Beiträge von Eusebius

    "Ultra Violet" schrieb:


    1. Interessiert mich die Jedermannshaftung in SR nicht;


    Aber uns :D


    Zitat


    2. Ihr diskutiert ein Thema, das wie schon Eusebius versucht hat zu erörtern, keine einheitliche Regelung kennt und dadurch jeder Lösung richtig oder falsch ist, von verschiedenen Standpunkten betrachtet.


    Naja. Die "Darf man Waffen verdeckt tragen" -Diskussion ist ja nur ein Ableger (ebenso die Jedermannverhaftungs-Diskussion).
    Eigentlich geht's um die Frage, wie bzw unter welchen Bedingungen in SR Kopfgelder legal sind.


    Und dazu gibt es durchaus SR-relevante Informationen. Z.B. scheint es in SR ziemlich sicher zu sein, dass es nach wie vor verboten ist, Leute umzuschiessen.

    "Harbinger" schrieb:

    Das stimmt zwar, aber zum einen wird unter Waffenbesitz und Waffenträgerschein unterschieden


    Waffenbesitzkarte und Waffenschein. Und wie oben bereits dargelegt, macht das keinen Unterschied in Punkto verdeckt tragen.


    Zitat


    und zweitere berechtigt dich nicht die Kniste mit aufs Volksfest zu nehmen, wenn du nicht beruflich dort nen VIP beschützen mußt.


    Und was hat das damit zu tun, dass man Waffen in Deutschland angeblich nicht offen tragen dürfe?
    Das berührt nur, wo du die Waffe tragen darfst/nicht tragen darfst. Nicht wiee


    Die Behauptung "In Deutschland muss man Waffen verdeckt tragen" ist schlicht falsch.

    Sorry, aber nein, auch das ist nicht richtig. Wenn Du in Deutschland eine Berechtigung zum Führen von Waffen hast, kannst Du das offen tun oder verdeckt.


    Was es gibt ist die Einschränkung, dass Du, wenn Du statt Berechtigung zum Führen von Waffen nur die zum Besitz von Waffen hast (was auf die meisten deutschen Waffenbesitzer wie z.B. Sportschützen zutrifft, Waffenschein haben nämlich nur wenige), bestimmten Richtlinien unterliegst, wie Du deine Waffe zu transportieren hast. Nämlich nicht zugriffsbereit in einem gerschlossenen Behältnis.
    Das kann oft auf "verdecktes" Tragen rauslaufen, muss es aber nicht. Z.B. eine grosse Gewehrtasche oder ein Koffer, auf dem gross "Heckler&Koch" steht, ist auch zulässig.Was jetzt aber genau unter "nicht zugriffbereit" zu verstehen ist (und ob z.B. der Kofferraum eines Autos zulässig ist), ist eine schwierige Sache, bei der im Zweifelsfall die lokale Waffenbehörde Recht hat.

    Nochmal: nein.


    Die Gesetzeslage ist von Staat zu Staat unterschiedlich

    Die zitierte Seite der Brady-Campaign gibt zwar (die sehr lobenswerten) Ziele der Kampagne wieder, aber nicht die aktuelle Gesetzeslage. bitte auch dei Brady-Campaign nicht mit dem Brady Handgun Act verwechelsn (der leider demnächst ausläuft)


    Wenn Du z.B. in Alaska rumläufst, kannst Du Waffen so verdeckt tragen, wie Du willst.


    In anderen Staaten ist verdecktes Tragen verboten


    In Nebraska ist es verboten, die Waffen offen zu tragen.


    Manche Staaten verbeiten nur das Verdeckte Tragen mehrerer Waffen, andere bereits das von einzelnen


    Manche Staaten verlangen eine Erlaubnis.


    Manche vergeben sie an jeden, der eine will, solange nicht bestimmte Hinderungsgründe vorliegen.


    Andere vergeben nur, wenn bestimmte Gründe vorliegen.


    Manche Staaten "müssen" solche Lizenzen vergeben


    Andere Staaten "können" solche Lizenzen vergeben


    Und in manchen Staaten wird es von County zu County wieder unterschiedlich geregelt.


    Die konkreten Einzelbedingungen sind bei den örtlichen Behörden zu erfragen. AFIAK hat auch die NRA einen Gesetzesüberblick online.



    Zitat


    Von knapp 30k Morden die pro Jahr verhandelt werden, wird nur in etwas über 300 Fällen auf berechtigte Notwehr entschieden, den Empfänger der Kugel belebt das idR aber nicht wieder


    Spricht ja nicht dafür, dass man als Kopfgeldjäger einfach nur behaupten muss, es sei Notwehr gewesen, und schon ist man raus.

