Sorry, aber nein, auch das ist nicht richtig. Wenn Du in Deutschland eine Berechtigung zum Führen von Waffen hast, kannst Du das offen tun oder verdeckt.
Was es gibt ist die Einschränkung, dass Du, wenn Du statt Berechtigung zum Führen von Waffen nur die zum Besitz von Waffen hast (was auf die meisten deutschen Waffenbesitzer wie z.B. Sportschützen zutrifft, Waffenschein haben nämlich nur wenige), bestimmten Richtlinien unterliegst, wie Du deine Waffe zu transportieren hast. Nämlich nicht zugriffsbereit in einem gerschlossenen Behältnis.
Das kann oft auf "verdecktes" Tragen rauslaufen, muss es aber nicht. Z.B. eine grosse Gewehrtasche oder ein Koffer, auf dem gross "Heckler&Koch" steht, ist auch zulässig.Was jetzt aber genau unter "nicht zugriffbereit" zu verstehen ist (und ob z.B. der Kofferraum eines Autos zulässig ist), ist eine schwierige Sache, bei der im Zweifelsfall die lokale Waffenbehörde Recht hat.