zwei drei Fragen zu Schamanen und Geistern

  • 1: werden die 2 bonuswürfel der totems nur auf die spruchprobe oder auch
    auf die entzugsprobe gewährt? bei beschwörungen heisst es ja eindeutig dass
    die bonuswürfel für beide proben zählen. (1.1: kann man bei beschwörungen
    tatsächlich keinen zauberpool einsetzen, wie das bei den pools zu beginn des
    buches erwähnt wird?)


    2: im anhang des 3.01D grundbuches gibt es ja die zusatzinformationen zu
    den beispielcharakteren. dort sind teilweise andere totemboni angegeben als
    beim totem direkt--> zB. +2 auf geister des menschen, statt +2 auf
    stadtgeister (also umfassender). welcher eintrag stimmt nun?


    3: ein belebtes haus mitten in einem sprawl sollte doch auch zu der domäne
    eines stadtgeistes gehören oder? oder ist die domäne tatsächlich auf strassen
    und eventuell hinterhöfe und parkplätze beschränkt?


    hoffe ich nerv nich mit diesen basic-fragen...

  • 1. Bonuswürfel nur den Spruch (bzw Spruchkategorie ... z.b. Wahrnehmung)
    zur Beschwwörung ... wie meinst du das ? also würfel für beschwörung und entzug ? und ja kein pool
    2. Schau lieber nach ob es ein online Errata dafür gibt, ist sicherer
    3.Das belebte Haus gehört dann genau zur Herdgeist Domäne (innen)

  • danke schonmal...


    in bezug auf beschwörung steht im grundbuch bei "entzug beim beschwören"
    sinngemäß: die entzugsprobe wird durch evtl. totemboni modifiziert.


    und zur domänensache: dh. also, sobald sich irgendjemand in einem haus
    befindet, ist er durch die kaft "suchen" eines geistes nicht aufzuspüren, da
    er sich in der domäne der herdgeister befindet. denn selbst wenn ich in einem
    anderen haus einen herdgeist beschwöre, müsste dieser auf dem weg zu dem
    haus in dem sich der gesuchte befindet, seine domäne verlassen um zB.
    straßen zu überqueren.

  • Achso, sorry, da war ich grade was dämlich ^^ ja, das zählt dann auch dazu (so verstehen wir das in unserer Gruppe zumindest)


    Also bei der Domänesache würde ich das so sehen wie grade beschrieben, hab jedoch leider meine Regelwerke verliehen und kann nicht nochmal nachlesen oder die irgendwelche Quellenverweise geben.

  • "Jabberwocky" schrieb:

    und zur domänensache: dh. also, sobald sich irgendjemand in einem haus
    befindet, ist er durch die kaft "suchen" eines geistes nicht aufzuspüren, da
    er sich in der domäne der herdgeister befindet. denn selbst wenn ich in einem
    anderen haus einen herdgeist beschwöre, müsste dieser auf dem weg zu dem
    haus in dem sich der gesuchte befindet, seine domäne verlassen um zB.
    straßen zu überqueren.


    das ist eigentlich so richtig. wobei es natürlich sein kann, dass der geist die gesuchte person trotzdem entdeckt, wenn sich diese sehr nahe am 'rand' der domäne aufhällt (also bei einem haus mitten im sprawl, ohne garten wär das sicher möglich... wenn der geist genug erfolge hat und das ganze dem SL in den sinn passt ^^ ).