Also: Verzögerte Handlungen kann man unmittelbar nach der Ankündigung einer Aktion ankündigen... äääh, in der Ankündigungsphase kann jemand, der verzögert jederzeit dazwischenrufen und sagen: Ich will jetzt anstelle des handelnden Charakters handeln. Großzügig ausgelegt kann man sagen, dass der Spieler des verzögernden Charakters die Ankündigung des handelnden Charakters abwarten darf. Er darf dann trotzdem vorher handeln. Wenn man die Ankündigung bereits als erkennbare Handlungsabsicht betrachtet entspräche dies dem GMV.
Schwieriger wird es, wenn beide verzögern (das wäre die typische Lauersituation), dann handeln sie explizit beide gleichzeitig, d.h. strenggenommen muss man als langsamer Magier also nur verzögern, um seine Handlung auf jeden Fall durchführen zu dürfen, da sie dann gleichzeitig abgehandelt werden und die Effekte beider Handlungen zum tragen kommen. Hier kann man jetzt aber noch die Regel anwenden (die aber für hier eigentlich nicht gedacht ist, sondern nur zu bestimmung des regulär handelnden Charakters), dass Inititative-Gleichstände nach Edge, Initiative oder Reaktionsvergleich aufgelöst werden.