    "Mimikry" schrieb:


    Abgesehen davon würde ich mich in Deutschland auch durchaus im Recht fühlen, wenn ich jemanden fragen würde, ob er seine Waffe auch tragen darf und mir gegenüber den Nachweis dazu erbringen würde


    Was würdest Du jemand sagen, der deinen Führerscheins ehen will?

    "Harbinger" schrieb:

    In den USA ist es aber tatsächlich verboten eine verdeckte Waffe zu tragen.


    Nein, ist es nicht.
    In den USA ist das Waffenrecht von Staat zu Staat unterschiedlich. In manchen es z.B. verboten, Waffen offen zu tragen. Und in Texas ist es wahrscheinlich verboten, keine Waffe zu tragen oder sei weniger dals dreimal monatlich zu benutzen.

    "Harbinger" schrieb:


    Aber Übersetzer machen auch nicht die ganze redaktionelle Arbeit alleine.


    Im Gegenteil; sie machen nur Überseztzung. Aber was anderes hat ja auch keiner behauptet. Wer sonst was amcht, steht ja im Impressum nachzulesen.


    Zitat


    Ich habe auch nicht behauptet ihren Job ersetzen zu können, aber ich habe schon bei mehreren FanSubs mitgewirkt und würde einen Teil meiner Freizeit immer wieder für so ein Projekt opfern.


    Dann meld dich doch mal als potentieller Übersetzer.

    "Ultra Violet" schrieb:

    BtW
    Was ist eigentlich aus dieser Bug-City-Übersetzung geworden?


    Die gibt es. Eisparadies vielleicht?
    Aber von Pegasus aus wird da wohl nichts rauskommen, denke ich. tigger hat jagesagt, dass nur noch SR 4 supported wird.

    Aber es gibt einen Unterschied zwischen begründetem Verdacht und der blossen Möglichkeit dass gerade ein Verbrechen geschieht. Du kannst dich halt nicht per Jedermannsverhaftung auf irgendwen stürzen mit der blossen Vermutung, der habe z.B. vielleicht gerade Diebesgut in der Tasche. Wenn Du dagegen gesehen hast, wie er es gerade heimlich und verstohlen aus dem Regal genommen und in die Tasche gesteckt hat, dann ist das eben was ganz anderen (und auch hier bist Du dennoch noch lange nicht zu JV berechtigt).


    Und Waffe darf man halt tragen. Mit Erlaubnis nur, aber man darf. Im Prinzip eben wie Auto fahren, nur eben deutlich seltener. Ob offen oder verdeckt ist da egal.
    Autoamtische Waffen, da kannst Du allerdings tatsächlich davon ausgehen, dass die illegal sind. Aber dann JV versuchen...hmh..also, ich würd's sein lassen :D .

    "Mimikry" schrieb:

    @ Eusebius:


    Danke für die Korrektur. Natürlich kann man jemanden nur dann unter §127 StPO verhaften, wenn man sieht, wie er eine Straftat begeht oder man einen dringenden Tatverdacht hat. Da habe ich irgenwie was durcheinander geworfen.


    Dennoch könnte man so einen Straftäter der z.B. illegal eine Waffe führt festhalten (dringender Tatverdacht, dass diese Waffe bei ihm illegal ist) und so auch für einen "Hinweis zur Ergeifung" wegen anderer Delikte qualifiziert sein.
    Wie sinnvoll es ist, jemanden vorläufig festzunehmen, der eine Waffe hat ist dabei was ganz anderes. Ich würde sagen, ein guter Weg schwer verletzt oder getötet zu werden.


    Ohne mich jetzt genau damit auszukennen oder irgendwelche Urteile dazu, aber im reinen Gesetzestext steht nichts von dringendem Tatverdacht - nur von frischer Tat (bzw Verfolgung), und auch dann nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.


    Und ich bin mir ziemlich sicher, dass das blosse Führen einer Waffe da nicht ausreicht. Genausogut könnte man als "Jedermann" ja Autofahrer festhalten mit der Begründung, er fahre ja vielleicht ohne Führerschein.


    Und die Jedermanns-Festnahme hat ja auch mit der Prämie nichts zu tun. Du kannst ja auch ohne ihn festzunehmen bei der Polizie anrufen und melden.

    Schwer möglich, denke ich. Die Sache war halt offenbar einfach strittig. Und wenn, wäre es eine Sache zwischen Fanpro und USA, und hätte mit Pegasus wenig zu tun. Und das Ergebnis wären wohl nur erneute Verzögerungen.


