Astralraum und Verdrängung

  • wahrscheinlich durch den T Körperlich durch das zaubern und dem T Geistig fürs "zurückschwirren" was beides Tödlichen Schaden bedeutet also 2 mal auf Magieverlust würfeln...oder hab ich da nun etwas falsch gemacht...?

  • Ah, sorry, Verdrängt wird nur bei tödlichem geistigem Schaden, nicht auch bei körperlichem. Mutet zwar etwas seltsam an, aber das heißt dann schon, daß in beiden Fällen nur eine Probe nötig ist.

    aka Atargatis aka Dragondeal


    Seltsamer Plan: Sich zu träumen, diesen Traum greifbar zu machen, um dann wieder zum Traum zu werden in einem anderen Menschen. (Jean Genet)

  • Moin,


    Nu der Magier muss sich ja nich selber blitzen, oder zusammenschlagen lassen um zurück zu stürzen.
    Er kann ja immernoch versuchen die Barriere um sich zu bannen.


    Na gut meistens haut der Entzug vom bannen ihn dann auch um, aber immerhin is er dann ja auch aufm Weg zurück.
    (man kann ja Glück haben)

  • Der Grund für den selbst knockout zauber war, das er "nur" geistigen T-Schaden bekamm. Den Entzug dieses Zauber schaft man eigenetlich immer auf "keine Entzug" zu drücken ... daher nur eine Magieverlustprobe durch das Verdrängen.

  • Ich habe mir die Stelle "Verdrängen" im GRW durchgelesen. Was passiert eigentlich mit einem astralprojezierenden Magier der köperlichen T-Schaden erleidet. Ich habe nur die Aussagen gefunden:

      Verdrängen bei geistigen Entzug
      Stirbt die Astralgestalt, stirbt der Körper auch


    Weis einer genaueres?

  • Nu denn gehst du im Astralraum plötzlich aus. :cry:


    Handhabe ich zumindest so.
    Wozu hat man den Chummer die auf einen aufpassen :2gunfire:


    Oder die Astralgestalt bleibt noch eine Anzahl Essenz=Stunden im Astralraum (je nach dem wie lange man schon dort ist).


    Ne genaue Quelle weiß ich leider auch net.


    Face

  • "rainmaker" schrieb:

    Ich habe mir die Stelle "Verdrängen" im GRW durchgelesen. Was passiert eigentlich mit einem astralprojezierenden Magier der köperlichen T-Schaden erleidet. Ich habe nur die Aussagen gefunden:

      Verdrängen bei geistigen Entzug
      Stirbt die Astralgestalt, stirbt der Körper auch


    Weis einer genaueres?


    Tja, das ist das Problem. Varianten:

    • Die Astralgestalt wird verdrängt. Das ist allerdings nicht explizit auszumachen und würde tatsächlich 2 Proben auf Magieverlust erfordern.
    • Die Astralgestalt bleibt da, wo sie ist. Das Problem ist, daß dann der Mage unabhängig von seinem Körperlichen Zustand nach einer gewissen Zeit verreckt.
    • Die Astralgestalt kehrt in den Körper zurück, ohne verdrängt zu werden. Das Problem ist, das irgendwie zu erklären.

    Ich persönlich schwanke zwischen Variante 1 und 3. Wenn ich nochmal so in die Regeln schaue, scheint mir Var 1 am plausibelsten, weil auch ein Char mit T-körperlich i.a. bewußtlos wird. Aber es ist halt schon hart ...

    aka Atargatis aka Dragondeal


    Seltsamer Plan: Sich zu träumen, diesen Traum greifbar zu machen, um dann wieder zum Traum zu werden in einem anderen Menschen. (Jean Genet)

  • Hallo!


    Wir verwenden Variante 1. Das Kriterium für die Verdrängung ist die Bewußtlosigkeit, nicht "10 Kreuze auf dem geisten Schadensmonitor". Da man bei körperlichem T-Schaden automatisch bewußtlos wird, erfolgt der Rückweg. Auf Magieverlust würfeln wir dennoch nur einmal, weil es nur eine Ursache gab.


    Anonsten gibt es da einen technophilen Zauberer, der (wenn er denn unbewacht in den Astraltraum muß und Ärger erwartet) eine Zeitschaltuhr mit Gamma-Scopolamin benutzt. Allerdings kann man meiner Meinung nach die Zeit im Astralraum nur sehr unvollkommen abschätzen und weiß auch nicht auf die Minute genau, wie lange man es dort aushält. Insofern kann der Rücksturz auch durchaus sehr unpassend kommen, was den Mißbrauch dieses Tricks verhindert.


    Gruß


    Quichote

  • "Quichote" schrieb:

    Hallo!


    Wir verwenden Variante 1. Das Kriterium für die Verdrängung ist die Bewußtlosigkeit, nicht "10 Kreuze auf dem geisten Schadensmonitor". Da man bei körperlichem T-Schaden automatisch bewußtlos wird, erfolgt der Rückweg. Auf Magieverlust würfeln wir dennoch nur einmal, weil es nur eine Ursache gab.


    Wie gesagt, theoretisch wären dann zwei Proben nötig. Zudem ist nicht gesichert, daß der Char bewußtlos wird (vgl M&M3.01D, S. 143f).


    Zitat

    Anonsten gibt es da einen technophilen Zauberer, der (wenn er denn unbewacht in den Astraltraum muß und Ärger erwartet) eine Zeitschaltuhr mit Gamma-Scopolamin benutzt. Allerdings kann man meiner Meinung nach die Zeit im Astralraum nur sehr unvollkommen abschätzen und weiß auch nicht auf die Minute genau, wie lange man es dort aushält. Insofern kann der Rücksturz auch durchaus sehr unpassend kommen, was den Mißbrauch dieses Tricks verhindert.


    Auch dann müßte der Mage auf Magieverlust würfeln. Den Schaden, den sein Körper bekommt, bekommt auch seine Astralgestalt. Astral Bewußtlos = Verdrängung = Probe auf Magieverlust.

    aka Atargatis aka Dragondeal


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  • Hallo!


    Zitat

    Wie gesagt, theoretisch wären dann zwei Proben nötig. Zudem ist nicht gesichert, daß der Char bewußtlos wird (vgl M&M3.01D, S. 143f).


    Ja, er kann bei Bewußtsein bleiben. Allerdings interpretiere ich diese Regel so, daß man sich schon mächtig anstrengen muß und mit viel Willen gegen die Bewußtlosigkeit ankämpfen, was hier ja gerade nicht der Fall ist.
    Ich halte zwar nichts davon, freiwillig auch Schadenswiderstand zu verzichten (weil das eine direkte und unbewußte Reaktion des Körpers ist, der sich vor Schaden schützen will und daher Hormone ausschüttet und Muskeln anspannt); in diesem Fall aber würde ich einem Spieler zugestehen, daß er sich einfach freiwillig der Bewußtlosigkeit ergibt.


    Zitat


    Auch dann müßte der Mage auf Magieverlust würfeln. Den Schaden, den sein Körper bekommt, bekommt auch seine Astralgestalt. Astral Bewußtlos = Verdrängung = Probe auf Magieverlust.


    Ja, klar. War auch nie anders gemeint oder gesagt. In bestimmten Situationen aber ist ein möglicher Magieverlust das kleinere Übel, und für diese Situationen ist der Trick gedacht.


    Gruß


    Quichote