hallo alle mitnander...
ich hätte mal wieder ein zwei fragen, diesmal im bezug auf den kampfpool und zauberei:
1: sobald ich von einem kampfzauber betroffen werde, (hier jetzt zB ein betäubungsblitz st.6) werfe ich meine spruchwiderstandsprobe (GRW s. 183) -also in diesem fall meine willenskraft gegen einen mw von sechs. erzielte erfolge werden von den hexerei-erfolgen des angreifers abgezogen--> dadurch bestimmt sich das endgültige schadensniveau.
1.1: ist das (von mir oben so betitelte) endgültige schadensniveau, der schaden den ich bekomme?(a) oder folgt jetzt eine schadenswiderstandsprobe als wäre ich von einer waffe mit 6x bet. getroffen worden?(b) Ich würde zur ersten lösung(a) tendieren. gehen wir also mal im weiteren von dieser variante aus.
1.2: bei den regeln zum kampfpool (GRW s. 44) steht sinngemäß, dass man kampfpoolwürfel im bezug auf zauberei, nur gegen elementare manipulationszauber einsetzen darf. kommen wir zu des pudels kern: wenn variante (a) unter punkt 1.1 stimmt, bedeutet das, dass ich gegen kampfzauber niemals kampfpoolwürfel einsetzen kann, da ein kampfzauber kein elem.man. zauber ist. also damit meine ich, ich darf meine spruchwiderstandsprobe nicht durch kampfpoolwürfel unterstützen. das würde jedoch meiner meinung nach, kampzauber sehr (SEHR) mächtig machen und elem.man. zauber weiter abschwächen. (höherer entzug, rüstung wirkt teilweise, man kann ihnen ausweichen etc.)
bitte kommentare hierzu
und nun zur nächsten frage:
2: GRW s.183: "elem. zauber werden wie normale fenrkampfangriffe (s.109) behandelt, bei denen hexerei anstelle der fernkampffertigkeit eingesetzt wird. würfel aus dem zauberpool dürfen verwendet werden."
2.1: darf ich, (da es ja ein normaler fernkampangriff ist) wie bei jedem fernkampfangriff, meinen blitzstrahl durch kampfpoolwürfel in höhe meiner hexereifertigkeit unterstützen?
hoffe das war jetzt nicht zu verwirrend und wurde noch nicht an anderer stelle beantwortet. danke im vorraus...