[SR3] (Meta- ) Magie - Fragen

  • Und noch eine Frage zur Reichweite von Zaubern. Allerdings nicht beim Wirken, sondern anschließend z.B. bei aufrechtgehaltenen Zaubern. Unser Magier wollte einen Runner unsichtbar machen und dann allerdings nicht mitgehen. Also normalerweise kann ein Magier nur auf Ziele einen Zauber wirken, die sich in seinem Blickfeld befinden. Werden umgekehrt Zauber beendet, sobald sie das Blickfeld des Magiers verlassen, wie z.B. der Träger des Zaubers?


    Gruß,
    QA.

  • "Quantum-Adept" schrieb:

    Hi Leute,
    nach einiger Zeit mal wieder eine Frage zu


    Kontrollmanipulation (S. 195 SR3.01 D)
    Hier verstehe ich nicht, was mit der sogenannten Schwelle gemeint ist:
    Ihnen wird mit Willenskraft Widerstand geleistet, und sie haben eine Schwelle in Höhe der halben Willenskraft des Zieles (abgerundet).


    Wenn ich jetzt z.B. den Zauber Beeinflussen verwende, so würfelt der Magier gegen den Mindestwurf Willenskraft und das Ziel nimmt seine Willenskraftwürfel gegen die Kraft des Zaubers. Doch was soll nun die Schwelle sein?


    Die Schwelle bezeichnet eine Mindestanzahl an Nettoerfolgen nach der Spruchwiderstandsprobe. Für die meisten Zauber reicht es ja, wenn der Zaubernde nach der Spruchwiderstandsprobe noch mindestens einen Erfolg übrig hat. Im Fall der Kontrollmanipulationen muss der Magier jedoch [WIL/2](abgerundet) Nettoerfolge erzielen. Hat das Opfer der Kontrollmanipulation also z.B. eine Willenskraft von 5, dann muss der Zauberer nach erfolgter Spruchwiderstandsprobe mindestens 2 Erfoge übrig haben ... ansonsten schlägt der Zauber fehl.


    "Quantum-Adept" schrieb:

    Und wenn wir schon bei Kontrollmanipulation sind, wie flexibel ist denn die Bezeichnung lebender Wesen? Frei nach Bauchgefühl hätte ich gesagt, dass bei um so niedrigerer Intelligenz der Einfluß bzw. der eingepflanzte Gedanke des Zauberers um so primitiver ausfallen muss.


    Die Bezeíchnung ist so flexibel wie Du willst. Prinzipiell wäre auch ein geist ein "lebendes Wesen" auch wenn seine Existenz natürlich dramatisch von der eines biologischen Lebenwesens abweicht. Es gibt auch keine Vorgabe wie ein eingepflanzter Gedanke zu formulieren ist, allerdings macht ein Zauber wie Gedanken beherrschen eigentlich nur für solche Ziele Sinn, die über eine Art Selbstbewusstsein und quasimenschliche Intelligenz verfügen.


    "Quantum-Adept" schrieb:

    Sonst gibt es Aufschläge auf den MW, da das Wesen die Komplexität des Gedanken nicht versteht?


    Derartige Aufschläge sieht das Regelwerk gar nicht vor. Entweder es handelt sich um ein Ziel, das über einen solchen Spruch kontrolliert werden kann und egal wie "primitiv" dessen Denkstruktur auch sein mag, der Zauber sorgt dafür, dass das Opfer tut / denkt / fühlt was der Zauberer will oder es handelt sich um ein Ziel, bei dem der Spruch nicht wirkt.


    "Quantum-Adept" schrieb:

    Und noch eine Frage zur Reichweite von Zaubern. Allerdings nicht beim Wirken, sondern anschließend z.B. bei aufrechtgehaltenen Zaubern. Unser Magier wollte einen Runner unsichtbar machen und dann allerdings nicht mitgehen. Also normalerweise kann ein Magier nur auf Ziele einen Zauber wirken, die sich in seinem Blickfeld befinden. Werden umgekehrt Zauber beendet, sobald sie das Blickfeld des Magiers verlassen, wie z.B. der Träger des Zaubers?


