• "Mimikry" schrieb:

    Es gibt Privatpersonen bzw. Organisationen, die Interesse an der Aufklärung bestimmter Verbrechen haben. Diese dürfen, auch in Deutschland legal, Prämien für "Hinweise die zur Ergreifung des Täters führen" ausloben. Wenn man den Täter mittels einer Bürgerverhaftung (Jedermannparagraph §127 StPO) festhalten kann, bis die Polizei da ist, dürfte das qualifizieren.


    Ja doch würde ich die mit dem offiziellen Kopfgeld gleichsetzen, da sie auf keinen Fall, zum Mord auffordern. Eher zahlen sie auch Prämien für nützliche Hinweisen d.h. Informationen, wie schon oben erwähnt. In SR könnte diese Stellung ein Konzern einnehmen, wobei der wahrscheinlich auf mehreren Wegen sucht...

  • "Harbinger" schrieb:

    Die Anzahl an verurteilten Mördern reicht als Zahl aber nicht aus um Rückschlüsse darauf zu ziehen wieoft die Ausrede mit der Notwehr hinhaut.


    Aber dafür, wie oft sie offenbar nicht hinhaut.


    Da Du derjenige warst, der die These "Auf Notwehr berufen reicht aus" aufgestellt hat: wie viele Notwehrfälle mit Todesfolge haben wir denn pro Jahr, in denen der Angeklagte frei gesprochen wird? Müssten das dann nicht ziemlich viele sein?

  • Ich hab keine Zahlen dazu wie viele sich auf Notwehr in D berufen, aber in den Statten wird das auch anders ausgelegt.


    Eindringling im Haus: Erschiessen.


    Angegriffen worden: Erschiessen.


    Waffe tragen? Ja, bitte, warum auch nicht?


    Dann werden auch deutlich mehr Schwarze und Latinos verknackt, wenn du aber ehrbarer Bürger bist, warum sich sorgen?


    Du kannst frei rum laufen aber im Zivilprozess des Mordes schuldig gesprochen worden sein.


    In den Staaten kannst du nicht einmal für das selbe Verbrechen zweimal belangt werden: Im Strafprozess.


    Neue Beweise?


    Egal.

  • "Harbinger" schrieb:

    Ich hab keine Zahlen dazu wie viele sich auf Notwehr in D berufen, aber in den Statten wird das auch anders ausgelegt.


    Richtig. In den Staaten sind z.B. wesentlich mehr Menschen wegen Tötungsdelikten hinter Gittern. Sieht für mich nicht aus aus, als müsse man nur mit der Notwehr-Fahne wedeln


    Ansonsten: ja, das US-Justizsystem unterscheidet sich in vieln Punkten vom Deutschen.


    Welche genau von dennen, die du zitiert hast, nimmst Du als Beleg für die These, man müsse nur Notwehr rufen, und schon kommt man durch?
    Du hast ja selber auf einen Fall angespielt, in dem prominente Leute mit viel Geld und guten Verteidigern des Mordes angeklagt werden. Warum fällt diesen hoch bezahlten Anwälten nicht ein, einfach auf Notwehr zu plädieren? Oder darauf hizuweisen, OJ habe nur ein Kopfgeld eintreiben wollen und seiner Frau sei durch ihren Tod kein Schaden entstanden?

  • Ich habe ja empfohlen einen guten Anwat zu nutzen, die Familie wird sicher für einen EhrenhaftenMann etwas arrangieren können, der Anwalt holt sicher noch die eine, oder andere Justizkeule raus.


    Beweismittelverwertung, Mishandlung des Angeklagten, erzwungenes Geständnis etc.


    Aber ersteinmal nicht schuldig sein gehört zum guten Ton.

  • @ Eusebius:


    Danke für die Korrektur. Natürlich kann man jemanden nur dann unter §127 StPO verhaften, wenn man sieht, wie er eine Straftat begeht oder man einen dringenden Tatverdacht hat. Da habe ich irgenwie was durcheinander geworfen.


    Dennoch könnte man so einen Straftäter der z.B. illegal eine Waffe führt festhalten (dringender Tatverdacht, dass diese Waffe bei ihm illegal ist) und so auch für einen "Hinweis zur Ergeifung" wegen anderer Delikte qualifiziert sein.
    Wie sinnvoll es ist, jemanden vorläufig festzunehmen, der eine Waffe hat ist dabei was ganz anderes. Ich würde sagen, ein guter Weg schwer verletzt oder getötet zu werden.

