"Eusebius" schrieb:"Den Konzern" wird es in dem Sinne meist nicht geben. Auf das Beispiel oben übertragen: derjenige, der sich mit dem Fall "Dr. XY hat Datei Z verkauft", wird meist nicht der sein, der die Entscheidungsbefugnisse darüber hat, was im Interesse des Konzerns ist oder nicht. Derjenige, der sie hat (bzw, diese realtiv kleine Gruppe von Personen) wird es am Masstab eines Megas dagegen reativ egal sein bzw sie werden es mit dem Detail "Fall Dr. XY" wahrscheinlich nie zu tun bekommen.
Wer hat denn die "Entscheidungsbefugnisse"?
Die Richter? Der oberste Gerichtshof des Konzerns X. (nicht verwechseln mit Konzerngerichtshof bitte.)
Und wer befasst sich mit dem Fall "Dr. XY hat Datei Z verkauft, welche 50 Billionen wert ist?"
Ich würde da schon das Oberste Gericht des Konzerns vorschlagen. Und die machen bzw ignorieren die entsprechenden Gesetze.
Daher denke ich befasst sich in diesem Fall durchaus der mit der Entscheidungsbefugnissen mit dem Fall "Dr. XY hat Datei Z verkauft".
Wenn jemand jedoch Müsliriegel aus dem Konzern-Büdchen entwendet sieht das natürlich ganz anders aus.
Ebenso wird es wohl nicht zum tragen kommen, wenn jemand wie von dir gesagt dreimal zu spät zur arbeit erscheint.
Doch wenn jemand dem Konzern mehrere Billionen Nuyen kostet/stielt, denke ich durchaus dass es so weit kommt.
MfG SirDrow