    Wie Du richtig festgehalten hast, besteht die Sichtlinien Bedingung nur zu dem Zeitpunkt zu dem der Zauberer den Spruch zaubert. Danach kann er den Spruch auch aufrechterhalten, selbst wenn das Ziel sein Blickfeld verlässt. Anders ausgedrückt: Nein, es gibt keine Verpflichtung ein Spruchziel im Blickfeld zu halten. Ein Zauberer kann ja auch Blickfeld-unabhängig Spruchabwehr auf der selben Ebene im Umkreis von Magie*100m um sich herum betreiben. Dafür muss er die geschützten Personen auch nicht zwingend sehen. Theoretisch könnte eine mit einem Unsichtbarkeitszauber belegte Person um den ganzen Erdball reisen und der Spruch würde nicht enden, wenn der Zauberer das nicht will. In praktischer Hinsicht wäre es aber reichlich unvermeidbar, dass der Zauber endet obwohl der Zauberer das nicht will, weil die Zielperson z.B. durch einen Hüter eines Gebäudes läuft und Hüter nunmal die "unschöne" Eigenschaft besitzen, aufrechterhaltene Zauber einfach "auszuschalten".




    Gruß,
    QA.[/quote]

  • Hallo,
    unsere Leute haben langsam angefangen das gute Karma in Steigerung zu investieren. Unser Schamane hat sogleich einen neuen Zauber gelernt.
    Dabei jetzt die Frage, ob ich das richtig verstanden habe:
    In der Ausrüstungsliste sind die Kosten für einen neuen Zauber abhängig von seinem Entzug. Doch bei manchen Zaubern ist der Entzug wiederum abhängig von dem Schadensniveau den der Zauberer wählt! Heißt das also, wenn sich der Schamane für einen neuen Zauber der Stufe 6 mit S-Entzug entscheidet, dass er den Zauber dann maximal so mächtig wirken kann, dass S als Entzug dabei herauskommt?
    Manche Zauber haben ja als Entzug: (Schadensniveau) oder (Schadensniveau+1)


    Das müsste man sich ja noch zusätzlich notieren?


    Viele Grüße,
    QA.

  • Und ich schicke gleich noch eine Frage hinterher, nachdem sie mir endlich wieder eingefallen ist.


    Die Runner standen zur Abwechslung mal vor einer einfachen Tür eines Wohnhauses. Dabei kam die Frage auf, ob der Schamane sich nicht in den Hauseingang stellen kann, um offiziell in der Domäne eines Herdengeistets zu sein, einen Geist beschwört und ihm befiehlt sich hinter der Tür zu materialisieren und sie dann öffnen.


    Können Geister solch einfache Aufgaben übernehmen wie eine Türklinke zu drücken, um eine Tür zu öffnen?


    Die Frage mag doof klingen, aber ich habe noch nicht so richtig eine Vorstellung wie weit die Möglichkeiten eines Geistes reichen, ihn eben den offensichtlichen Kampfoptionen einzusetzen.


    Gruß,
    QA.

  • 1) Kosten aufgrund des Entzuges. Soweit ich mich erinnere sind zauber mit Variablem Entzug zu behandeln als hätten sie T Entzug, wenn es darum geht, hoch die kosten sind. Aber ich bin schon lange aus SR3 raus, von daher bin ich mir nicht mehr sicher.


    2) Ja, Geister können sich materialisieren und dann eine Türklinke drücken oder Drehen oder sowas. Die sind nicht dumm und können die Standard Dinge machen, sie können nur nicht mit der Matrix interagieren. Einen Normalen Knopf drücken geht jedoch.

