Hi,
ich wollte mal Fragen auf welches Atribut die Schadenswiederstandsprobe abgelegt wird?
Im Buch steht nur Attribut + Panzerung
Ich gehe zwar von Konstitution aus, aber kann das so im Buch nicht finden.
Hoffe ihr könnt mir helfen
Hi,
ich wollte mal Fragen auf welches Atribut die Schadenswiederstandsprobe abgelegt wird?
Im Buch steht nur Attribut + Panzerung
Ich gehe zwar von Konstitution aus, aber kann das so im Buch nicht finden.
Hoffe ihr könnt mir helfen
Konsti ist richtig, müsste aber mMn drinnstehn
Kommt auf die Schadenswiederstansprobe an.
MfG SirDrow
"SirDrow" schrieb:Kommt auf die Schadenswiederstansprobe an.
MfG SirDrow
Das heist?
im Kampf KON,bei Gift&Gas auch meist,bei Zauber KON oder WIL.
Steht aber meist dabei.
HougH!
Medizinmann
Heißt, dass bei einigen Proben statt KON mit WIL gewürfelt wird (Manazauber zB sind so ein Fall). Das steht aber afaik alles im GRW aufgeschlüsselt, wann welches Attribut zum Tragen kommt.
Manazauber, also direkte Kampfzauber haben keine Schadenswiderstandsprobe, die haben eine Spruchwiderstandsprobe, wichtiger Unterschied. Die Spruchwiderstandsprobe wird allerdings in der Tat mit Willenskraft abgelegt.
auch physische direkte kampfzauber haben nur die spruchwiderstandsprobe. aber die wird mit KON gemacht. wollte ich nur der vollständigkeit anmerken.