    Da sieht man nun die Trümmer rauchen, der Rest war nicht mehr zu gebrauchen. (Wilhelm Busch)

  • Vor allem, wenn ein kurzer Blick auf seine (garantiert absolut echte) SIN dir zeigt, dass er total berechtigt ist, diese Waffe mit sich zu führen.


    @ Kopfgelder
    Das erinnert mich an einen Run, wo die SCs als Bodyguards angeheuert wurden, um eine Rocksängerin zu schützen, weil diese ihrem Plattenlabel nicht über den weg traute und untertauchen wollte. Irgendjemand hatte da mittels L33t-Matrix Skillz wanted-flyer überall als Popups hochgeladen, die ein ordendliches Sümmchen versprachen. Die echten Profis hat das natürlcih wenig interessiert, aber dafür ne menge anderer Leute. So mussten die Runner ua nen nen totkranken alleinerziehenden Familienvater abwehren, der wirklich, wirklich verzweifelt war. Ein anderes Mal kam es zu spontaner Mobbildung. Und generell war jeder Passant, der in ihre Richtung schaute, höchstgradig verdächtig. Die Unberechenbarkeit unprofessionellen Vorgehens noch dazu gerechnet, fühlten sich die SCs (und natürlich die Schutzperson) sehr unwohl, bis sie es (nachdem sie herausgefunden hatten, was da überhaupt los ist) endlich in ein halbwegs sicheres Gebiet (für die Bewohner von Bellevue war der Flyer nicht so verlockend) geschafft hatten.

    "As the sagest of sages have said: Not attempt to male-bovine defecate unto a male-bovine defecator!"
    -the fusion-phallused violator of worlds
    "Oil the squids, I'm going in!"
    -the dreaded captain Fang

  • Ich glaube auch, dass bei Kopfgeldern die Rechtmäßigkeit in der Mehrzahl der Fälle nur zweitrangig ist.


    Das mit dem Mob und dem Familienvater ist ein schönes Beispiel.
    Geld haben ist schön, Geld brauchen teilweise sicher nicht.

  • "Mimikry" schrieb:

    @ Eusebius:


    Danke für die Korrektur. Natürlich kann man jemanden nur dann unter §127 StPO verhaften, wenn man sieht, wie er eine Straftat begeht oder man einen dringenden Tatverdacht hat. Da habe ich irgenwie was durcheinander geworfen.


    Dennoch könnte man so einen Straftäter der z.B. illegal eine Waffe führt festhalten (dringender Tatverdacht, dass diese Waffe bei ihm illegal ist) und so auch für einen "Hinweis zur Ergeifung" wegen anderer Delikte qualifiziert sein.
    Wie sinnvoll es ist, jemanden vorläufig festzunehmen, der eine Waffe hat ist dabei was ganz anderes. Ich würde sagen, ein guter Weg schwer verletzt oder getötet zu werden.


    Ohne mich jetzt genau damit auszukennen oder irgendwelche Urteile dazu, aber im reinen Gesetzestext steht nichts von dringendem Tatverdacht - nur von frischer Tat (bzw Verfolgung), und auch dann nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.


    Und ich bin mir ziemlich sicher, dass das blosse Führen einer Waffe da nicht ausreicht. Genausogut könnte man als "Jedermann" ja Autofahrer festhalten mit der Begründung, er fahre ja vielleicht ohne Führerschein.


    Und die Jedermanns-Festnahme hat ja auch mit der Prämie nichts zu tun. Du kannst ja auch ohne ihn festzunehmen bei der Polizie anrufen und melden.

  • Naja, das ist so eine Sache. Ich kann, rein rechtlich, nur mutmaßen, ein Verbrechen zu sehen, weil die Schuld nur von einem Gericht festgestellt werden kann. Da kommen wir dann zu Verhältnissmäßigkeit und da sollte man dann besser einen Juristen fragen.
    Das mit dem Auto ist sicherlich nicht verhältnissmäßig, eine offen getragne Maschinenpistole und die Weigerung, die Berechtigung für selbige nachzuweisen sind sicher verhältnissmäßig (wenn der Betreffende nicht gerade eine Polizeiuniform trägt) für eine Verhaftung. Aber wie es mit einer verdeckt getragenen Pistole aussieht ist so eine Sache.


