Novelle des Anscheinwaffengesetzes druch die CDU

  • Ich habs nicht allgemein verloren, nur in die Richter mit denen ich was zutun hab, weil bis jetzt in allen Fällen immer irgendwas war wo man sich dann gefragt hat ob der Richter das wohl ernst gemeint hat.


    Ich weiß das es sehr viele sind, hab mir auch schonmal einige nur so spaßeshalber angeschaut, kann man nur empfehlen wenn man mal nen bisschen lange weile hat oder irgendwie noch zur Schule gehen sollte und sowas irgendwo als Ausflug anbringen kann.


    Und wenn der andere dann eine Softair hatte dann ist es Putativnotwehr wenn ich mich richtig erinnere, also wenn es irrtümliche Notwehr ist. :)
    Ich wollt nur nen bisschen Wissen anbringen von dem ich mir recht sicher bin das es stimmt. Und das man seine Ehre, Eigentum oder Freiheit nicht mit einem Todesschuss verteidigen darf war mir auch klar ... das fällt auch unter den Bereich ich wollt nur auchmal was schlaues sagen wo ich mir sicher bin. :D

    "Man sollte niemals unterschätzen, wie berechenbar Beschränktheit ist."
    (Bullet-Tooth Tony)

  • Das hatte ich noch nicht, das "Vergnügen" ...
    Ich hab nur ein Auto demoliert ... was mich als ich bei grün über die Ampel geradelt bin eigentlich eher angefahren hat ... aber der Richter hat mir vorgeworfen ich wär dem armen Kleinwagen absichtlich vor den Kühler gefahren.
    Leichte dramatisierungsfloskeln sind von mir selbst eingefügt und so nicht vor Gericht gefallen. :D ;-)

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    (Bullet-Tooth Tony)

  • Und dieser Zusammenstoß wurde dir als Schabeschädigung ausgelegt? 8O


    Naja, für solche Fälle gibt's ja Anwälte und Revision.


    Vergiss auch allgemein nicht: Richter sollen gar nicht Gerechtigkeit sprechen, sondern "nur" Recht. Früher hielt ich das für einen Makel. Heutesehe ich es eher positiv, denn so was schützt davor, dass die menschlichen Totalausfälle unter den Juristen - der Anteil liegt da sicher nicht unter dem Bevölkerungsschnitt - zuviel Schaden anrichten.

  • Naja ich musste ihm "nur" die komplette Reperatur seines Wagens zahlen und bin auf meinem Schaden sitzen geblieben, da war dann irgendwie nicht mehr so viel zumachen, aber ich hab mir dann auch nen anderen Anwalt zugelegt... Es ist ja nicht grade so als ob es davon nicht eine große Auswahl gäbe. :D



    Das Richter nur ein Urteil fällen ist mir auch klar, und ich gehe irgendwie davon aus das wenn man den ganzen Tag da rumhockt und sich das zum Teil sehr wiedersprüchliche gebrabbel der zu Gericht gebetenen Leute anhört ist das schon irgendwie klar das man manchmal Entscheidungen trifft die für "Gelegenheitsbesucher" nicht ganz zuverstehen sind.

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  • nur um das anzumerken, wenn jemand ne softairwaffe in der hand hat, kann wohl ein polizist, der sofort auf diese person schießt, kaum mit notwehr argumentieren. (außer die person zielt auf ihn, aber das hab ich ja auch schon abgehandelt) insofern wird ein polizist, der in dem fall zuerst schießt und dann fragt, ärgere probleme bekommen, darauf wollt ich eigentlich hinaus.

    manchmal muss ich mich für meine stadtsleute schämen :-(


    women, huh? can't live with them, can't successfully refute their hypotheses.

  • Ja damit hast du auf jeden Fall recht, was aber für mich irgendwie unverständlich ist. Weil jeder der über eine Situation nachdenkt wo er nicht weiß ob es nun eine echte Waffe ist oder eine Softair oder Schreckschusspistole oder eben doch eine echte Waffe auf ihn gerichtet ist, wird sich sicher dafür entscheiden ersteinmal anzunehmen das es eine Echte ist.