  • "allanlaigh" schrieb:

    1) Kosten aufgrund des Entzuges. Soweit ich mich erinnere sind zauber mit Variablem Entzug zu behandeln als hätten sie T Entzug, wenn es darum geht, hoch die kosten sind. Aber ich bin schon lange aus SR3 raus, von daher bin ich mir nicht mehr sicher.


    Okay,
    mach auch Sinn. :)
    Wir hatten akribisch notiert, dass die Schamanin den Zauber bis maximal Schadenscode S wirken kann.


    Noch eine Frage:
    Sehe ich das richtig, dass ein Magier / Schamane einen Zauber nicht 'steigern' kann? Wenn ein Zauber auf einer neuen Stufe gelernt werden soll, dann wird das direkt wie 'neuen Zauber lernen' gehandhabt?


    Viele Grüße,
    QA.

  • So,
    schneiden wir mal die Meta-Magie an, da ich jetzt den Job als SL abgegeben habe und selbst einen Ki-Adepten machen werde.


    Im SoTA 2064.01D steht auf Seite 64 die nette Fähigkeit Ausfallschritt. Jetzt steht da:
    [..] verleiht dem Adepten einen zusätzlichen Kampfpoolwürfel, [..].


    Meine penible Frage:
    Die Formulierung irritiert mich ein wenig. Bekomme ich nur dann zusätzliche Kampfpoolwürfel, wenn ich ohnehin noch Würfel im Kampfpool habe? Oder kann ich meinen Kampfpool z.B. vollständig für einen Angriff ausgeben und spare mir die zusätzlichen Würfel dann auf?
    Und werden diese Würfel ebenfalls wie Poolwürfel gehandhabt, also frischen nur zu Beginn der neuen Runde auf?


    Konkret würde ich x Kampfpoolwürfel vor mich legen und nochmal y zusätzliche Würfel einer anderen Farbe für den Ausfallschritt. Und das ist mein Kampfpool?


    Viele Grüße,
    QA.

  • "Quantum-Adept" schrieb:

    In der Ausrüstungsliste sind die Kosten für einen neuen Zauber abhängig von seinem Entzug. Doch bei manchen Zaubern ist der Entzug wiederum abhängig von dem Schadensniveau den der Zauberer wählt! Heißt das also, wenn sich der Schamane für einen neuen Zauber der Stufe 6 mit S-Entzug entscheidet, dass er den Zauber dann maximal so mächtig wirken kann, dass S als Entzug dabei herauskommt?
    Manche Zauber haben ja als Entzug: (Schadensniveau) oder (Schadensniveau+1)


    Das müsste man sich ja noch zusätzlich notieren?


    Der Preis der Formel berechnet sich aus dem höchstmöglichen Entzug, den der Zauber haben kann:

    [..]Der Preis für eine Zauberformel hängt vom Zauber selbst und von seiner Kraft ab und ist im Kapitel Ausrüstung angegeben (S.305). Für Zauber mit variablem Entzugscode gilt zur Bestimmung des Formelpreises der höchste anwendbare Entzug.[..]


    Nächster Punkt:

    "Quantum-Adept" schrieb:

    Die Runner standen zur Abwechslung mal vor einer einfachen Tür eines Wohnhauses. Dabei kam die Frage auf, ob der Schamane sich nicht in den Hauseingang stellen kann, um offiziell in der Domäne eines Herdengeistets zu sein, einen Geist beschwört und ihm befiehlt sich hinter der Tür zu materialisieren und sie dann öffnen.


    Können Geister solch einfache Aufgaben übernehmen wie eine Türklinke zu drücken, um eine Tür zu öffnen?


    Die einfache Antwort lautet: Ja, Geister können derartige Aufgaben in ihrer materialisierten Form ausführen. Kritischer ist mehr die Frage, ob der Schamane sich wirklich bereits in der Domäne eines Hergeistes befindet, wenn er vor der Tür eines Wohnhauses steht. Selbst wenn er sich bereits im Treppenhaus vor einer Wohnungstür befindet, kann man darüber streiten ...