    Auch Ladendiebstahl ist da ein Problem, denn ich kann ja, also einfacher Bürger nicht wissen, dass die beobachtete Person nicht berechtigt war, mit der Flasche Schnaps unter der Jacke den Laden zu verlassen ohne sie zu bezahlen. Dennoch wird in so einem Fall die Verhaftung für rechtmäßig befunden. Natürlich müssen auch die Mittel bei der Verhaftung mit der Schwere des Verbrechens korrespondieren. Erwürgen wegen Ladendiebstahl mag unser Bundesverfassungsgericht garnicht. Das nennen die glatt Todschlag. Und ob man jemanden wegen einer Flasche Schnaps hart Anfassen oder zu Boden drücken darf ist auch nicht einheitlich klar. Wenn der verhaftete allerdings seinerseits körperverletzend wird, hat er, im Rahmen der verhältnissmäßigen Notwehr, Pech.

    Da sieht man nun die Trümmer rauchen, der Rest war nicht mehr zu gebrauchen. (Wilhelm Busch)

  • Aber es gibt einen Unterschied zwischen begründetem Verdacht und der blossen Möglichkeit dass gerade ein Verbrechen geschieht. Du kannst dich halt nicht per Jedermannsverhaftung auf irgendwen stürzen mit der blossen Vermutung, der habe z.B. vielleicht gerade Diebesgut in der Tasche. Wenn Du dagegen gesehen hast, wie er es gerade heimlich und verstohlen aus dem Regal genommen und in die Tasche gesteckt hat, dann ist das eben was ganz anderen (und auch hier bist Du dennoch noch lange nicht zu JV berechtigt).


    Und Waffe darf man halt tragen. Mit Erlaubnis nur, aber man darf. Im Prinzip eben wie Auto fahren, nur eben deutlich seltener. Ob offen oder verdeckt ist da egal.
    Autoamtische Waffen, da kannst Du allerdings tatsächlich davon ausgehen, dass die illegal sind. Aber dann JV versuchen...hmh..also, ich würd's sein lassen :D .

  • Die Weigerung, die Lizenz vorzuzeigen, würde ich noch nicht als Grund sehen. Die Weigerung auf eine Polizeistreife zu warten, die, im Gegensatz zu mir, das Recht hat, ne Lizenzauskunft zu verlangen, schon eher. Aber selbst da steht man noch auf verflucht dünnen Eis IMO.
    Aber mal im Ernst, wenn in SR ernsthaft jemand ohne Lizenz mit offener MP rumrennt, dann lässt man den besser. üblicherweise wird es irgendwelche bedenklichen Gründe geben (Slumgegend, er ist irre, ...), warum er glaubt damit durch zu kommen.

    "As the sagest of sages have said: Not attempt to male-bovine defecate unto a male-bovine defecator!"
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  • Du kannst aber auch für jeden Staat eine Concealed Carry Permit bekommen.


    Abgesehen davon würde ich mich in Deutschland auch durchaus im Recht fühlen, wenn ich jemanden fragen würde, ob er seine Waffe auch tragen darf und mir gegenüber den Nachweis dazu erbringen würde, blos ist das etwas, was ich nicht tun würde, denn wenn er die Waffe tragen darf habe ich ihn unnötig belästigt und wenn nicht vielleicht zum Gebrauch genötigt. Da würde ich eher still und leise die Polizei zur Überprüfung rufen, wenn ich da etwas sehen würde und Zweifel hätte. Damit ist man sicher auf der sicheren Seite - und nicht nur in juristischer Hinsicht.

    Da sieht man nun die Trümmer rauchen, der Rest war nicht mehr zu gebrauchen. (Wilhelm Busch)

  • "Harbinger" schrieb:

    In den USA ist es aber tatsächlich verboten eine verdeckte Waffe zu tragen.


