Hallo,
Ich stehe mit meiner Runde grade vor der Regelfrage (SR4), was passiert, wenn ein Charakter mit Körperweiten Implantaten (Kompositknochen) Cybergliedmaßen erhällt.
Einerseits steht zwar in in den Basisregeln, dass Cybergliedmaßen keine Implantate enthalten können, die Essenz Kosten (Logisch, wo schon Stahlmuskeln sind, kann man keine Kunstmuskeln einbauen), andererseits steht, soweit ich weiß, auch nirgendwo, dass körperweite Ware beeinträchtigt wird.
Bei Dermalverkleidung ist das irgendwie noch halbwegs eindeutig, da wird ja nur die bedeckte Fläche verringert, also sinkt die Stufe und es wird auch ein Essenzloch frei.
Wie ist das jetzt mit Knochensterstärkung? Bei Schadenswiederstandsproben sollten sie gelten, weil SR kein Zonensystem hat, aber was ist wenn ich jetzt jemanden mit meinem Cyberarm schlagen will, oder mit meinem Cyberbein treten? Kriegen Arm/Bein jetzt den Schadensbonus, weil ihre Knochen sowieso aus Metall sind und der Rest des Körpers, durch seine Kompositknochen, auch in der Lage ist die Belastung des härteren Schlages standzuhalten, oder verursachen sie keinen Bonusschaden weil sie als Cybergliedmaßen ja keine Kompositknochen enthalten?
Gibt es zu diesem Thema irgendwo explizit was in den Regeln? Gibt es eventuell ein Errata/Faq dazu? Hausregeln, falls das wirklich nicht abschließend geklärt sein sollte, sind auch gerne gesehen.
Schöne Grüße
Carnival