    "Quantum-Adept" schrieb:

    schneiden wir mal die Meta-Magie an, da ich jetzt den Job als SL abgegeben habe und selbst einen Ki-Adepten machen werde.


    Hinweis: Deine Frage hat nichts mit Meta-Magie zu tun. "Ausfallschritt" ("Side Step") ist eine gewöhnliche Adeptenkraft.


    Zitat

    Bekomme ich nur dann zusätzliche Kampfpoolwürfel, wenn ich ohnehin noch Würfel im Kampfpool habe?


    Ja und nein. Dein Kampfpool beinhaltet aufgrund der Kraft eine (zusätzliche) Anzahl von Würfeln für deren Verwendung es zwei Bedinungen gibt:

    • Die Handlung / Aktion für die Kampfpoolwürfel eingesetzt werden sollen, muss eine Ausweichprobe sein (normale Ausweichprobe im Fernkampf, volle Abwehr im Nahkampf).
    • Du darfst während der Kampfrunde diese Würfel noch nicht für eine derartige Aktion eingesetzt haben.


    Zitat

    Oder kann ich meinen Kampfpool z.B. vollständig für einen Angriff ausgeben und spare mir die zusätzlichen Würfel dann auf?


    Wieder "jein". Natürlich kannst Du Deinen Kampfpool vollständig in einen Angriff legen, allerdings ist Dein "voller Kampfpool" im Kontext eines Angriffes nicht um die Würfel der Ki-Kraft erhöht. Du "sparst" da also nichts auf, weil Du es in der Situation ohnehin nicht einsetzen könntest.


    Zitat

    Und werden diese Würfel ebenfalls wie Poolwürfel gehandhabt, also frischen nur zu Beginn der neuen Runde auf?


    Ja, die zusätzlichen Kampfpoolwürfel unterliegen den normalen Regel für Poolauffrischung.


    Zitat

    Konkret würde ich x Kampfpoolwürfel vor mich legen und nochmal y zusätzliche Würfel einer anderen Farbe für den Ausfallschritt. Und das ist mein Kampfpool?


    Dieser Ansatz ist eine gute Lösung, um sich zu vergegenwärtigen wie groß der jeweils verfügbare Kampfpool aktuell noch ist. Due Würfel der Farbe x wären dann die universell einsetzbaren Würfel, während die der Farbe Y eben auf die Ausweichaktionen beschränkt wären.

  • "Cochise" schrieb:


    Hinweis: Deine Frage hat nichts mit Meta-Magie zu tun. "Ausfallschritt" ("Side Step") ist eine gewöhnliche Adeptenkraft.


    Okay,
    dann muss ich mir das nochmal im Detail ansehen! :)


    Ansonsten bedanke ich mich wieder einmal für die ausführliche Antwort. :)


    Viele Grüße,
    QA:

  • Geister und Nahkampf


    Nach unserer aktuellen Runde kam wieder eine Frage auf, die mich wieder über die Struktur des Grundregelwerks die Zähne knirschen ließ. Und zwar: Wie greifen (Natur- ) Geister im Nahkampf an?


    Ich wurde im Grundregelwerk vorwärst und rückwärts geschick, dass die gleichen Regeln wie im Nahkampf gelten :roll: , dass es Inititative gibt, welchen Schaden sie machen, dass alles bei Geisterkampf, bei Magie oder einfach bei den Kampfregeln steht.


    Für Nahkampf gilt der Grundsatz: Beide Kontrahenten würfeln mit ihrer entsprechenden Fertigkeit gegen 4. Doch welche Nahkampffertigkeit besitzt ein Geist? Keine? Deswegen darf er nur den Kampfpool verwenden? Oder seine Kraftstufe?


    Das hat mich echt gefuchst, diese Hexenjagd quer durch das Grundregelwerk. Und ohne Ergebnis.


