Hallo,
ich glaube mal im Hauptregelwerk 3.01 eine Regel zur Berechnung von Fallschaden gesehen zu haben. Liege ich da jetzt richtig oder irre ich mich ? Wenn es dazu keine Regelung gibt, wie handhabt ihr das in euren Runden ?
Aus grosser Höhe fallen
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doch, dafür gibt es eine offizielle regelung im GRW . . zumindest in der 3er version, wenn das nich im kompendium war . . falls du dich auf SR4 beziehst, keinen schimmer, tut mir leid, so gut kenn ich das buch nich *g*
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3.01D Kompendium S. 46, unten links
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SR4 soweit ich weiß auch im grw
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Zitat
falls du dich auf SR4 beziehst
Ja, gibt es. Ich weis nicht genau auf welcher Seite, aber da stehen auch die anderen Schadensarten, wie elektrisch oder Feuer oder so, achte also auf Querverweise, z.B. bei den Zaubern...