Beiträge von C

    Seine Domäne ist einfach nicht nur der Fluss, sondern die ganze Welt. :wink:


    Kennst du den Spruch "Ausnahmen bestätigen die Regel."? :D

    "In der Domäne" bzw. "im beherrschten Gebiet" sind ziemlich eindeutige Formulierungen, nicht? Wenn es im Text steht, hält man sich entweder wortwörtlich dran oder nutzt den "gesunden" Menschenverstand.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Geist, der seine Domäne nach Belieben verlassen kann, seine Kräfte zuhause lässt.
    Abgesehen davon rechtfertigen Spezialfälle keine Regeln.
    Vielmehr ist es so, dass ein Gegenbeispiel ausreicht, um eine Regel zunichte zu machen.

    Wenn eine Kraft eine Domäne erfordert, ist dies eine Grundvoraussetzung zum Einsatz der Kraft, nicht?
    Alles andere wäre willkürlich.
    Da kann ich genausogut behaupten, große Naturgeister können einfach alles überall einsetzen, da sie ihre Domäne überschreiten können und im Grundregelwerk schlicht noch nicht auf große Geister eingegangen werden konnte. :wink:

    @Indi: So gesehen dürfen Elementare "Bewegung" gar nicht einsetzen, da diese Kraft eine Domäne erfordert. Keine Domäne -> kein Krafteinsatz
    Allerdings wäre es ziemlich unsinnig, einer Kreatur eine Kraft zu geben, die sie nicht einsetzen kann.
    Übrigens dürfen Elementare nur in einem bestimmten Umkreis um ihren Beschwörer agieren (abgesehen vom Ferndienst). Diesen Bereich kann man durchaus als Domäne ansehen.


    @Rot: "Schutz" ist im übrigen laut dem Grundregelwerk nicht domänenspezifisch.


    Wo dürfen Leshys eigentlich die Kraft "Verwirrung" einsetzen? (Domänenabhängig sind sie auch nicht wirklich.) :wink:

    Elementare dürfen ihre Kräfte in einem bestimmten Umkreis um den Beschwörer einsetzen.
    Dürfen laut eurer Definition freie Elementare die Kraft der Bewegung überhaupt einsetzen? Anscheinend nicht, da sie mit ihrem Beschwörer ihre Domäne verlieren.

    Wozu habe ich dir die Quelle für den Geisterkampf angegeben, RvD?
    Übrigens schrieb ich KARMApool und nicht KAMPFpool. Lies bitte nochmal nach.


    Danke dir aber für die Quelle der Giftregel.. werde beizeiten in das entsprechende Buch eines Freundes reinschauen.

    1. Der Kampf gegen Geister mit Willenskraft wurde komplett geändert:
    Wenn jemand einen Geist angreift, nicht umgekehrt, darf er seine Willenskraft (sowie Karmapool) verwenden, um ihm zu schaden. Der Geist darf sich dann NUR mit seiner Kraftstufe (und seinem Karmapool) wehren - kein Kampfpool, keine Panzerung. Reichweitenboni gelten natürlich für die Angriffsprobe. Der resultierende Schadenscode lautet (Charisma)M Betäubungsschaden.
    Seite 188, SR3.01D, Die Gestalt des Geistes, Physische Gestalt.
    Gewöhnliche Angriffe laufen über Ferigkeiten im Falle von Metamenschen bzw. die Reaktion im Falle von Geistern.


    2. Geisterkampf
    Ab S. 188 steht im SR3.1D ebenfalls, dass Geister in physischer Gestalt wie Dualwesen funktionieren, die simultan auf der physischen und astralen Ebene anwesend sind.
    Im Abschnitt danach, "Geisterkampf", kann man übrigens auch nachlesen, wie Geisterkämpfe ablaufen.
    Dort heißt es: "Gegen schadensverursachende Kräfte oder schädigende Waffen gelten die normalen Schadens- und Kampfregeln." und "Geister besitzen normale Zustandsmonitore für Schaden." (S. 189 SR3.01D).


    3. Wo kann ich nachlesen, dass sich das Powerniveau von Giften aufgrund von Erfolgen erhöht?

    Da habe ich wohl wieder etwas angerichtet.


    Ok, nehmen wir mal an, wir haben einen bösen Erdelementar, der vor einem astral wahrnehmenden Magier materialisiert ist.
    Der Elementar schlägt den Magier.
    Nach eurer Ansicht müsste der Magier in dem Fall einmal astralen Schaden und einmal physischen Schaden einstecken - vergleichbar mit einem Todesurteil.
    Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass dies Sinn der Sache sein kann.
    An wen kann man sich eigentlich wenden, wenn sich mehrere Parteien im Kreis drehen? Gibt es eine Art "offizielle" Stelle, die Regelfragen aufklärt?

    Soweit ich es verstehe gilt dieser Abschnitt für Dualwesen, die sich mit astralen Entitäten prügeln. Da steht effektiv nur, dass ein Dualwesen aufgrund der Bindung an seinen physischen Teil astrale Gegner im Vergleich langsamer angreift und einige Vorteile wie Panzerung etc. besitzt.
    Wo siehst du das Problem?