    Geister beherrschen


    Laut Regelwerk würfeln zur Beherrschung beide Kontrahenten eine vergleichende Beschwörungsprobe gegen die Kraftstufe des Geistest. Auf Seite 189 steht, dass der ursprüngliche Beschwörer noch seine Charismawürfel dazunehmen darf. Einfach so? Oder fehlen ihm dann diese Würfe bei der anschließenden Entzugswiderstandsprobe. Was einen großen Unterschied machen würde.
    Das würde dann dem ursprünglichen Beschwörer die Freiheit einräumen auf Kosten des Entzugs die Herrschaft über den Geist zu behalten.
    Doch falls es wirklich 'Extra'-Würfel sind, dann fände ich das einen riesigen Vorteil. Denn warum sollte man dann noch versuchen den Geist zu übernehmen, wenn dem ursprünglichen Beschwörer ungleich viel mehr Würfel zur Verfügung stehen? Um zu hoffen, dass er bei der Entzugsprobe erschöpft wird und somit im Kampf schwächelt?


    Viele Grüße,
    QA.

  • Wenn mich mein altersschwaches Gedächtnis nicht trügt, greifen Geister (wie auch alle anderen Critter) mit ihrer Reaktion an. Im Astralraum ist es gleich der Kraftstufe, materialisiert dann entsprechend der Art des Geistes.

    Ich bin der letzte Schrei der Evolution. Als sie mich erschaffen hatte, schrie sie: "Oh Gott, was habe ich denn gemacht?!"

  • Tatsächlich habe ich auf Seite 265 im Kasten Werteschlüssel folgendes gefunden:


    R: Reaktion. Wird für physische Angriffe des Wesens eingesetzt.


    Das zeigt sich auch später bei den Werten der Geister, dass R z.B. über das Powerniveau des Angriffs gebietet.
    Und scheinbar soll ich da jetzt noch reininterpretieren, dass es 'die Anzahl der Würfel für den Angriffswurf' sind? Es könnte doch aber auch irgendwo der aufschlußreiche Satz stehen: Ein Geist benutzt als Waffenfertigkeit seine Reaktion.


    Und nicht einfach 'Geisterkampf funktioniert ganz normal'


    Und wenn ich jetzt ganz penibel sein will: Reaktion ist ein Attribut. Bedeutet dies, dass für einen Geist beim Angriff 'Ausweichen von Fertigkeit auf Attribut' gilt?


    Gruß,
    QA.


    P.S.:
    Sorry, ich denke bedingt durch die momentan stressige Arbeit bin ich ein wenig aufgekratzt.

  • "Quantum-Adept" schrieb:

    Bedeutet dies, dass für einen Geist beim Angriff 'Ausweichen von Fertigkeit auf Attribut' gilt?

    Wenn mich mein altersschwaches Gedächtnis nicht trügt und diesmal traue ich ihn, ist es doch genau so wie mit der Wahrnehmung. Da nimmt man auch die Intelligenz dazu und bei Crittern nimmt man einfach Reaktion für Angriffe. Nix mit Ausweichen auf Attribute. In SR3.01D haben die Critter keine Fertigkeiten in dem Sinne.

    Ich bin der letzte Schrei der Evolution. Als sie mich erschaffen hatte, schrie sie: "Oh Gott, was habe ich denn gemacht?!"

  • "gunware" schrieb:


    Wenn mich mein altersschwaches Gedächtnis nicht trügt und diesmal traue ich ihn, ist es doch genau so wie mit der Wahrnehmung. Da nimmt man auch die Intelligenz dazu [..]


    Ja sicher,
    aber so steht es eben auch explizit im Regelwerk, dass Wahrnehmung eine Intelligenzprobe ist.


    Aber das ist jetzt Korintenkackerei. Lassen wir das... ;)


    Ich denke es gibt eindeutig zweideutigere Fragen zu SR3. ;)


    Viele Grüße,
    QA.