    Was das Übersetzen angeht: Für einen einigermassen schulgebildeten SR-Spieler mag es leicht sein, einen Satz oder einen Absatz sinngemäss zu übersetzen. "Das kann ich auch" sagt sich da sehr leicht. Wenn man aber einige hundert Seiten übersetzen soll, sieht das schon ganz anders aus. Bitte ohne Rechtschreibfehler, bisste immer sinnvolle Sätze, bitte auch den Ton getroffen, bitte auch immer genau das getroffen, was im Original da steht - selbst wenn das noch so rätselhaft ist. Daneben dann bitte auch für eine bestimmte Sache denselben Ausdruck verwenden, den die anderen Übersetzer auch verwenden - oft geht ein Buch nämlich nicht an einen Übersetzer, sondern wird gesplittet. Da soll dann nicht der einen virtuellkinetisch und der andere virtuakinetisch schreiben. etc. etc.


    Mimikry :


    anderer schöner Fall: Deutscher unterhält sich mit Franzose und will ihm erklären, dass es in seinem Lokal so sauber sei, dass man vom Boden essen könne:
    Deutscher: "Ici, on peut manger de la terre"
    Franzose: *würg*

    "Harbinger" schrieb:

    Ich hab keine Zahlen dazu wie viele sich auf Notwehr in D berufen, aber in den Statten wird das auch anders ausgelegt.


    Richtig. In den Staaten sind z.B. wesentlich mehr Menschen wegen Tötungsdelikten hinter Gittern. Sieht für mich nicht aus aus, als müsse man nur mit der Notwehr-Fahne wedeln


    Ansonsten: ja, das US-Justizsystem unterscheidet sich in vieln Punkten vom Deutschen.


    Welche genau von dennen, die du zitiert hast, nimmst Du als Beleg für die These, man müsse nur Notwehr rufen, und schon kommt man durch?
    Du hast ja selber auf einen Fall angespielt, in dem prominente Leute mit viel Geld und guten Verteidigern des Mordes angeklagt werden. Warum fällt diesen hoch bezahlten Anwälten nicht ein, einfach auf Notwehr zu plädieren? Oder darauf hizuweisen, OJ habe nur ein Kopfgeld eintreiben wollen und seiner Frau sei durch ihren Tod kein Schaden entstanden?

    "Harbinger" schrieb:


    Aktualität läßt zu wünschen übrig.


    Ja? 3 Monate nach Rechtevergabe ein Buch raus, ein weiteres in der Druckmaschine, ein Drittes in Übersetzung, für 2 von 3 (?) deutschen Zusatz erstellt, Novapuls kurz vor Stapellauf, PromoCD gemacht.
    Das ist ja nicht unbedingt nichts.

    "Mimik" schrieb:


    Ausrüstung siehe oben + Blend- Rauch- und Schockgranaten sowie Infrarotsichtbrillen.


    Ich meinte damit eher die Sicherheitsinstallationen des Gebäudes. Alarm- und Verteidugungsanlagen.
    Wenn die Mega-Wichtigen Sachen halt einfach so im Serverraum rumstehen, ohne weitere Sicherheitsmassnahmen, ist das für den armen Sicherheitschef nun mal der Griff ins Klo.
    Oder, auf anderer Ebene, ein Lapsus des Spielleiters.


    Zitat


    Drohen haben sie keine (wir spielen SR3, da sind die glaub ich im Vergleich zu SR4 noch nicht so häufig)


    Doch, durchaus! Und gerade für Sicherheitszwecke ausnehmend praktisch. Ein Rigger mit guter Signalstärke kann für eine Sicherhitsfirma Gold wert sein. Sei es mit einer Dobermann, oder - übernahmegesichert - kabel-angesteuerte Dronen auf Schienen. Z.B. Sentry-guns IIRc im englischen Regelwerk. Deutschen Begriff weiss ich nicht mehr. 8aber nicht mit Rialgun verwechslen (*g*)
    Dann wärs sicher praktishc, wenn die sicherheit Türen, Fenster und Klimanalage ansteuern kann. Gas einleiten, oder andere nichtlethale Mittel gibt es auch. Siehe GRW 3 oder z.B. SOTA 63. (Handbuch Konsicherheit ist AFAIK schon lange vergriffen)
    Und alleine schon die Allgegenwart vom Kameras und Sensoren kann Gold wert sein.


    Zitat


    Die Runner sind noch nicht im Serverraum, bringen aber grad eine Sprengladung an der Tür an.


    Hmh. Das ist spät. Da sind sie ja nur zweimal Knopfdruck vom Ziel entfernt. Eigentlich kaum noch Chancen, sie abzuhalten.


    Zitat


    Ich hätte mir das jetzt in etwa so vorgestellt:
    Zwei Teams a 3 Mann (darunter einer mit Schild und einer mit Schrotflinte) bewegen sich von 2 Seiten auf die Runner zu und gehen in Position. 2 gehen nach Draußen, 2 bewachen weiter den Haupteingang. Der Magier inspiziert den Feind schon mal im Astralraum.
    Dann wird der Alarm (mit Sirene und allem) aktiviert. Wenn die Runner darauf hin flüchten rennen sie in den Hinterhalt, wenn sie weiter versuchen in den Serverraum zu kommen wird von beiden Seiten gestürm (Granten voraus und dann hinter dem Schild vorrücken).


