und gleich noch eine hinterher:
hab mich gerade mit der rituellen hexerei beschäftigt und bin auf folgende interessante passage gestoßen: im spielbeispiel der rituellen hexerei darf ein waschbärschamane seine 2 totembonuswürfel für manipulationszauber auch zur entzugsprobe verwenden. jetz meine frage: im grw wird auf die totemboni nur bei der beschwörung genauer eingegangen (sie zählen für beschwörung und entzug) jedoch nicht auf die boni bei spruchzauberei. es ist ja usus die bonuswürfel für die hexereiprobe zuzulassen, jedoch nicht beim entzug. dies ist (meiner meinung nach) nirgends explizit beschrieben. und jetz frage ich mich ob man dieses oben genannte beispiel nicht auch auf den normalen spruchzaubervorgang übertragen kann (denn rituelle hexerei ist ja nur eine besondere form der spruchzauberei), sprich: +2 würfel für zauberprobe UND +2 würfel für entzug. der hintergrund für die frage ist wie gesagt, dass der totembonus für spruchzauberei nirgends explizit geregelt wird. auf (begründete) kommentare bin ich wirklich gespannt.