    Nein, ist es nicht.
    In den USA ist das Waffenrecht von Staat zu Staat unterschiedlich. In manchen es z.B. verboten, Waffen offen zu tragen. Und in Texas ist es wahrscheinlich verboten, keine Waffe zu tragen oder sei weniger dals dreimal monatlich zu benutzen.

  • "Mimikry" schrieb:

    Du kannst aber auch für jeden Staat eine Concealed Carry Permit bekommen.


    Zumindest in den meisten. Der District of Columbia, Illinois und Wisconsin stellen mWn keine aus. Aber in den meisten Staaten muß ein Permit sogar ausgestellt werden, solange keine Absagegründe vorliegen.

  • "Mimikry" schrieb:


    Abgesehen davon würde ich mich in Deutschland auch durchaus im Recht fühlen, wenn ich jemanden fragen würde, ob er seine Waffe auch tragen darf und mir gegenüber den Nachweis dazu erbringen würde


    Was würdest Du jemand sagen, der deinen Führerscheins ehen will?

  • Ohne die Erlaubnis ist es sehr wohl verboten eine Waffe verdeckt zu tragen, Ausnahme: Rural Areas, also nicht in der Stadt, nicht in der Disco etc. das sind alles no CCW Areas, wobei es in Texas eine Bestimmung gibt, wie auf das Verbot aufmerksam zu machen ist, damit der Träger in Englisch und Spanisch die Möglichkeit hat sich vor dem EIntreten zu informieren.


    Ein Verstoss gegen diese Auflage verhindert den Verlust der Lizenz, beim erwischt werden.


    Auch wird dabei auf "justifiable homicide" hingewiesen, als Mord umschriebene Notwehr.
    Zu den Gründen gehören die Gefahr des Verlustes vom Körperteil, oder eigenem Leben, aber auch: Das Ignorieren von und Zuwiederhandlungen bei Warnungen!!!


    Eine FBI Statistik zeigt aber das nur wenige tatsächlich rechtens waren:


    http://www.bradycampaign.org/facts/issues/?page=ccw


    Von knapp 30k Morden die pro Jahr verhandelt werden, wird nur in etwas über 300 Fällen auf berechtigte Notwehr entschieden, den Empfänger der Kugel belebt das idR aber nicht wieder.

  • Nochmal: nein.


    Die Gesetzeslage ist von Staat zu Staat unterschiedlich

    Die zitierte Seite der Brady-Campaign gibt zwar (die sehr lobenswerten) Ziele der Kampagne wieder, aber nicht die aktuelle Gesetzeslage. bitte auch dei Brady-Campaign nicht mit dem Brady Handgun Act verwechelsn (der leider demnächst ausläuft)


    Wenn Du z.B. in Alaska rumläufst, kannst Du Waffen so verdeckt tragen, wie Du willst.


    In anderen Staaten ist verdecktes Tragen verboten


    In Nebraska ist es verboten, die Waffen offen zu tragen.


    Manche Staaten verbeiten nur das Verdeckte Tragen mehrerer Waffen, andere bereits das von einzelnen


    Manche Staaten verlangen eine Erlaubnis.


    Manche vergeben sie an jeden, der eine will, solange nicht bestimmte Hinderungsgründe vorliegen.


    Andere vergeben nur, wenn bestimmte Gründe vorliegen.


    Manche Staaten "müssen" solche Lizenzen vergeben


    Andere Staaten "können" solche Lizenzen vergeben


    Und in manchen Staaten wird es von County zu County wieder unterschiedlich geregelt.


    Die konkreten Einzelbedingungen sind bei den örtlichen Behörden zu erfragen. AFIAK hat auch die NRA einen Gesetzesüberblick online.



    Zitat


    Von knapp 30k Morden die pro Jahr verhandelt werden, wird nur in etwas über 300 Fällen auf berechtigte Notwehr entschieden, den Empfänger der Kugel belebt das idR aber nicht wieder


    Spricht ja nicht dafür, dass man als Kopfgeldjäger einfach nur behaupten muss, es sei Notwehr gewesen, und schon ist man raus.

  • Also in Deutschland musst du die Waffe sogar verdeckt tragen damit du keine Panik auslöst oder genau sowas passiert wie oben angesprochen. Dazu kommt dann noch das hier eine Waffe halt etwas besonderes ist und die Leute anders darauf reagieren.


    MfG Jackhammer