Hallo SR Gemeinde,
ich hab mich Gestern mit unserem SL unterhalten und wir konnten einen Zusatzeffekt zur Kraft Verschlingen nicht genau deuten. Ich schildere euch mal den Fall:
Also wenn ein Feuergeist einen Gegner verschlingt, tritt ja der Sekundäre Effekt "...das Opfer muss Feuer widerstehen..." auf. Um Feuerschaden zu widerstehen darf man nur Ko + halbe Stoßpanzerung verwenden.
Der Schaden der durch Verschlingen verursacht wird, kann auch nur mit Ko + halbe Stoßpanzerung verhindert werden.
Nun die Frage:
Zählt bei Schadenswiderstandsproben, wie oben beschrieben, nun nur noch Ko+ 1/4 Stoßpanzerung ? Denn die halbe SP bei Verschlingen halbiert durch Feuerschaden ist 1/4, stimmt das so?
Danke schonmal im voraus