"Mimikry" schrieb:Es gibt Privatpersonen bzw. Organisationen, die Interesse an der Aufklärung bestimmter Verbrechen haben. Diese dürfen, auch in Deutschland legal, Prämien für "Hinweise die zur Ergreifung des Täters führen" ausloben. Wenn man den Täter mittels einer Bürgerverhaftung (Jedermannparagraph §127 StPO) festhalten kann, bis die Polizei da ist, dürfte das qualifizieren.
Ja doch würde ich die mit dem offiziellen Kopfgeld gleichsetzen, da sie auf keinen Fall, zum Mord auffordern. Eher zahlen sie auch Prämien für nützliche Hinweisen d.h. Informationen, wie schon oben erwähnt. In SR könnte diese Stellung ein Konzern einnehmen, wobei der wahrscheinlich auf mehreren Wegen sucht...