"Rotbart van Dainig" schrieb:Tut es das nicht seit dem Beschwörungskapitel? *seufz*
Dort hast Du doch keine explizite Beschränkung der Kräfte selbst sehen wollen ...
Dort ist es doch angeblich nur eine Folge der Tatsache, dass die Geister die Domänengrenze nicht überschreiten können!?
ZitatTue ich das?
"Man" könnte den Eindruck gewinnen ...
ZitatIch sehe nur die aus dem Beschwörungskapitel altbekannte Aussage, daß Naturgeister ihre Kräfte nicht über ihre Domänengrenze hinweg einsetzen können - über den Punkt waren wir schon eine Weile hinaus.
Halt ! Es geht in besagten Satz nicht darum, dass sie ihre Kräfte nicht über ihre Domäne hinaus wirken können, sondern sehr konkret darum dass sie sie nur in ihrer Domäne anwenden können. Bedeutender Unterschied ..
ZitatBei Domänenwesen?
Und? Du wolltest doch die Tatsache, dass domänengebundene Geister ihre Grenzen nicht überschreiten können , nicht als Implikationsgrundlage für Domänengebundenheit allgemein akzeptieren.
Auf normale Naturgeister hat das erstmal keine Auswirkung, aber auf die großen Geister hätte das sehr wohl eine Auswirkung: Da sie nicht mehr an ihre Domäne gebunden sind, gelten für sie die selben Annahmen, wie sie auch für Elementare gelten. Damit wäre dann keine einzige Kraft mehr "domänengebunden", weil keine eindeutig als domänenspezifisch gekennzeichnet ist.
ZitatImmernoch die Beschreibungen...
Eine Beschreibung für die Du selbst eine explizite Domänengebundenheit als nicht existent erklärt hattest ...
Ich wiederhole: Was genau gibt den Ausschlag, wenn die Wesenheit, die die Kraft anwenden könnte, nicht mehr selbst an eine Domäne gebunden ist und Kräfte selbst nicht eindeutig / explizit als "domänenspezifisch" gekennzeichnet sind, sondern nur von "berherrschten Territorien" und ähnlichem gesprochen wird?
ZitatAber da ich hier noch immer keinen Grund sehe, meine Meinung zu ändern, kommen wir doch zum Kern des Problems:
Die Basis deiner ganze Theorie ist immernoch die Formulierung des BB.
Und das Critter
ZitatDiese widerspricht der des MitS (keine Beschränkung auf die Form bei Überquerung)
Das MitS hebt damit erstmal nur auf, dass Naturgeister ihre Domänengrenzen nicht überschreiten können und das nur für den Fall "Großer Geist". Das besagt erstmal gar nichts hinsichtlich Domänengebundenheit von Kräften ..
Zitatsowie der dort benannten Trennung
Die sich irgendwie bei den Kräften selbst nicht wirklich klar verifizieren lässt.
Zitat(lassen wir die Intention) und den Formulierungen im Critter (wozu dienen die sonst eigentlich?)
Die Formulierungen des Critters besagen nun was genau?
Zitatund einigen Hintergründen.
Die würden mich jetzt interessieren ...
ZitatSehen wir einmal davon ab, daß das MitS im Zweifel recht hat
Das MitS macht nur dummerweise gar keine klare Aussage dazu, was nun domämenspezifisch ist und was nicht ...
Zitatund betrachten deine Theorie:
Wie würdest du dann den Nutzbarkeit von großen Naturgeistern bewerten, oder gar die tatsächliche Freiheit von freien Naturgeistern?
Als sehr gering. Außer tumben Nahkämpfern im Astralraum bliebe nicht viel übrig.
Aber wolltest Du Dich nicht eigentlich lieber an genauen Wortlauten orientieren?