[SR4] Kraft Verschlingen

  • Hallo SR Gemeinde,


    ich hab mich Gestern mit unserem SL unterhalten und wir konnten einen Zusatzeffekt zur Kraft Verschlingen nicht genau deuten. Ich schildere euch mal den Fall:


    Also wenn ein Feuergeist einen Gegner verschlingt, tritt ja der Sekundäre Effekt "...das Opfer muss Feuer widerstehen..." auf. Um Feuerschaden zu widerstehen darf man nur Ko + halbe Stoßpanzerung verwenden.
    Der Schaden der durch Verschlingen verursacht wird, kann auch nur mit Ko + halbe Stoßpanzerung verhindert werden.


    Nun die Frage:


    Zählt bei Schadenswiderstandsproben, wie oben beschrieben, nun nur noch Ko+ 1/4 Stoßpanzerung ? Denn die halbe SP bei Verschlingen halbiert durch Feuerschaden ist 1/4, stimmt das so?


    Danke schonmal im voraus

  • Da Verschlingen ja so ne elementare Geschichte ist würd ich das so betrachten wie bei indirekten Kampfzaubern mit elementarer Wirkung.
    Das bedeutet die Grundregel: Widerstand mit Konstitution + halbe Panzerung wird durch die Regelung beim entsprechenden elementaren Effekt (im Street Magic beim Spruchdesign, bzw. im Grundregelwerk bei den Kampfregeln) ersetzt.
    Wobei das aber halt nicht immer ganz klar is welcher elementare Effekt da jetz genau passt, aber das kann man ja Situationsbedingt mit dem SL absprechen und sich dabei daran orientieren, was für eine Kategorie Geist man vor sich hat, und evtl. auch wie dieser dann im Einzelfall aussieht.
    (Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass ein Wassergeist auch Eisschaden verursachen kann, ein Feuergeist auch Lichtschaden, und ein Luftgeist Schallschaden, statt dem im Grundregelwerk genannten Toxinschaden, was dem Rauchschaden im SM entsprechen würde)