    Macht das in etwa Sinn?


    Jein. Zusammenbleiben oder höchstens zwei Gruppen wäre effektiver. Dank Kameras etc. weiss die Sicherheit ja immer, wo die Runner hin wollen.
    Bei zahlenmässigem Gleichstand machen (gute) Runner aus direkt angreifenden Sicherheitskräften meist Wurstwaren - ganz einfach deshalb, weil sie meist um Längen besser ausgestattet und trainiert sind.
    Und man sollte nicht aus den Augen lassen, dass nach Regeln solche Kämpfe oft nur Sekunden dauern. D.h. wenn Du die 10 Mann in vier Gruppen aufteilst, kommen nach SR-Reglen schnell 4 Kämpfe Komplettes Runnerteam vs. Vereinzelte arme Gardistenschweine raus. Das ist natürlich nicht "Realistisch" - aktuell bekommen wir ja gerade in bombay vorgeführt, dass es sich "real" eher um Stunden dreht als um Minuten.
    Ich persönlich habe eigentlich ganz gute Erfahrungen damit gehabt, zu kontern, indem ich schon von vorneherein das ganze in Serien von Überraschungen, kurzen Schusswechseln etc zerlege und dazwischen Ini aufhebe. Damit kann man gut "mogeln" und die Verstärkung schon eintreffen lassen, wenn nach Ini-Phasen gerechnet erst ein oder zwei Minuten vergangen wären. Aber auch das hat natürlich seine Tücken. Gegen gebooste Samurais könne Überrschungsproben (nach SR 3 noch eher als nach SR 4) übel in die Hose gehen. Aber eigentlich ist das gut - als SL will man ja gar nicht, dass die Runner überwältigt werden.

    "Harbinger" schrieb:

    Die Anzahl an verurteilten Mördern reicht als Zahl aber nicht aus um Rückschlüsse darauf zu ziehen wieoft die Ausrede mit der Notwehr hinhaut.


    Aber dafür, wie oft sie offenbar nicht hinhaut.


    Da Du derjenige warst, der die These "Auf Notwehr berufen reicht aus" aufgestellt hat: wie viele Notwehrfälle mit Todesfolge haben wir denn pro Jahr, in denen der Angeklagte frei gesprochen wird? Müssten das dann nicht ziemlich viele sein?

    "Mimikry" schrieb:


    Es gibt Privatpersonen bzw. Organisationen, die Interesse an der Aufklärung bestimmter Verbrechen haben. Diese dürfen, auch in Deutschland legal, Prämien für "Hinweise die zur Ergreifung des Täters führen" ausloben. Wenn man den Täter mittels einer Bürgerverhaftung (Jedermannparagraph §127 StPO) festhalten kann, bis die Polizie da ist, dürfte das qualifizieren.


    Kaum. Jedermannsverhaftung setzt, wie im zitierten Praragraphen ja festgelegt wird, voraus, dass der Täter auf frischer Tat ertappt wird. Auf so jemanden kann dann allerdings kein Kopfgeld oder eine Belohnung ausgesetzt sein. Dass man aber - auch privat - Prämien zur Ergreifung aussetzen kann, stimmt natürlich. Im Mordfall Metzler ist das z.b. geschehen, IIRC. Setzt aber natürlich vorauss, dass der entsprechende tatsächlich Behördlich gesucht wird - was im hier diskutierten Fall wohl eher nicht so ist.

    "Harbinger" schrieb:

    wieviele tausend mörder sitzen in der brd ein?
    *gespannt ist*


    Pro Jahr etwa tausend Verurteilungen nach den verschiedneen Tötungsdelikten, und das bemerkenswert konstant. Für nähere Details steht dir das statistische Bundesamt zur Verfügung - nur für den Fall, dass Du tatsächlich annimmst, dass "War Notwehr!" reicht, um nach Hause geschickt zu werden. Was ich aber nicht annehme.
    Rausrechnen musst Du natürlich noch Schwangerschaftsabbruch, aber da sind seit 89 nicht mehr als 10 Fälle pro Jahr. Und weil es nur altes Bundegebiet ist, müsstest Du theoretisch noch von 60 auf 80 Millionen hochrechnen.


    [Edit: Sehr eindrucksvoll auch Verurteilungen wegen Eigentumsdelikten: pro Jahr zwischen 150.000 und 200.000 Fälle, in denen dem Anwalt das Verteidigungsargument "Mein Mandant trieb nur eine Inkassoschuld ein!" offenbar nicht eingefallen ist - ein juristischer Skandal! ;)]