1: werden die 2 bonuswürfel der totems nur auf die spruchprobe oder auch
auf die entzugsprobe gewährt? bei beschwörungen heisst es ja eindeutig dass
die bonuswürfel für beide proben zählen. (1.1: kann man bei beschwörungen
tatsächlich keinen zauberpool einsetzen, wie das bei den pools zu beginn des
buches erwähnt wird?)
2: im anhang des 3.01D grundbuches gibt es ja die zusatzinformationen zu
den beispielcharakteren. dort sind teilweise andere totemboni angegeben als
beim totem direkt--> zB. +2 auf geister des menschen, statt +2 auf
stadtgeister (also umfassender). welcher eintrag stimmt nun?
3: ein belebtes haus mitten in einem sprawl sollte doch auch zu der domäne
eines stadtgeistes gehören oder? oder ist die domäne tatsächlich auf strassen
und eventuell hinterhöfe und parkplätze beschränkt?
hoffe ich nerv nich mit diesen basic-fragen...