Beiträge von Kolle

    Hallo SR Gemeinde,


    ich hab mich Gestern mit unserem SL unterhalten und wir konnten einen Zusatzeffekt zur Kraft Verschlingen nicht genau deuten. Ich schildere euch mal den Fall:


    Also wenn ein Feuergeist einen Gegner verschlingt, tritt ja der Sekundäre Effekt "...das Opfer muss Feuer widerstehen..." auf. Um Feuerschaden zu widerstehen darf man nur Ko + halbe Stoßpanzerung verwenden.
    Der Schaden der durch Verschlingen verursacht wird, kann auch nur mit Ko + halbe Stoßpanzerung verhindert werden.


    Nun die Frage:


    Zählt bei Schadenswiderstandsproben, wie oben beschrieben, nun nur noch Ko+ 1/4 Stoßpanzerung ? Denn die halbe SP bei Verschlingen halbiert durch Feuerschaden ist 1/4, stimmt das so?


    Danke schonmal im voraus