf" :arrow: unbewaffnet und nicht waffenlos ...


    Und obwohl ich an anderer Stelle IIRC schonmal das Zitat des Originals gebracht habe, hier nochmal der Referenztext:



    ... Under this rule, over-damage applies whenever the Power of an attack is greater than the target's Body multiplied by 1.5 ...


    Da sag ich mal eben q.e.d. ... Fäuste, Zauber und alle sonstigen "Waffen" sind definitiv und ohne irgendwelche Hausregelaspekte Teil der Extremschadensregelungen.
    Der Hausregelfaktor ist lediglich bei der Umlegung von Konsti auf Willenskraft bei Kampfzaubern gegeben, aber das hatten wir ja schon ...

  • :?


    Wieso q.e.d? Dafür brauch ich doch keine komplizierte Lateinische Formulierung... Attack wird mit Angriff übersetzt, und schwupps kann je Art von Schaden überzähligen Schaden Produzieren. Sofern man Angriff für SR mit "alles, was Schaden an einem Objekt mit Schadensmonitor und Kästchen für Überzähligen macht" übersetzen.


    Und bezüglich überzähligem Schaden verweise ich ganz dezent auf den Thread "Schadenscode der Mossberg CMDT"

  • Insofern q.e.d., weil im dt. Regelwerk nicht Angriff, sondern "Waffe" steht und Toas Anmerkung über die Korrektheit meiner Aussage in Bezug auf Zauber im wesentlichen von der Interpretation des Begriffes "Waffe" abhängt.

  • Nen *plonk* und nen Lolli ...

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  • Keine Sorge ... persönlich belasten kann mich das nicht.
    Ich hatte nur anscheinend zum wiederholten Male fälschlich angenommen, daß dies ein Diskussionsforum ist, wo im Zweifelsfall Argumente mehr zählen, als eingefahrene persönliche Meinungen ...

  • Kein Sarkasmus ... auch keine Ironie ... Ganz höchst persönlicher Gedanke angesichts der nun schon mehrfach aufgetretenen Reibereien, welche sich ganz allein darin begründet haben, daß vorhandener Interpretationsspielraum oder aufgezeigte Inkonsistenzen schlichtweg geleugnet oder wie jetzt mit *plonk* *Lolli* oder *Keksen* beantwortet wurden ...

  • Du musst aber zugeben, dass "waffenlos" unter "Waffe" zu verbuchen ohne die englisch Übersetzung nicht wirklich... logisch erscheint, oder?
    Dafür gäbs auch von mir wahlweise Keks, Plonk oder Lolli. Warum auch immer.


    Unbewaffnet. Öhm, nehmen wir doch mal das Wort auseinander:


    bewaffnet: mit Waffe
    Un-: Umkehrung/Negierung des anderen Begriffs

    .../|\
    ....|
    ....|
    .... \_ So seh ich das


    Wenn ihr tut, was ich will, werde ich tun, was ich will

  • "Cifer" schrieb:

    Du musst aber zugeben, dass "waffenlos" unter "Waffe" zu verbuchen ohne die englisch Übersetzung nicht wirklich... logisch erscheint, oder?


    Nein, das muß ich nicht ...


    Aus mehreren Gründen:

    • SR selbst führt (auch im Deutschen) "unbewaffnet" als Nahkampfwaffe und eröffnet damit schon diese Interpretation "rein nach dem Wortlaut". Allein damit ist Toas Hinweis hinfällig geworden.
    • Nicht wenige Rechtssysteme unserer realen Welt werten Körperverletzungsdelikte von Kampfsportlern im Zweifelsfalls als Angriff mit einer tötlichen Waffe. Wieso das, wenn diese "unbewaffneten" doch gar keine "Waffe" neben ihreren Fäusten / Füßen haben?
    • Der Begriff "Waffe" selbst beschränkt sich weder im Englischen noch im Deutschen auf Gegenstände, mit expliziter Entwicklung für den kampf, sondern wird immer erst durch den (meist juristisch / moralischen) Kontext zu einer solchen.


    Zitat

    Dafür gäbs auch von mir wahlweise Keks, Plonk oder Lolli. Warum auch immer.


    Du würdest also ebenso platte Antworten liefern, ohne genau zu wissen warum? Oder ist dieser Satz jetzt nur schlecht formuliert?


    Zitat

    Unbewaffnet. Öhm, nehmen wir doch mal das Wort auseinander:


    bewaffnet: mit Waffe
    Un-: Umkehrung/Negierung des anderen Begriffs


    Bist Du Dir sicher , daß "bewaffnet" semantisch die eindeutige Bedeutung "mit Waffe" hat?
    Wie steht es mit folgender Deutung?


    bewaffnet: Eine Waffe hinzugefügt.
    unbewaffnet: Keine Waffe hinzugefügt.


    Beachte bei einer Beantwortung dieser Frage die Bedeutung des Kontextes von "hinzufügen" zu einem bereits existenten Zustand der zu bewaffnenden Person / des zu bewaffnenden Objektes.




    Im übrigen warte ich immernoch auf eine Antwort auf die Sache mit Schlagring, Hardliner und Schockhandschuh und dem "waffenlosen Kampf" ... *nicht notwendigerweise von Dir Cifer*

  • Ich finde es einfach irgendwo zwischen übertrieben und herzerfrischend sinnlos, sich um solche lächerlichen Details zu ereifern. Da kann ich auch, solange kein entsprechendes Errata vorhanden ist, sagen, daß toxische Critter gemäß Niemandsland keine Kräfte haben. Die wahrscheinlich gemeinte Tabelle ist mit "Kärfte" betitelt, was der Sache die Eindeutigkeit nimmt und mir einen Interpretationsspielraum läßt, den ich meinem Geschmack nach ausnutzen kann.

    aka Atargatis aka Dragondeal


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