[SR 3] Zauberentwurf: Leichen kontrollieren (oder so...)

  • Moin


    Ich würde gerne einen Zaubererschaffen, der es ermöglicht, tote Lebewesen
    körperlich zu beherrschen.
    Dazu habe ich mir das Schattenzauber-Quellenbuch vorgenommen, muss aber gestehen, das ich nicht so recht weiss, wies nun weitergeht.


    Es folgen meine bisherigen Überlegungen...ich bitte um Verbesserung/Vorschläge !


    -Physischer Zauber
    -Reichweite: BF
    -Mindestwurf 6, da subtile Manipulation
    -Dauer: Aufrechterhalten
    -Da gegen tote Materie, Erfolgsschwelle = halbe Konstitution des Ziels
    -Entzug: Grundniveau M, da nur geringe physische Veränderung (Bewegung)
    -Entzugsmodifikatoren (Mindestwurf): Physischer Zauber (+1), Zielbegrenzung (-1), aufrechterhaltener Zauber (+1)
    -Entzugsmodifikatoren (Niveau): Beeinflusst Initiative !? (+1)
    -Entzug also (+1) S ?

  • Ich würde dir raten einfach den Zauber "Beleben" nehmen und ihn auf Leichen begrenzen. Dass gibt dann einen Mindestwurf von OW und einen Entzug von M.

    Ich bin der Meister aller Wetten.


    Leider verliere ich immer.

  • Der Haken ist ja eigentlich der:


    Solche Fantasyzauber a'la D&D bestehen - wenn man sie nach der Schattenzauber Regelung auseinanderfieseln will - in vielen Fällen aus mehreren einzelnen Zaubern, die zusammen eine bestimmte Wirkung ergeben.


    In diesem Fall:


    - Animation der Leichen, sprich eine Art untote Wiederbelebung
    - Geistige Kontrolle über ein untotes Wesen über einen bestimmten zu definierenden Zeitraum


    Dann kommen hier noch einige SR relevante Unstimmigkeiten bzw. Fragen dazu:


    1. Kann das Ziel widerstehen? (Wenn ja - womit? Attribut wie KO? Oder Objektwiderstand, da kein Lebewesen mehr?, etc...)


    2. Das Prozedere, dass z. B. Loa-Schamanen über sich ergehen lassen müssen, um einen mittelmässigen Zombie zu produzieren, ist nicht gerade sehr komfortabel oder simpel. Wäre es fair, einen Zauber mit gleicher (oder sogar effektiverer) Wirkung zu erstellen, der dann diese "Spezialfähigkeit" des Loa-Schamanen praktisch ad absurdum führt? Na ja, käme letztendlich auf die Umsetzung an...


    3. Welche Werte hat dann dein Untoter? Abhängig vom belebten Opfer, oder vielleicht festgelegte Attributswerte wie beim Loa-Zombie (der ja mehr oder weniger als Geist gehandhabt wird)?

    "Ich dachte immer, es gibt keine Draaaaaaaarrrrggggghhhh...!!!" (Letzte Worte eines Trolls vor seinem Feuertod...)

  • Meine Meinung:
    Es ist eine Leiche Also tote Materie.
    Daher kein Wiederstand.
    Es ist tote Materie. Daher keine Werte des ehemaligen Lebewesens.


    "Beleben" Halte ich für eine gute "Grundidee".


    Ob es nun eine "menschenähnliche" Puppe oder ein Toter Körper ist, ist laut SR-Regeln kein Unterschied.


    Daher ist es ein Beleben Zauber mit Zielbegrenzung.
    Schnelle Bewegungen, Grosse Stärke, Reden und fein motorik (Klavierspielen) sind nicht möglich.


    Aber leute erschrecken wenn sich die Leiche aus dem Sarg erhebt und unbeholfen Winkt sollten möglich sein. Das die Leiche aber gezielt eine Waffe abfeuert nicht (nur Dechungsfeuer). Dafür sollte sie aber kaum zu stoppen sein. Eben wie beim Beleben Zauber.


    MfG SirDrow

    Albert Einstein: "Es gibt zwei Dinge die unendlich sind: Das Universum und die Dummheit der Menschen. Aber beim Universum bin ich mir nicht so sicher.