Hallo,
Ich bin neu hier im Forum und hoffe zu aller Erst, dass ich meine Frage an der richtigen Stelle poste.
Also: Ich spiele nach den 4.01d Regeln einen Ki-Adepten, der sich primär mit waffenlosem Kampf beschäftigt. Zu meinen Adeptenkräften gehören u.a. die Todeskralle (Killing Hands), der Elementarschlag (Elemetal Strike), für den ich Elektroschaden gewählt habe und Penetrating Strike Stufe 3.
Meine Frage(n):
Abgesehen davon, dass ich durch Todeskralle nicht länger (Stärke)E sondern (Stärke)K Schaden mache frage ich mich, ob der durch Elemetal Strike ( S. 174 "Streetmagic") verursachte Elektroschaden ZUSÄTZLICH Betäubungsschaden verursacht (Einschließlich der Porbe gegen Bewegungsunfähigkeit (S.154 SR4)) und wie hoch dieser Betäubungsschden wäre?
Des Weiteren schützt gegen Elektroschaden bloß die halbe Stoßpanzerung (abgerundet, + evtl. el.Isolation o.ä.) und mein Adept verfügt über den Penetrating Strike Stufe 3 welcher letztendlich -3 Stoßpanzerung beim Gegner bedeutet. Wird die Stoßpanzerung vor oder nach Einbezug dieser Adeptenkraft "halbiert" oder ist diese Adeptenkraft mit Todeskralle+Elemtarschlag nicht kompatibel?
Vieleicht unterliegen diese Regeln (teilweise) auch allein der Interpretation meines Spielleiters aber da wir in unserer Gruppe in Zukunft das Amt des Spielleiters rotieren lassen wollen, möchte ich globale Regeln möglichst mit einbeziehen.
Danke schonmal im Vorraus.
Greez*
scratch