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  • "Wizzbit" schrieb:

    nur um das anzumerken, wenn jemand ne softairwaffe in der hand hat, kann wohl ein polizist, der sofort auf diese person schießt, kaum mit notwehr argumentieren. (außer die person zielt auf ihn, aber das hab ich ja auch schon abgehandelt) insofern wird ein polizist, der in dem fall zuerst schießt und dann fragt, ärgere probleme bekommen, darauf wollt ich eigentlich hinaus.


    Außer diese "Waffe" (und in seinen Augen ist es ja erstmal eine) ist auf eine andere Person gerichtet. Dann ist der Polizist sogar verpflichtet, einzuschreiten und die bedrohte Person zu retten. Sei es durch Warnschuss, Festhalten oder eben, wenn die Lage echt eskaliert ist, mit einem direkten Schuss (auf die Beine gezielt, versteh sich).
    Das ganze dürfte dann unter "unmittelbaren Zwang" fallen und bewaffnete Polizeibeamte sind auf jeden Fall situationsbedingt dazu berechtigt. In der Situation gilt es ja, das Leben der dritten Person zu schützen.

    Wer sagt "Hier herrscht Freiheit" lügt,
    dann Freiheit herrscht nicht.
    - Erich Fried

  • nun selbst wenn eine waffe auf eine andre person gerichtet ist, dürfen zumindest hierzulande (österreich in meinem fall), soweit ich weiß, polizisten nicht einfach so schießen. eine warnung muss vorher erfolgen.


    abgesehen wären wir in dem fall, dass es ne softairwaffe in aller öffentlichkeit ist, mal wieder bei darwins law.

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  • "Wizzbit" schrieb:

    nur um das anzumerken, wenn jemand ne softairwaffe in der hand hat, kann wohl ein polizist, der sofort auf diese person schießt, kaum mit notwehr argumentieren. (außer die person zielt auf ihn, aber das hab ich ja auch schon abgehandelt) insofern wird ein polizist, der in dem fall zuerst schießt und dann fragt, ärgere probleme bekommen, darauf wollt ich eigentlich hinaus.


    Das wäre Putativnotwehr welche dann wie ein Tatbestandsirrtum oder ein Verbotsirrtum behandelt wird je nachdem welcher Theorie man folgt.


    Das jetzt zu prüfen würde aber den Rahmen sprengen, vielleicht mach ich das morgen nachdem ich in der Staatsanwaltschaft nachgefragt habe noch ausführlicher sofern Bedarf besteht.


    "Thorsten Kerensky" schrieb:

    Außer diese "Waffe" (und in seinen Augen ist es ja erstmal eine) ist auf eine andere Person gerichtet. Dann ist der Polizist sogar verpflichtet, einzuschreiten und die bedrohte Person zu retten. [...] In der Situation gilt es ja, das Leben der dritten Person zu schützen.


    Aber eben nicht im Rahmen der Notwehr/Nothilfe nach §32 StGB, da hier eine objektive ex ante Sicht gewählt wird und danach ja aufgrund der Spielzeugpistole ja gar keine gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben vorlag.


    "Wizzbit" schrieb:

    nun selbst wenn eine waffe auf eine andre person gerichtet ist, dürfen zumindest hierzulande (österreich in meinem fall), soweit ich weiß, polizisten nicht einfach so schießen. eine warnung muss vorher erfolgen.


    Nicht das ich wüßte. (für Deutschland sorry) Zumindest die Notwehr regelt den Fall des tödlichen Erstschußes und t.w. auch die Polizeigesetze der Länder.


    Edit:

    "SOG/PolDVG Hamburg: Dritter Teil § 25 Schusswaffengebrauch gegen einzelne Personen" schrieb:

    (2) Ein Schuss, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirken wird, ist nur zulässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwehr einer unmittelbar bevorstehenden Lebensgefahr oder der unmittelbar bevorstehenden Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist. § 20 Absatz 1 Satz 1 findet im Falle des Satzes 1 keine Anwendung.

    Quelle: SOG/PolDVG Hamburg


    Ich such mal in für Östereich.