    "C" schrieb:

    Tatsache ist auch: es gibt eine Anleitung für die Handhabung des Schockhandschuhs.


    ..bitte? :-s
    Einen dualen Schadenscode hat er trotzdem, genauso wie vergiftete Dinge...


    Wo kann ich das entnehmen?
    Gift wirkt nur dann, wenn das Lebewesen Schaden anrichtet. Eine Schlange kann dich kaum vergiften, wenn sie nicht durch deine dicke Haut kommt. :)



    "C" schrieb:

    Die Handhabung von Dualwesen wie Drachen wird auf S. 260ff. im SR3.01D bzw. im Kapitel Kampf desselben Buches beschrieben.


    Korrekt, aber sagen sie zum Problem nichts aus...
    Dualwesen bewegen sich simultanauf beiden Ebenen - damit ist es durchaus möglich, daß sie zur gleichen Zeit astral und physisch angreifen.


    Das tun sie auch, jedoch werden sie durch ihren physischen Anteil in die Schranken gewiesen. Duale Wesen können nicht ihren Körper und ihren Geist voneinander trennen und auf beiden Ebenen gleichzeitig irgendwelche Ziele attackieren. Sie greifen zur gleichen Zeit am selben Ort auf beiden Ebenen an. Daher meine Frage.... ;)



    "C" schrieb:

    Außerdem war die Frage, ob die Immunität gegen normale Waffen eines materialisierten Geistes gegen ein Dualwesen zählt, wenn sich beide physisch bekämpfen. Also verliert bitte nicht den Thread aus den Augen.


    Genau in diesem Askept ist die Frage, ob Dualwesen gegen Dualwesen tatsächlich einen dualen Schadenscode haben, weil sie ja effektiv gleichzeitig einen Astralkampf und einen physischen führen, von großer Wichtigkeit.


    Denn die Immunität gilt immernoch gegen die physikalischen Angriffe - gerade ein Geist wäre also weiterhin in der Regel unberührt von dem Teil des Angriffs.[/quote]


    Da die physische Komponente den dualen Teil begrenzt, ist das Problem eigentlich gelöst: der astrale Anteil des Dualwesens kann nicht ungebremst zum astralen Anteil des Geistes vordringen, weil er physisch aufgehalten wird. Problem gelöst. Die Immunität gegen normale Waffen gilt.


    Danke für die Denkanstöße.

    apple : meinst du die Zustandsmonitore für Betäubungs- und körperlichen Schaden? In dem Fall stimme ich dir zu.
    Wenn du jedoch der Meinung bist, Geister hätten 2 Betäubungs- und 2 körperliche Schadensmonitore, muss ich dir mitteilen, dass dies nicht der Fall ist.



    Rotbart van Dainig : ein Lebewesen bleibt EIN Lebewesen, ob dual oder nicht, spielt keine Rolle. Somit besitzt es per Definitionem nur einen Zustandsmonitor, d.h. eine Leiste für den Betäubungsschaden, eine für den körperlichen Schaden und eine für den überzähligen körperlichen Schaden.
    Tatsache ist auch: es gibt eine Anleitung für die Handhabung des Schockhandschuhs.
    Die Handhabung von Dualwesen wie Drachen wird auf S. 260ff. im SR3.01D bzw. im Kapitel Kampf desselben Buches beschrieben.



    Außerdem war die Frage, ob die Immunität gegen normale Waffen eines materialisierten Geistes gegen ein Dualwesen zählt, wenn sich beide physisch bekämpfen. Also verliert bitte nicht den Thread aus den Augen.

    Hallöchen allerseits


    Natürlich meinte ich materialisieren. (Mein Fehler :D )


    Mich interessiert, ob der physische Anteil den astralen Anteil des dualen Wesens derart behindert, dass die Immunität gegen normale Waffen des materialisierten Geistes gilt.


    Was meint ihr?



    Rotbart van Dainig : ich muss dir widersprechen: Duale Wesen greifen zwar gleichzeitig astral und physisch an, treffen aber nur ein Ziel. Zudem wäre mir neu, dass ein materialisierter Geist zwei Schadensmonitore besitzt. Angriffe dualer Wesen sind keine Schockhandschuhe.

    Ein Barghest ist ein dualer Critter. Nehmen wir an, wir schicken einen 4-stufigen Erdelementar gegen ihn in den Kampf.
    Profitiert der manifestierte Elementar von seiner Immunität gegen normale Waffen gegenüber dem Critter ODER kann der Barghest diese Immunität aufgrund seiner dualen Natur umgehen und richtet seinen "gewöhnlichen" Schaden an?

    Ich meine, mal in einem oder anderen Buch gelesen zu haben, dass Talentleitungsfertigkeiten weder beim Decken noch beim Riggen eingesetzt werden können.
    Ausnahme: im Schneckenmodus kann man mit Talentleitungsfertigkeiten "decken". :wink: