Beschwörer als Gefäß für Verbündeten

  • Ich weiß nicht ob das hier schonmal irgendwo diskutiert wurdee, aber nachdem ich nach 14 Seiten blättern und Benutzung der Suche nix gefunden hab wage ich es mal das Fass aufzumachen.


    Ich bin ein Fan von auf Besessenheit basierenden Traditionen und bin nun beim schmökern im Straßenmagie auf die Idee gekommen wie das denn wäre, wenn man einen Verbündeten beschwört mit der Kraft Bewohnung und statt einem anderen Menschen/Tier/Gegenstand sich selbst als Gefäß für den Verbündeten hernimmt.
    Bei "Besessenheit" funktioniert das ganze ja recht einfach, insbesondere mit der Metamagischen Technik "Channeling" (habs grad nur auf Englisch), da man dadurch ja bessere Kontrolle über den Geist erlangt und Zugriff auf die eigenen Fähigkeiten hat. Aber wie sieht das ganze bei der Bewohnung aus, die ja ziemlich permanent ist.


    Was ist eure Meinung dazu?
    Würden die SL's unter euch so etwas überhaupt zulassen?
    Oder gibts von den Regeln her etwas was konkret dagegenspricht was ich übersehen hab?

  • Hm, mit Insektenschamanen kenn ich mich nicht aus, das is Kram, den ich SLn überlasse.
    Die Gabe Bewohnung kann man aber auch nem Verbündeten geben. Die bekommen entweder Materialisierung oder Bewohnung.
    Und bei der Bewohnung ist es ja nun so, dass das verschiedene Ausprägungen annehmen kann.


    Für den Fall dass der Geist die wahre Gestalt annimmt (also 2+ Nettoerfolge bei der Probe zur Bewohnung auf Seite des Geistes) is es relativ klar, da is der Charakter aus dem Dasein gestrichen, da geht ja sogar der Körper drauf. Der Geist kann dann als freier Geist einen draufmachen oder auf seine Metaebene zurückgehen oder was auch immer Verbündete in solchen Fällen tun.


    Bei ungefähr Gleichstand fänd ich's sehr schwierig, da steht dass das Gefäß einige Erinnerungen und Fähigkeiten behält und der Körper deutliche Merkmale des Geistes annimmt. In dem Fall könnte man sich dann lang und ausführlich darüber streiten was mit der Persönlichkeit des Charakters geschieht und ob man den noch spielen kann, wenn dann in jedem Fall mit nem gehörigen psychischen Knacks (noch schlimmer als der den er schon haben muss um sowas überhaupt zu versuchen), multiple Persönlichkeiten oder ne Veränderung seines Charakters fände ich da denkbar. Inwiefern das dann noch als SC zulässig ist wär in dem Fall aber wohl am schwierigsten zu entscheiden.


    Bei ner kompletten Verschmelzung (also 2+ Nettoerfolge für das Gefäß) fände ich die Sache aber durchaus machbar.
    Der Körper bleibt quasi unverändert und das Gefäß behält seine Erinnerungen und auch alle Fähigkeiten.
    Hört sich für mich also ziemlich nach ner recht intakten Persönlichkeit an die aber eben von dem Geist kontrolliert wird.
    In dem Fall, dass das Gefäß der Beschwörer ist kontrolliert man aber ja gleichzeitig den Geist und hat damit ja wieder die Kontrolle über die Angelegenheit.

  • Nein, Materialisierung oder Bewohnung, NICHT Besessenheit.
    Street Magic Seite 106. Inhabitation ist sehr wohl Bewohnung. Besessenheit heißt Posession. Ich habs nur auf Englisch, der Mensch mit dem deutschen Regelwerk ist ein paar Kilometer entfernt, aber so steht's da.
    Bei Besessenheit würde sich die Frage ja gar nicht stellen, da das recht eindeutig geregelt ist.

  • :roll:
    Street Magic Errata


    "p. 103 Step 2: Choose Form(s)
    The first line should read:
    “The ally spirit may have one (and only one) of the following
    powers: Inhabitation (p. 100), Materialization (p. 289,
    SR4), or Possession (p. 101).”
    Also add the following line: “Possession allies have no material
    form of their own (though vessels are often prepared for
    them).”"


    Haben wir das jetzt erledigt, yha?


    Es ändert nichts daran, dass der Charakter durch die Bewohnung effektiv stirbt, lies es dir auf p. 100f durch!

  • Damn, Errata gibts ja auch noch.
    Aber gut, das macht die Sache klarer.
    Mit Besessenheit ist das sowieso noch viel praktischer. :D


    Die Firma dankt.