    Edit:

    "Waffengebrauchsgesetz Östereich" schrieb:

    § 8. (1) Der lebensgefährdende Waffengebrauch gegen Menschen ist ausdrücklich, zeitlich unmittelbar vorangehend und deutlich wahrnehmbar anzudrohen. Gegenüber einer Menschenmenge ist die Androhung zu wiederholen. Als Androhung des Schußwaffengebrauches gilt auch die Abgabe eines Warnschusses.
    (2) Der lebensgefährdende Waffengebrauch ist nur dann zulässig, wenn dadurch Unbeteiligte voraussichtlich nicht gefährdet werden, es sei denn, daß er unvermeidbar scheint, um eine Menschenmenge von Gewalttaten abzuhalten, durch die die Sicherheit von Personen mittelbar oder unmittelbar gefährdet wird.
    (3) Im Falle gerechter Notwehr finden die Bestimmungen der Abs. 1 und 2 keine Anwendung.

    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/F…ngsschuss#.C3.96sterreich


    Wobei ich gerade juristisch den Unterschied nicht so genau sehe, das Deutsche PolG für Hamburg z.B. fodert ja auch die Notwehrlage im Gesetzestextwortlaut.


    Aber gut sofern die eben in Östereich nicht vorliegt nur mit vorheriger Wahrnung. Grob überfolgen erscheint die östereichische Regelung enger als die deutsche.

    TDH: "Wenn Logik in ein Rollenspiel gebracht wird, tötet Gott ein kleines Kätzchen."


    Alle meine Postings beziehen sich im Normalfall immer auf Shadowrun 3.

  • "Thorsten Kerensky" schrieb:


    Außer diese "Waffe" (und in seinen Augen ist es ja erstmal eine) ist auf eine andere Person gerichtet. Dann ist der Polizist sogar verpflichtet, einzuschreiten und die bedrohte Person zu retten. Sei es durch Warnschuss, Festhalten oder eben, wenn die Lage echt eskaliert ist, mit einem direkten Schuss (auf die Beine gezielt, versteh sich).
    Das ganze dürfte dann unter "unmittelbaren Zwang" fallen und bewaffnete Polizeibeamte sind auf jeden Fall situationsbedingt dazu berechtigt. In der Situation gilt es ja, das Leben der dritten Person zu schützen.


    [/quote]


    Nein. Das bloße Richten einer Waffe auf einen dritten berechtigt einen Polizisten noch nicht, denjenigen gleich wegzuballern. Und verplichtet schon gar nicht. Wäre es so einfach, dann hätte man nicht so hart um den finalen Rettungsschuss gerungen. Der ja übrigens finaler Rettungsschuss heißt, weil selbst diese sehr umstrittene Maßnahme nur als allerletztes Mittel gesehen wird.

  • "Thorsten Kerensky" schrieb:


    Außer diese "Waffe" (und in seinen Augen ist es ja erstmal eine) ist auf eine andere Person gerichtet. Dann ist der Polizist sogar verpflichtet, einzuschreiten und die bedrohte Person zu retten. Sei es durch Warnschuss, Festhalten oder eben, wenn die Lage echt eskaliert ist, mit einem direkten Schuss (auf die Beine gezielt, versteh sich).
    Das ganze dürfte dann unter "unmittelbaren Zwang" fallen und bewaffnete Polizeibeamte sind auf jeden Fall situationsbedingt dazu berechtigt. In der Situation gilt es ja, das Leben der dritten Person zu schützen.



    Das bloße Richten einer Waffe auf einen Dritten alleine berechtigt einen Polizisten noch nicht, denjenigen gleich wegzuballern. Und verplichtet schon gar nicht. Wäre es so einfach, dann hätte man nicht so hart um den finalen Rettungsschuss gerungen. Der ja übrigens finaler Rettungsschuss heißt, weil selbst diese sehr umstrittene Maßnahme nur als allerletztes Mittel gesehen wird.

  • jau, eben so hab ichs auch im kopf. wobei es hierzulande mal einen fall gab, der anscheinend klare notwehr war (ein polizist erschoss jemanden, der mit einem fleischermesser auf ihn losging) trotzdem wurde der polizist bestraft. find nur leider nix mehr drüber, kann mich aber noch gut daran erinnern, weil so ziemlich die ganze bevölkerung damals auf seite des polizisten stand und das urteil auf ziemliches unverständniss stieß.


    edit: erste satz bezieht sich im grunde auf lubber und eusebius.

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