Hallo!
Zitatum ein nützliches Tool zu erfinden, muss man auch gleich das entsprechende Regelsystem erfunden haben . Was Nützliches für SR darf man ja _eigentlich_ nicht machen... das stimmt schon.
FanPro stellt das zwar gerne so dar (auch bei anderen Themen und Systemen); mit der Realtität aber hat das oft weniger zu tun als mit dem Wunschdenken.
Erstens müssen Sie, wenn Sie eine Unterlassungsforderung durchsetzen wollten, Schädigung für Sie oder Bereicherung für Dich glaubhaft machen, und das ist ganz schön schwierig, wenn so ein Tool gratis vertrieben wird und keine erklärenden Texte, sondern nur Regelanwendung enthält und ohne das richtige Buch gar nicht verstanden werden kann.
Zweitens müssen sie urheberrechtliche Schutzfähigkeit nachweisen. Ob eine einfache Tabelle in einem Regelwerk aber eine schutzfähige kreative Höhe erreichen, darf bezweifelt werden. Weder Bilderklau noch seitenlange Zitate sind ohne weiteres erlaubt, klar. Die reinen Spielmechanismen aber sind frei, da Ideen nicht schützbar sind, sondern nur deren konkrete Ausarbeitung.
Drittens ist die spannende Frage, wer die Rechte an einer elektronischen Verwertung überhaupt hätte? Die Autoren (was, wenn es keinen genauen Vertrag gibt, sein kann), FanPro GmbH oder LLC oder gar Microsoft, da ja Software?
Wenn dann das Tool noch "Computersystemgenerator für ein Cyberpunk-Rollenspiel" heißt (damit auch kein Markenrecht verletzt wird) und ggf. die englischen Begriffe verwendet werden (womit dann FanPro LLC und nicht Erkrath klagen müßte), wird die Luft dünn.
Klar sollte man sich vorher einigen, zumal ja eigentlich gar nichts dagegenspricht, jemanden gratis Werbung für ein eigenes Spiel machen zu lassen. Aber wenn das, warum auch immer, nicht geht, sind die Ansprüche nicht so umfassend, wie sie gerne tun.
Gruß
Quichote